Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Eppendorf 24
für den Geltungsbereich zwischen Tarpenbekstraße – Breitenfelder
Straße – Frickestraße – Martinistraße (Bezirk Hamburg-
Nord, Ortsteil 403) wird festgestellt.
erstellungsMassstab
1000
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[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind nur solche Vorhaben
zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger
im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag
oder 60 dB(A) in der Nacht erreicht oder überschritten,
sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten
Wohn- oder Schlafräume bauliche Schallschutzmaßnahmen
in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel
verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare
Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.3 | Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie
zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum
Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere
Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare
Maßnahmen ist sicherzustellen, dass durch diese baulichen
Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz
erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein
Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A)
während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt
die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten
Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten
Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in
Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie
Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.4 | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder
durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten
oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum
Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen
sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen
insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es
ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen
Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht
wird.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die notwendigen Stellplätze
in Tiefgaragen anzuordnen.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine geringfügige Überschreitung
der Baugrenzen für nach den Nummern 2 bis 4
notwendige untergeordnete Bauteile zum Schutz vor
Lärmimmissionen bis zu einer Breite von 3 m und einer
Tiefe von 1 m zulässig.][§2 Nr.7 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Einzelbäume
sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit standortgerechten
großkronigen Laubbäumen vorzunehmen. Die
Ersatzbäume müssen einen Stammumfang von mindestens
25 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen,
aufweisen. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten
Baumstandorten können zugelassen werden.
Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind
Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich
dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | Für den nach der Planzeichnung anzupflanzenden Einzelbaum
ist eine Blutbuche mit einem Stammumfang von
mindestens 40 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen,
zu verwenden.][§2 Nr.9 | Auf der nach der Planzeichnung mit einem Anpflanzungsund
Erhaltungsgebot festgesetzten Fläche sind Ergänzungspflanzungen
und Ersatzpflanzungen mit heimischen
Bäumen und mit Sträuchern so vorzunehmen, dass der
Charakter des geschlossenen Gehölzstreifens aus durchschnittlich
mindestens vier klein- und großkronigen Bäumen
und fünf Sträuchern je 100 m² erhalten und entwickelt
wird. Anzupflanzende und zu ersetzende Bäume müssen
einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe
über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.10 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen der
Gebäudeteile mit vier Vollgeschossen mindestens zu
70 vom Hundert mit einem mindestens 8 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv
zu begrünen. Eine eingeschossige Dachfläche ist auf
mindestens 250 m² mit einem mindestens 35 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und als
Dachgarten (Stauden-Gehölz-Dach) zu gestalten.][§2 Nr.11 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege
und Terrassen beanspruchten Tiefgaragenflächen sind mit
einem mindestens 45 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Für
kleinkronige Baumpflanzungen auf Tiefgaragen muss auf
einer Fläche von mindestens 8 m² die Schichtstärke des
durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 55 cm betragen.][§2 Nr.12 | Die in der Planzeichnung an der Tarpenbekstraße festgesetzte
Schutzwand ist beidseitig auf mindestens 30 vom
Hundert der Wandfläche mit mindestens drei unterschiedlichen
Arten beziehungsweise Sorten von Schling- oder
Kletterpflanzen zu begrünen; in den bepflanzten Abschnitten
ist je 2 m Wandlänge mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.13 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Gehwege
sowie Terrassen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau
herzustellen]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 403]