• XPLAN_BP_PLAN_fc19f249-7915-4365-89c3-d2cbfb5b2d7a

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_fc19f249-7915-4365-89c3-d2cbfb5b2d7a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ohlsdorf21
    xpPlanDate
    • 1989-11-14
    name
    • Ohlsdorf21
    internalId
    • 9d64904a-5dae-4df1-a517-ac80274fe2f3
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Ohlsdorf 21 für den Geltungsbereich zwischen Nordheimstraße und Hauptfriedhof Ohlsdorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Sahlenburger Straße — Beisserstraße — Schmuckshöhe — Nordgrenzen der Flurstücke 461 und 386 der Gemarkung Ohlsdorf — Kerbelweg — Beisserstraße — Ostgrenze des Flurstücks 560, über das Flurstück 550, Ostgrenze des Flurstücks 550 der Gemarkung Ohlsdorf — Nordheimstraße.
    technHerstellDatum
    • 2014-04-08
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den Flurstücken 461, 462 und 463 der Gemarkung Ohlsdorf kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Gehrechte auf den Flurstücken 386, 461 und 560 umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Für die Reihenhauszeilen an der Sahlenburger Straße ist nur eine einheitliche Traufhöhe und Dachneigung sowie eine einheitliche Material- und Farbgestaltung zulässig.][§2 Nr.4 | Entlang der Nordheimstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Auf dem Flurstück 616 sind Stellplätze in den Vorgärten zulässig, Garagen dürfen dort nicht errichtet werden.][§2 Nr.8 | Auf Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen.][§2 Nr.9 | Für Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 80 cm (in 1 m Höhe über Erdboden gemessen) aufweisen, sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen, standortgerechten Arten vorzunehmen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1989-11-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b26706df-10e8-4576-930e-8a52219e3033]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung