[§1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Sülldorf 9 vom 12. November 1987 (HmbGVBl. S. 203) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Sülldorf 9“ wird dem Gesetz hinzugefügt.
2. In § 2 wird die folgende Nummer 4 angefügt:
„ 4. In den Kerngebieten sind Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, de-ren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 225, 226]