Der Bebauungsplan Poppenbüttel 28 für den Geltungsbereich Harksheider Straße — Nordwestgrenze der Flurstücke 5655 und 5657, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 617 der Gemarkung Poppenbüttel — Schäperdresch — Ost- und Südgrenze des Flurstücks 635, Südgrenze des Flurstücks 634, über das Flurstück 5352 (Im Knick), Ost- und Südostgrenze des Flurstücks 5303 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-12-10
texte
[§2 Nr.1 | In den mit (1) und (3) gekennzeichneten allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den mit (2) gekennzeichneten allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 3 bis 6 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den reinen Wohngebieten werden Staffelgeschosse ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Auf den mit (a) bezeichneten Bauflächen sind Wohngebäude in Bezug auf den Werkstoff, die Farbe der Außenwände und die Dächer so zu gestalten, daß sie jeweils eine städtebaulich zusammengehörige Gruppe bilden.][§2 Nr.5 | Für Neubaugebiete ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke unter Ausschluß flüssiger und fester Brennstoffe zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden. Kamine sind zulässig, sofern sie mit Holz oder Gas befeuert werden oder elektrische Energie verwendet wird.][§2 Nr.6 | Im reinen Wohngebiet an der Straße Schäperdresch 1 bis 17 ist die zulässige Gebäudetiefe zwischen der Straßenseite und der Rückseite der Gebäude zu messen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]