Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Marienthal 34
für das Gebiet zwischen dem Wandsbeker Gehölz und der
Oktaviostraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 511) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2468 – Oktaviostraße
– West- und Nordgrenze des Flurstücks 3150 der
Gemarkung Marienthal.
technHerstellDatum
2017-03-28
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind innerhalb
des Vorhabengebiets nur solche Vorhaben zulässig, zu
deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag
verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet werden Ausnahmen für Läden und nicht
störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen
Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie
kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im Wohngebiet ist oberhalb des als Höchstmaß festgesetzten,
obersten Vollgeschosses nur ein weiteres Geschoss als
Nicht-Vollgeschoss (Staffel- oder Dachgeschoss) zulässig.][§2 Nr.4 | Im Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen
für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig. Für
Terrassen
darf die festgesetzte Grundfläche je Einzelhaus
um 60 m² überschritten werden. Die einzelne Terrasse darf
eine Grundfläche von 30 m² nicht überschreiten.][§2 Nr.5 | Im Wohngebiet sind Stellplätze ausschließlich in Tiefgaragen
anzuordnen. Tiefgaragen sind auch außerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Für Tiefgaragen
und ihre Zufahrten darf die festgesetzte Grundfläche
insgesamt um 3.200 m² überschritten werden.][§2 Nr.6 | Das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser
ist in ein oberirdisches Gewässer nach Maßgabe
der zuständigen Dienststelle einzuleiten. Eine Einleitung
in das vorhandene Mischwassersiel ist unzulässig.][§2 Nr.7 | Dachflächen mit einer Neigung von bis zu 20 Grad sind
mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu
begrünen. Ausnahmen von der Begrünung können bei
Dachterrassen und technischen Anlagen zugelassen werden][§2 Nr.8 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit Ausnahme
von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem
mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und dauerhaft zu begrünen.][§2 Nr.9 | Im Wohngebiet sind mindestens acht Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Im Wohngebiet sind an Straßenverkehrsflächen angrenzende
Einfriedigungen nur in Form von Hecken oder
durchbrochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken
zulässig. Standplätze für Abfallbehälter sind außerhalb
von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen.
Pflanzungen müssen einen Abstand von 0,5 m zu Straßenverkehrsflächen
einhalten und dürfen eine Wuchshöhe
von 1,5 m nicht überschreiten.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Anpflanzungen und für Ersatzpflanzungen
von Bäumen und Hecken sind standortgerechte einheimische
Laubgehölzarten zu verwenden und dauerhaft
zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens
18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen,
aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene
Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu
begrünen. Heckenpflanzen müssen mindestens folgende
Qualität aufweisen: Zweimal verpflanzt, Höhe mindestens
60 cm. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind
Geländeaufhöhungen und Abgrabungen oder Ablagerungen
im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.13 | Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als
naturnaher Wald herzurichten.][§2 Nr.14 | Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen,
die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren
Grundwasserspiegels beziehungsweise
von Staunässe führen, sind unzulässig. Die Entwässerung
von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter
Gelände) ist nur in geschlossenen Leitungssystemen zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 0200000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 511]