[§2 Nr.1 | Die Dächer der eingeschossigen Anbauten an den Reihenhäusern sollen höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 5020 der Gemarkung Volksdorf an die Straße Frankring eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbietbaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 525]