Der Bebauungsplan Heimfeld 40 für den Geltungsbereich östlich Bundesautobahn A7, südlich Ellernweg (Bezirk Harburg, Ortsteil 711) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Bundesautobahn A 7 — Südwestgrenzen der Flurstücke 2338, 2862 und 2344, über das Flurstück 2342 (Hafenbahn), Südwestgrenzen der Flurstücke 2345, 2348, 2352, 2357 und 2358, Südwest- und Nordgrenze des Flurstücks 2267, über die Flurstücke 2268 (Hafenbahn) und 2228, Nordgrenze des Flurstücks 246 (Ellernweg), über das Flurstück 2735 der Gemarkung Heimfeld.
technHerstellDatum
2015-06-04
texte
[§2 Nr.1 | Im Industriegebiet sind Fabriken und Betriebsstätten, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können, insbesondere Metallschmelzen, chemische Fabriken, mineralölbearbeitende und -verarbeitende Betriebe, Betriebsstätten zur Beseitigung von Altöl, Gummifabriken, Zellstoff- und Papierfabriken, Kaffeeröstereien sowie Fischverwertungsbetriebe und Abdeckereien unzulässig.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der südwestlichen Baugrenze durch Gebäudeteile (z.B. von Hallenbauten) kann zugelassen werden, wenn hierbei 600 m² im Einzelfall nicht überschritten werden und jeweils eine gleichgroße Grünfläche innerhalb der Baugrenzen angelegt wird.][§2 Nr.3 | Durch Architekturelemente ist eine vertikale Gliederung der Fassaden und eine abschnittsweise Gliederung der Dachflächen vorzunehmen.][§2 Nr.4 | 23% der Grundstücksflächen sind mit einheimischen großkronigen Laubbäumen und hochwachsenden Sträuchern zu bepflanzen, und zwar in erster Linie als zusammenhängende Flächen entlang der südwestlichen und westlichen Grenze des Industriegebiets und um die Gebäude herum.][§2 Nr.5 | Die Dachflächen der nicht in Leichtbauweise errichteten Hallenrandbauten sind mit einer flächendeckenden extensiven Begrünung auf einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen.][§2 Nr.6 | Von den Flächen für ebenerdige Stellplätze sind unabhängig von der in Nummer 4 enthaltenen Vorschrift 10 % mit einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.7 | Außerhalb der befestigten Flächen ist eine offene Entwässerung mit Absetzteichen und Versickerung über belebte Bodenzonen vorzusehen. Das anfallende Niederschlagswasser von Dachflächen soll dem Oberflächengewässer zugeführt werden.][§2 Nr.8 | Auf den Flächen zwischen Straßenbegrenzungslinie und Baugrenze sind Arbeits- und Lagerflächen unzulässig. Ausnahmsweise können dort Stellplätze zugelassen werden, wenn die gärtnerische Gestaltung nicht beeinträchtigt wird.][§2 Nr.9 | Die Durchlässigkeit gewachsenen Bodens ist nach baubedingter Verdichtung wiederherzustellen.][§2 Nr.10 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen untersagt.][§2 Nr.11 | Tausalze und tausalzhaltige Mittel dürfen außerhalb der öffentlichen Straßen und der auf privaten Grundstücken herzustellenden Fahrerschließungsflächen nicht ausgebracht werden.][§2 Nr.12 | Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf die Benutzer der Bundesautobahn einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.13 | Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Eißendorf, Vahrendorf Forst (Haake), Marmstorf und Sinstorf vom 6. September 1955 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 790-o), zuletzt geändert am 13. Mai 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 92), wird für die Flurstücke 2342 und 2116 (Hafenbahn) und die östlich davon liegenden Flächen aufgehoben.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711]