Der Bebauungsplan Lurup 15/Bahrenfeld 8 für das Plangebiet Luruper Hauptstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 857 der Gemarkung Lurup und 1753 der Gemarkung Bahrenfeld - über dieses Flurstück zur Stadionstraße (Bezirk Altona, Ortsteile 219 und
216) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-05-11
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem Dach auf der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Die nicht überbaubaren Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 216, 219]