• XPLAN_BP_PLAN_f433bba9-e851-41f2-a8c0-d2ffd7a099de

    gmlId
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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harvestehude11
    xpPlanDate
    • 2006-06-13
    name
    • Harvestehude11
    internalId
    • 9a671213-9aa6-414f-a112-bdf5091e873d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Harvestehude 11 für den Geltungsbereich Rothenbaumchaussee - Hansastraße - Mittelweg - Hallerstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 313) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-06-18
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1a | Großveranstaltungen, die die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503) - Nummer 7.2 in Verbindung mit Nummer 6.3 beziehungsweise der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBl. I 1588, 1790), geändert am 9. Februar 2006 (BGBl. I: S. 324), - Anhang Nummer 1.5 in Verbindung mit § 5 Absatz 5 nicht überschreiten, sind als so genannte seltene Ereignisse zulässig 1. an maximal 18 Tagen pro Jahr, wenn ausschließlich Sportgroßveranstaltungen durchgeführt werden, oder 2. an maximal 14 Tagen pro Jahr, wenn sowohl Sport als auch sonstige Großveranstaltungen durchgeführt werden.][§2 Nr.1 | Für die Ausführung des Bebauungsplanes gelten nachstehende Vorschriften Im Sondergebiet „Sportzentrum" sind die Errichtung und Nutzung von Sportanlagen sowie diesen dienenden Anlagen zulässig. Es sind an maximal 22 Tagen im Jahr Sport und sonstige Großveranstaltungen zulässig. Wenn an sieben bis zwölf Tagen im Jahr Tennisgroßveranstaltungen stattfinden, dürfen zusätzlich an maximal zehn Tagen weitere Großveranstaltungen stattfinden. Für die Großveranstaltungen gelten folgende Bedingungen:][§2 Nr.1b | Bei weiteren Sportgroßveranstaltungen sind nur Lärmbelastungen gemäß § 2 Absatz 2 18. BImSchV sowie bei weiteren sonstigen Großveranstaltungen nur Lärmbelastungen gemäß Nummer 6.1 TA Lärm zulässig.][§2 Nr.2 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche ist die Errichtung eines Tennisplatzes mit Tribünen und einer beweglichen Dachkonstruktion zulässig. Die tragenden Konstruktionselemente dürfen die Baugrenzen um höchstens 4 m überschreiten. Die Höhe der Tribünen darf 14,5 m über Gelände nicht überschreiten.][§2 Nr.3 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind bis zu 500 qm Geschossfläche für Büronutzungen aller Art zulässig.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche ist die Anlage eines Tennisplatzes mit Tribünen und einer Dachkonstruktion zulässig.][§2 Nr.5 | Auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen sind nur Tennisplätze ohne Tribünen zulässig.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen sind Tennisplätze mit seitlichen Tribünen ohne Überdachung zulässig.][§2 Nr.7 | Auf der mit „(E)" bezeichneten Fläche ist die Errichtung einer Sporthalle mit Restaurations- und Verwaltungsräumen zulässig.][§2 Nr.8 | Auf der mit „(F)" bezeichneten Fläche ist die Anlage eines Schwimmbeckens sowie von Umkleide- und Geräteräumen zulässig.][§2 Nr.9 | Außer den in den Nummern 2 bis 8 genannten Hochbauten sind weitere Hochbauten in dem Sondergebiet „Sportzentrum" nicht zulässig.][§2 Nr.10 | In dem Sondergebiet „Sportzentrum" sind beleuchtete Werbeanlagen sowie Wechselwerbung an der Hansastraße sowie am Mittelweg nicht zulässig.][§2 Nr.11 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische, öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.12 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis für den Anschluss der Flurstücke 1558 und 1581 der Gemarkung Harvestehude eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.13 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise sind in geringem Umfang oberirdische Stellplätze zulässig, wenn sie die Realisierung der Sportflächen nicht verhindern. Die erforderlichen Zu- und Abfahrten sind an der Hallerstraße anzulegen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 313]
    plangeber
    • [Name: 313]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-06-13
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4abae929-a6c9-47bb-b1ed-8e405545ea54]
    planArt
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    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
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    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung