Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 43 für den Geltungsbereich zwischen Schomburgstraße und Kleine Bergstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 204) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Schumacherstraße — Schomburgstraße — Hospitalstraße — Kleine Bergstraße — Südgrenze des Flurstücks 453 der Gemarkung Altona-Nordwest.
technHerstellDatum
2013-10-09
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien durch Treppenhausvorbauten, Erker, Balkone, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 45 Grad und 55 Grad zulässig. Für die Dachdeckung sind Dachpfannen mit einem auf das Ziegelmauerwerk abgestimmten Farbton zu verwenden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Stellplätze dürfen auf den Flurstücken 450 und 1090 der Gemarkung Altona-Nordwest nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.6 | Die festgesetzte Wandbegrünung ist mit Schling- oder Kletterpflanzen vorzunehmen; je zwei Meter Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.7 | Für Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 80 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen, sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen Gehölzen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 204]