• XPLAN_BP_PLAN_f0194ee4-5ef4-4497-9dd0-8b3f2aab9f62

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f0194ee4-5ef4-4497-9dd0-8b3f2aab9f62
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eppendorf24
    xpPlanDate
    • 2016-04-11
    name
    • Eppendorf24
    internalId
    • ad80dae6-f9f6-4e81-af26-1c57f9a6d3c8
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Eppendorf 24 für den Geltungsbereich zwischen Tarpenbekstraße – Breitenfelder Straße – Frickestraße – Martinistraße (Bezirk Hamburg- Nord, Ortsteil 403) wird festgestellt.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag oder 60 dB(A) in der Nacht erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohn- oder Schlafräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.3 | Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen ist sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.4 | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die notwendigen Stellplätze in Tiefgaragen anzuordnen.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine geringfügige Überschreitung der Baugrenzen für nach den Nummern 2 bis 4 notwendige untergeordnete Bauteile zum Schutz vor Lärmimmissionen bis zu einer Breite von 3 m und einer Tiefe von 1 m zulässig.][§2 Nr.7 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit standortgerechten großkronigen Laubbäumen vorzunehmen. Die Ersatzbäume müssen einen Stammumfang von mindestens 25 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Baumstandorten können zugelassen werden. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | Für den nach der Planzeichnung anzupflanzenden Einzelbaum ist eine Blutbuche mit einem Stammumfang von mindestens 40 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden.][§2 Nr.9 | Auf der nach der Planzeichnung mit einem Anpflanzungsund Erhaltungsgebot festgesetzten Fläche sind Ergänzungspflanzungen und Ersatzpflanzungen mit heimischen Bäumen und mit Sträuchern so vorzunehmen, dass der Charakter des geschlossenen Gehölzstreifens aus durchschnittlich mindestens vier klein- und großkronigen Bäumen und fünf Sträuchern je 100 m² erhalten und entwickelt wird. Anzupflanzende und zu ersetzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.10 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen der Gebäudeteile mit vier Vollgeschossen mindestens zu 70 vom Hundert mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Eine eingeschossige Dachfläche ist auf mindestens 250 m² mit einem mindestens 35 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und als Dachgarten (Stauden-Gehölz-Dach) zu gestalten.][§2 Nr.11 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege und Terrassen beanspruchten Tiefgaragenflächen sind mit einem mindestens 45 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Für kleinkronige Baumpflanzungen auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens 8 m² die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 55 cm betragen.][§2 Nr.12 | Die in der Planzeichnung an der Tarpenbekstraße festgesetzte Schutzwand ist beidseitig auf mindestens 30 vom Hundert der Wandfläche mit mindestens drei unterschiedlichen Arten beziehungsweise Sorten von Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; in den bepflanzten Abschnitten ist je 2 m Wandlänge mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.13 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Gehwege sowie Terrassen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 403]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2009-07-20
    veraenderungssperre
    • false
    auslegungsStartDatum
    • 2011-09-26
    auslegungsEndDatum
    • 2011-10-25
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-04-11
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_70ede2e8-2934-4e21-9f67-26665859a775]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 3000
    verfahrenWert
    • Parag13a
    rechtsstand
    • 3000
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    • Satzung