Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rotherbaum 35 für den Geltungsbereich Warburgstraße, Alsterterrasse, Alsterufer (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Warburgstraße - Alsterterrasse - Alsterufer.
technHerstellDatum
2016-10-20
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind nur diejenigen Vorhaben zulässig, zu
deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag
verpflichtet hat.][§2 Nr.2 | Außer den in Nummer 1 genannten Vorhaben sind im
Kerngebiet auch untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen
zulässig, die dem Nutzungszweck des Vorhabengebiets
selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen.
Die der Versorgung des Vorhabengebiets mit
Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung
von Abwasser dienenden Nebenanlagen können als Ausnahme
zugelassen werden. Dies gilt auch für fernmeldetechnische
Nebenanlagen sowie für Anlagen für erneuerbare
Energien.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind sonstige Wohnungen im Sinne des
§ 7 Absatz 2 Nummer 7 der Baunutzungsverordnung
(BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I
S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548,
1551), unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2
BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen
im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes
vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), Vorführ-
und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen
oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet
ist, sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern
und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen
nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen
sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
zulässig.][§2 Nr.6 | Aufbauten für Nebenanlagen und Haustechnik sind nur in der mit „(a)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets zulässig. Innerhalb der mit „(a)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets darf die festgesetzte Gebäudehöhe durch Aufbauten für Nebenanlagen und Haustechnik um maximal 2,2 m überschritten werden. Die Aufbauten sind gruppiert anzuordnen.][§2 Nr.7 | Im Kerngebiet sind die Aufenthaltsräume, hier insbesondere
die Pausen- und Ruheräume, durch geeignete Grundrissgestaltung
den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen.
Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm
abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für
diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren,
Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude
durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Bei Betriebswohnungen
sind durch eine geeignete Grundrissgestaltung
die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten
Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung
aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den
lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind
vorrangig die Schlafräume der lärmabgewandten Gebäudeseite
zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten
Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch
bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden
und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer
sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis
der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein
zugänglichen Weg sowie der Hamburger Stadtentwässerung,
unterirdische öffentliche Sielanlagen anzulegen und
zu unterhalten, ferner die Befugnis der für Gas, Elektrizität,
Wasserversorgung und Telekommunikation zuständigen
Unternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu
unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten
Geh- und Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Die Dachflächen des obersten Geschosses sind auf 50 vom
Hundert der Dachfläche mit einem mindestens 8 cm starken,
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu
begrünen. Ausnahmen für technische Dachaufbauten und
für Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie können zugelassen
werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 312]