Der Bebauungsplan Lohbrügge 93 für den Geltungsbereich
zwischen der Sterntwiete, dem Binnenfeldredder und
der Goerdelerstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Sterntwiete – Binnenfeldredder – Ostgrenze des Flurstücks
2266 der Gemarkung Lohbrügge – Goerdelerstraße.
technHerstellDatum
2018-01-23
erstellungsMassstab
1000
hoehenbezug
m über NHN
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Anlagen für sportliche
Zwecke unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen werden
ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den mit „(b)“ bezeichneten Teilen des allgemeinen
Wohngebiets ist die Aufnahme einer Wohnnutzung erst
zulässig, wenn in dem mit „(a)“ bezeichneten Teil des allgemeinen
Wohngebiets ein Gebäude mit einer Höhe von
mindestens 20 m über Straßenverkehrsfläche sowie in
einer Länge von mindestens 34 m errichtet worden ist.][§2 Nr.3 | Die festgesetzten Gebäudehöhen dürfen für technische
Aufbauten (zum Beispiel Fahrstuhlschächte, Lüftungstechnik,
Solaranlagen) auf einer Fläche von höchstens
30 vom Hundert (v. H.) der jeweiligen Dachflächen um bis
zu 1,5 m überschritten werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl
für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche,
durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut
wird, bis zu einem Maß von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet dürfen die Baugrenzen durch
Balkone um bis zu 2 m und durch Terrassen um bis zu 4 m
überschritten werden.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen
zulässig.][§2 Nr.7 | An den in der Nebenzeichnung mit blauer Linie gekennzeichneten
Fassaden ist ein Anteil von mindestens 50 v. H.
der Fläche mit rotem oder rotbuntem Verblendmauerwerk
herzustellen. Ergänzend sind andere Fassadenmaterialien
in grau oder weiß zulässig. Bei der Berechnung der Bezugsfläche
nach Satz 1 sind Fensterflächen mitzurechnen.][§2 Nr.8 | An den in der Nebenzeichnung mit roter Linie gekennzeichneten
Fassaden ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen
wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste
Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten),
besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer
Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass
durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz
erreicht wird, die es ermöglicht, dass in
Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten
Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten
wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme
in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser
Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden.
Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und
Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.9 | An der in der Nebenzeichnung mit grüner Linie gekennzeichneten
Fassade ist für den Außenbereich einer Wohnung
durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum
Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen
sicherzustellen, dass durch diese Maßnahmen insgesamt
eine Pegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass
in dem der Wohnung zugeordneten Außenbereich ein Tagpegel
von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.10 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege
und Terrassen beanspruchten Flächen von Tiefgaragen
sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch oder als
Spielplatzflächen anzulegen. Für anzupflanzende Bäume
muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus
im Pflanzbereich auf einer Fläche von mindestens
12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.11 | Grundstückseinfriedungen sind als Hecken oder mit
Sträuchern auszuführen. Die Anpflanzungen können für
Zuwegungen im notwendigen Umfang unterbrochen werden.
Zäune sind zulässig, wenn sie abgepflanzt werden.][§2 Nr.12 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen der
obersten Geschosse von Gebäuden mit einem mindestens
12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen
und mindestens extensiv zu begrünen. Hiervon
ausgenommen
sind auf bis zu 40 v. H. dieser Dachflächen
Flächen für nicht aufgeständerte technische Anlagen und
zur Belichtung sowie die für deren Wartung notwendigen
Flächen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 0200000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]