[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen einschließlich Zubehör handeln, unzulässig. Ausnahmsweise können Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert (v.H.) der mit dem Betriebsgebäude überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als insgesamt 100 m² Geschossfläche haben. Ausnahmen für Vergnügungsstätten sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In dem mit „(A)" bezeichneten Bereich des Gewerbegebiets sind Stellplätze und Garagen gemäß § 12 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), sowie Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO mit Ausnahme von ebenerdigen Befestigungen und für Bepflanzungen vorgesehene Vorrichtungen unzulässig.][§2 Nr.3 | Die Mindesttiefe der Abstandsflächen zur mit „(1)" bezeichneten Plangebietsgrenze beträgt 1 H, zur mit „(2)" bezeichneten Plangebietsgrenze 0,4 H.][§2 Nr.4 | Fassaden und Schutzwände, die bis zu 12 m von den mit „(1)" und „(2)" bezeichneten Plangebietsgrenzen entfernt und zu diesen orientiert sind, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen unterschiedlicher Arten zu begrünen; je 1 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden und nach höchstens 5 m ist ein Wechsel der Art vorzunehmen.][§2 Nr.5 | Im Gewerbegebiet sind mindestens 70 v.H. der auf dem jeweiligen Grundstück insgesamt errichteten Dachflächen mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.6 | Im Gewerbegebiet sind nur solche Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in den folgenden Tabellen angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691/4 „Geräuschkontingentierung"
(Dezember 2006, Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH 10772 Berlin, Auslegestelle: TU Hamburg-Harburg Universitätsbibliothek sowie Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fachbibliothek TWI) weder tags (6 Uhr bis 22 Uhr) noch nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) überschreiten:
Emissionskontingente in dB, Emissionshöhe 1 m:
GE: 54 dB(A) LEK, tags, 39 dB(A) LEK, nachts.
Für die in der Nebenzeichnung zur Planzeichnung dargestellten Richtungssektoren erhöhen sich die Emissionskontingente Lek um folgende Zusatzkontingente LEK,zus:
Zusatzkontingent (Richtung, Bezugspunkt: RW 3564285, HW 5941426)
46°/339°: 8 dB(A) (6 Uhr bis 22 Uhr), 8 dB(A) (22 Uhr bis 6 Uhr)
339°/226°: 0 dB(A) (6 Uhr bis 22 Uhr), 0 dB(A) (22 Uhr bis 6 Uhr)
226°/136°: 6 dB(A) (6 Uhr bis 22 Uhr), 6 dB(A) (22 Uhr bis 6 Uhr)
136°/46°: 12 dB(A) (6 Uhr bis 22 Uhr), 12 dB(A) (22 Uhr bis 6 Uhr)
Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) LEK,i durch LEK,i + Lek, zus zu ersetzen ist.][§2 Nr.7 | In dem mit „(B)" bezeichneten Teil des Plangebiets sind bauliche Vorkehrungen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen, beziehungsweise Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]