[§2 Nr.1 | In den Wohngebieten mit einer Dachneigung von höchstens 15 Grad sind Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten mit einer Dachneigung von höchstens 45 Grad darf die Firsthöhe der Gebäude 9,5 m über Normalnull nicht überschreiten.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 610, 602]