• XPLAN_BP_PLAN_ee3d734d-60e4-4a40-b46a-2eae234ada64

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    • XPLAN_BP_PLAN_ee3d734d-60e4-4a40-b46a-2eae234ada64
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn72
    xpPlanDate
    • 2011-12-20
    name
    • Langenhorn72
    internalId
    • 705b790d-8577-4cab-98ac-096a855a178c
    technHerstellDatum
    • 2014-06-10
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Tiefgaragen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Wohn- und Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung dem Diekmoorweg zuzuordnen. Für Schlafräume und Kinderzimmer sind durch geeignete bauliche Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass nachts ein Innenraumpegel bei gekipptem Fenster von 30 dB (A) nicht überschritten wird. Zudem ist zum Diekmoorweg tags durch geeignete Maßnahmen wie zum Beispiel verglaste Loggien, Schutzwände etc. im bebauten Außenwohnbereich ein Lärmpegel von höchstens 59 dB (A) sicherzustellen.][§2 Nr.4 | Die Dächer der Gebäude sind, soweit sie nicht der Belichtung, als Zuwegungen und Terrassenflächen, der Nutzung der Sonnenenergie dienen und für Dachaufbauten zur Aufnahme technischer Anlagen erforderlich sind, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Im Bereich zu pflanzender Bäume muss auf einer Fläche von 12 m je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Wohnhöfe, Terrassen, Wege und Freitreppen und Kinderspielflächen.][§2 Nr.6 | Außerhalb der Straßenverkehrsfläche sind Wege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.7 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind zwischen öffentlichem Gehweg und der vorderen Baugrenze und außerhalb der mit Tiefgaragen unterbauten Flächen großkronige Bäume mit dem Charakter einer geschlossenen Baumreihe zu pflanzen. Der Pflanzabstand soll 15 m nicht überschreiten.][§2 Nr.9 | Grundstückseinfriedigungen sind nur in Form von Hecken zulässig.][§2 Nr.10 | Für festgesetzte Baumpflanzungen und für Heckenpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, kleinkronige Bäume eine Stammumfang von mindestens 16 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2011-12-20
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d4395799-6994-4328-b316-64456da5ba8f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung