• XPLAN_BP_PLAN_ef1363f4-7ca8-4e2a-967e-80e5f8978057

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ef1363f4-7ca8-4e2a-967e-80e5f8978057
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn45
    xpPlanDate
    • 2001-11-02
    name
    • Horn45
    internalId
    • 32f2d42e-8d52-40fe-8835-37fe9e650fe8
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Horn 45 für das Gebiet zwischen der Horner Landstraße und der Bergedorfer Straße östlich der Güterumgehungsbahn (Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Horner Landstraße - Culinstraße - Bauerbergweg - Südgrenzen der Flurstücke 492, 491 und 489, über das Flurstück 349 der Gemarkung Horn-Marsch.
    technHerstellDatum
    • 2014-11-07
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) und Anlagen für sportliche Zwecke unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind durch geeignete Grundriss-gestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Standorten der Baumpflanzungen sind zulässig.][§2 Nr.4 | Für festgesetzte Einzelbäume sind großkronige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden.][§2 Nr.5 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden; für je 2 m² ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet ist auf ebenerdigen Stellplätzen nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Mindestens 6 vom Hundert der Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen; die festgesetzten Anpflanzungen sind anzurechnen.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplatzanlagen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Stellplätze sind darüber hinaus in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2001-11-02
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_43be595e-4f7c-45ea-a120-ecb05c660fd7]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung