Lerchenfeld - Winterhuder Weg - Heinrich-Hertz-Straße - Humboldtstraße - Hamburger Straße - Humboldtsweg - Oberaltenallee
technHerstellDatum
2016-04-13
texte
[Nr. 2.6 | Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubare Fläche zwischen der Straßen- und Baulinie vor der zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G2g) an der Humboldtstraße ist gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenfläche). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen im Wohngebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) 4,5 m.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
für die eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g) 5,0 m.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 418, 415]