Der Bebauungsplan Othmarschen 5 für das Plangebiet Elbchaussee – Schulberg – Elbufer – Westgrenzen der Flurstücke 1317, 1315 und 1313 der Gemarkung Othmarschen (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-07-23
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig. Auf den Flurstücken 1340 und 1341 der Gemarkung Othmarschen sind kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig.][§2 Nr.2 | Bei den Baugrundstücken an der Elbchaussee sind Garagen und Einstellplätze für Kraftfahrzeuge in Vorgärten und Bauwichen unzulässig. Kellergaragen sind nur zulässig soweit zwischen der Straßenlinie und der Rampe eine mindestens 10,0 m lange, ebene Anfahrt möglich ist.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Unberührt bleiben die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 203) und Beschränkungen nach den §§ 9 und 10 des Stadtentwicklung Difu-Berichte Denkmalschutzgesetzes vom 6. Dezember 1920 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 224-a) bei den im Plan rot umrandeten Gebäuden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]