• XPLAN_BP_PLAN_f2a2d0b2-6ff4-4e96-9410-b4425946746e

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_f2a2d0b2-6ff4-4e96-9410-b4425946746e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen82
    xpPlanDate
    • 2007-07-31
    name
    • Schnelsen82
    internalId
    • adc975ca-d72b-4151-8ca8-d609251d4e92
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Schnelsen 82 für den Geltungsbereich südlich Schlehenweg, zwischen Bundesautobahn A 7 und westlicher Wohnbebauung am Klabautermannweg, einschließlich der Straßen Wunderbrunnen und östlicher Abschnitt Büttskamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5971, Ostgrenze des Flurstücks 8111, über das Flurstück 8111, Südgrenze des Flurstücks 8111, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 601 (Wunderbrunnen), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 602 (Büttskamp) über das Flurstück 602, Westgrenze des Flurstücks 601, West- und Nordgrenze des Flurstücks 6179 der Gemarkung Schnelsen.
    technHerstellDatum
    • 2013-09-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Sondergebiet „Möbelmarkt" ist ein Fachmarkt für Möbel und Einrichtungsgegenstände aller Art mit branchentypischen Ergänzungsprogrammen im Wohn- und Haushaltsbereich sowie der Raumausstattung einschließlich der dazugehörigen Dienstleistungseinrichtungen zulässig.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe bis zu 4 m ist für Gebäudeteile, die ausschließlich der Unterbringung technischer Anlagen dienen sowie für Fluchttreppenhäuser und die Überdachung von Rampen im Garagengebäude zulässig. Im Bereich des Garagengebäudes ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe bis zu 6 m für Aufzüge und zugehörige Treppenhäuser auf einer Grundfläche von insgesamt bis zu 150 m2 zulässig. Sollten diese Gebäudeteile die Höhe der festgesetzten Schutzwand überschreiten, so ist durch technische Maßnahmen sicherzustellen, dass eine Schutzwirkung wie durch die festgesetzte Lärmschutzwand gewährleistet wird.][§2 Nr.3 | Ein- und mehrgeschossige Garagen und Tiefgaragen außerhalb des Möbelmarktgebäudes sowie der für Garagen festgesetzten Flächen sind unzulässig. Innerhalb der Fläche für den Ausschluss von Nebenanlagen und Stellplätzen sind Feuerwehrumfahrten und Rettungswege zulässig.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet kann die festgesetzte Grundfläche durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bezeichneten Anlagen bis 80 vom Hundert (v.H.) der Grundstücksfläche überschritten werden.][§2 Nr.5 | Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf den angrenzenden Landschaftsraum, auf die angrenzenden Wohngebiete oder in verkehrsgefährdender Weise auf die Benutzer der Bundesautobahn einwirken, sind unzulässig. Auf der mit „(A)" bezeichne¬ten Fläche des Sondergebietes ist eine freistehende Werbeanlage mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 35 m oberhalb der festgesetzten Geländeoberfläche zulässig. Werbeanlagen an den Gebäuden und an Gebäudeteilen, die nur der Unterbringung technischer Anlagen dienen, sind nur unterhalb der festgesetzten Gebäudehöhe zulässig.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis, für den Anschluss des Campingplatzgebiets auf dem Flurstück 5905 der Gemarkung Schnelsen an die Straße Wunderbrunnen eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten und im Bereich des Wendeplatzes allgemeinen Verkehr abzuwickeln (Wendemöglichkeit), ferner die Befugnis der Leitungsträger unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.7 | Im Sondergebiet sind mindestens 20 v. H. der Grundstücksfläche als offene zusammenhängende Vegetationsfläche herzurichten und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.8 | Die nördlichen und westlichen Außenwände des Möbelmarktgebäudes sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.9 | Die Schutzwand entlang des Garagengebäudes ist mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Der Stammumfang muss mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.11 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind einheimische Arten zu verwenden.][§2 Nr.12 | Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang einer geschlossenen Gehölzpflanzung aus Bäumen und Sträuchern erhalten bleibt.][§2 Nr.13 | Stellplätze und Fahrwege im Sondergebiet „Möbelmarkt" sind in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen. Dabei sind nur Baustoffe zu verwenden, die keine auswaschbaren, wassergefährdenden Stoffe enthalten. Das Niederschlagswasser ist in Rohrleitungen abzuführen.][§2 Nr.14 | Entlang der mit einer Schutzwand versehenden Fassade des Garagengebäudes ist ein Sichtschutz bis zu einer Höhe von 2 m über Oberkante des Fußbodens der Dachstellplätze zu gewährleisten. Die festgesetzte Gebäudehöhe darf hierzu bis zu 90 cm überschritten werden. Der Sichtschutz kann technisch mit der Lärmschutzwand verbunden oder konstruktiv auf die Lärmschutzwand aufgesetzt werden.][§2 Nr.15 | Zwischen dem Garagengebäude und dem Möbelmarktgebäude ist eine Verbindungswand mit einer Höhe von 6,6 m über Gelände zu errichten. Eine Öffnung für Rettungs- und Unterhaltungsfahrzeuge ist zulässig.][§2 Nr.16 | Für den Anschluss der öffentlichen Fuß- und Radwegeverbindung auf dem Flurstück 601 der Gemarkung Schnelsen an die Straße Wunderbrunnen ist eine Öffnung der Schutzwand in einer Breite bis zu 3 m zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
    plangeber
    • [Name: 319]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2007-07-31
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_99d2a66b-8bfa-41d2-8ced-8f2c5ca91496]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Schnelsen48|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung