[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet zwischen der Cuxhavener Straße und der Straße Alte Weiden sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Ecke Bauernweide/ Alte Weiden sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Cuxhavener Straße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]