[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | In dem mit C gekennzeichneten Teil des Kerngebietes sind im ersten Vollgeschoß nur Schank- und Speisewirtschaften sowie Einzelhandelsbetriebe mit einer Geschoßfläche von nicht mehr als 1500 m² zulässig.][§2 Nr.3 | Der fünfgeschossige Baukörper ist so zu errichten, daß die Oberkante des Fußbodens im ersten Vollgeschoß in der Ebene der Schwarzenbergstraße / Ecke Wallgraben liegt. Das gleiche gilt für die anschließenden eingeschossigen Baukörper.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Läden unzulässig.][§2 Nr.5 | An den zur Straße Wallgraben gerichteten Außenwänden des mit D gekennzeichneten Baukörpers im allgemeinen Wohngebiet sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Türen und Fenstern vorzusehen.][§2 Nr.6 | Außer den im Plan festgesetzten Stellplätzen dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 701]