Der Bebauungsplan Neuenfelde 9 für den Geltungsbereich nördlich Liedenkummer Bogen/Seehofring (Bezirk Harburg, Ortsteil 720) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1546, Westgrenze des Flurstücks 1519, über die Flurstücke 2705 und 2702, Südwestgrenzen der Flurstücke 2702 und 2705, über die Flurstücke 1519 und 1546 der Gemarkung Hasselwerder.
technHerstellDatum
2015-05-19
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie eine allgemein zugängliche Fußgängerbrücke einschließlich der erforderlichen Stützen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg sowie für den Anschluß des Flurstücks 2702 der Gemarkung Hasselwerder an den Seehofring eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind 90 vom Hundert standortgerechte einheimische Arten zu verwenden.][§2 Nr.4 | Außerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen sind Fahr- und Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig][§2 Nr.5 | Die Beetgräben sind zu erhalten][§2 Nr.6 | Die Ufer der Oberflächengewässer mit Ausnahme der Liedenkummer Wettern sind naturnah zu gestalten.][§2 Nr.7 | Auf den festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sind Hochstaudenbiotope zu entwickeln. Es darf nur einmal im Jahr gemäht und nicht gedüngt werden.][§2 Nr.8 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 720]