Der Bebauungsplan Eißendorf 31 für den Geltungsbereich östlich des Neuen Friedhofs und beiderseits der Bremer Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Friedhofstraße — Reiherhoopweg — Nordostgrenze des Flurstücks 4194, Nordwestgrenzen der Flurstücke 1392, 1667 bis 1669, Nordostgrenze des Flurstücks 1669 der Gemarkung Eißendorf — Bremer Straße — Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 4235, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 4234, Südostgrenze des Flurstücks 4216 der Gemarkung Eißendorf — Dahlengrund — Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 4053, Südostgrenze des Flurstücks 1885 der Gemarkung Eißendorf — Am Großen Dahlen — Eißendorfer Grenzweg — Südwestgrenzen der Flurstücke 1515 bis 1517, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 4120 der Gemarkung Eißendorf — Bremer Straße.
technHerstellDatum
2015-09-16
texte
[§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind nur friedhofsbezogene Betriebe (wie lumengeschäfte, Kranzbindereien), im Gewerbegebiet südlich der Bremer Straße außerdem Schänk- und Speisewirtschaften zulässig.][§2 Nr.2 | Entlang der Bremer Straße sind in den Wohngebieten durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.4 | Auf privaten Grundstücksflächen sind Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen großkronigen Laubbäumen, die einen Stammumfang von mindestens 18 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen müssen, vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen, der einen Stammumfang von mindestens 18 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen muß. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]