Der Bebauungsplan Neustadt 30 für den Geltungsbereich Holstenwall — Enckeplatz — Neanderstraße — über das Flurstück 845 der Gemarkung Neustadt-Nord — Peterstraße - über die Flurstücke 1274, 117, 1278 und 1279, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1279, Ostgrenze des Flurstücks 1280, Südgrenzen der Flurstücke 1280 und 117, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1269 der Gemarkung Neustadt-Nord — Neanderstraße — Neuer Steinweg —- über das Flurstück 1295 der Gemarkung Neustadt-Süd — Ost-West-Straße — Zeug¬hausmarkt — Millerntordamm (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 105) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-09-15
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind im Bereich Zeughausmarkt/Neuer Steinweg zwischen Holstenwall und der Straßenverbindung Hütten/Neuer Steinweg in den Erdgeschossen, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten zulässig.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet kann eine Überschreitung der Baugrenzen und der Baulinien durch Balkone, Loggien und Erker in den Obergeschossen bis zu 1,2 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sollen die Dächer mindestens 30 Grad geneigt sein.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 105]