[§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Fahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern.][§2 Nr.2 | Einzelhandelsbetriebe mit einer Geschoßfläche von maximal 50 m² sind zulässig.][§2 Nr.3 | Für die Erschließung des Flurstücks 5013 der Gemarkung Bergedorf sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder fiir Teilbereiche nach § 125 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet entlang der Straße Curslacker Neuer Deich ist je 15 m Grundstücksfront ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.5 | Unabhängig von Nummer 4 ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Ausgenommen hiervon sind die mit „(A)" bezeichneten Flächen des Gewerbegebiets.][§2 Nr.6 | Für die zu pflanzenden Bäume und Sträucher sind einheimische standortgerechte Gehölze zu verwenden. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.7 | Die mit „(A)" bezeichneten Flächen des Gewerbegebietes sind so herzurichten, daß eine Beeinträchtigung des Grundwassers nicht erfolgt.][§2 Nr.8 | Im Kronenbereich der nach Planzeichnung anzupflanzenden und zu erhaltenden Bäume sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen unzulässig. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen mit einheimischen großkronigen Arten vorzunehmen, die einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.9 | Die Durchlässigkeit gewachsenen Bodens ist nach baubedingter Verdichtung wieder herzustellen. Ausgenommen von dieser Festsetzung ist die mit „(A)" bezeichnete Fläche des Gewerbegebiets.][§2 Nr.10 | Für die Reinigung der privaten Flächen von Eis und Schnee dürfen Tausalze und sonstige Mittel, die sich auf Pflanzen, Boden oder Gewässer schädlich auswirken können, nicht verwendet werden.][§2 Nr.11 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Stellplätze und Fahrerschließungsflächen in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.12 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des Gewerbegebiets muß die Unterkante der Fundamente mindestens 1 m über Normalnull liegen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603]