Der Bebauungsplan Langenhorn 18 für den Geltungsbereich Fritz-Schumacher-Allee — Schwenweg — über das Flurstück 7699 (Raakmoorgraben) — Ostgrenze des Flurstücks 7699 — Südgrenzen der Flurstücke 7803, 3657, 1977, 3294, 1976, 1975, 7479, 1915, 1914, 7599, 1913, 1912, 3385, 3458, 3384, 1916, 4302 und 4301 der Gemarkung Langenhorn — über den Weg Nr. 651 — Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4305 der Gemarkung Langenhorn — Herzmoor (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-12-15
texte
[§2 Nr.1 | Für Flurstücke, die an die mit (a) gekennzeichneten Straßenverkehrsflächen angrenzen, sind Grundstückseinfriedigungen von mehr als 1,0 m Höhe unzulässig.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]