[§1 Nr.1 | Die Verordnung über den Bebauungsplan Jenfeld 16 vom
20. Juli 1976 (HmbGVBl. S. 177) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der
Verordnung über den Bebauungsplan Jenfeld 16“ wird der
Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | 2. § 2 erhält folgende Fassung:
„§ 2
Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende
Vorschrift:
Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme
von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise
zulässig ist Einzelhandel in Verbindung mit
Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie
Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen
und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln
einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen,
Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln,
diese Artikel ausstellen oder lagern. Lagerplätze sind
unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in
der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt
geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]