Der Bebauungsplan Langenhorn 58 für den Geltungsbereich Wördenmoorweg — Nordwestgrenze des Flurstücks 370, Westgrenze des Flurstücks 360, über die Flurstücke 360 und 372, Westgrenze des Flurstücks 6633, über das Flurstück 6633 der Gemarkung Langenhorn — Röweland — Nordgrenze des Flurstücks 6632, über das Flurstück 6632, Ostgrenze des Flurstücks 372, über das Flurstück 372 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-03-19
texte
[§2 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 2,0 m, durch Erker in einem oder mehreren Geschossen bis zu 1,5 m zugelassen werden. Die Erker dürfen einzeln nicht mehr als 6,0 m und zusammen nicht mehr als ein Viertel der Länge der Gebäudefront und an den Giebelseiten nicht mehr als die Hälfte der Länge dieser Gebäudefront breit sein.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]