Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 30 für den Geltungsbereich Wilhelmsburger Reichsstraße — Grenze der Gemarkung Wilhelmsburg — über die Flurstücke 6515 (Georgswerder Bogen), 6514 und 6528 (Bundesautobahn), Ostgrenze des Flurstücks 621. über die Flurstücke 621. 623, 627, 626. 625. 1306 (Niedergeorgswerder Deich). 616, 615. 614, 610 (Kleingartenweg). 610 (Niedernkamp). 593. 599. 600 und 610 (Niedernkamp), Südgrenze des Flurstücks 610 (Niedernkamp Ostgrenze des Flurstücks 601 (Hövelwetternweg), über die Flurstücke 601, 951. 930. 580 bis 577, 4657 und 4656. Westgrenzen der Flurstücke 4656 und 5779 der Gemarkung Wilhelmsburg (Bezirk Harburg. Ortsteil 713) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-03-14
texte
[§2 Nr.1 | Im eingeschossigen Gewerbegebiet (Autohof) sind nur Lastkraftwagen-Stellplätze und die erforderlichen Nebenanlagen wie Kantinen, Sanitärräume. Tankstellen und Lastkraftwagen-Waschanlagen zulässig.][§2 Nr.2 | Im zweigeschossigen Gewerbegebiet (Autohof) sind nur Speditionsbetriebe einschließlich der erforderlichen Lagerhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | In den westlich des Niedergeorgswerder Deichs festgesetzten Gewerbegebieten sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthalts- und sonstigen schutzwürdigen Räume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713]