[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Innerhalb der mit (C) gekennzeichneten Fläche sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Die Gebäude sind an das Heizwerk des Unfallkrankenhauses anzuschließen.][§2 Nr.4 | Für die gärtnerisch anzulegenden Außenanlagen des Krankenhauses sind Baum- und Strauchpflanzungen (Arten des Stieleichen-Birkenwaldes) und krautige Pflanzen (Arten der Heide- und Sandtrockenrasengesellschaften) zu verwenden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]