Der Bebauungsplan Lurup 34 für den Geltungsbereich Rispenweg - Fangdieckstraße - nördliche und westliche Böschungsoberkante der Mühlenau - Farnhornstieg - Farn hornweg - über die Flurstücke 1335 und 1336 der Gemarkung Lurup - Heilgrundweg - Ammernweg - über die Flurstücke 1301 bis 1293 der Gemarkun Lurup zum Fangdieckgraben (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt .
technHerstellDatum
2015-06-02
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet südlich des Fangdieckgrabens kann ausnahmsweise für einzelne Betriebsgebäude eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, zum Anschluß der Grünflächen an die Fangdieckstraße einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]