• XPLAN_BP_PLAN_fcbd4497-4a34-4ebc-a4e0-f22052a8aa86

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    • XPLAN_BP_PLAN_fcbd4497-4a34-4ebc-a4e0-f22052a8aa86
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt76
    xpPlanDate
    • 1994-08-16
    name
    • Rahlstedt76
    internalId
    • 0fdb8cdd-e81c-49d5-8cb5-3f8a972706c1
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 76 für den Geltungsbereich zwischen Geidelberg und Pahlblöckensredder (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Geidelberg — Gemarkungsgrenze Oldenfelde/Neu-Rahlstedt — Ostgrenzen der Flurstücke 2, 3 und 4, Nordgrenze des Flurstücks 1239 der Gemarkung Neu-Rahlstedt — Pahlblöckensredder — Sieker Landstraße.
    technHerstellDatum
    • 2015-11-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet sind auf einer 70 m tiefen Fläche, gemessen vom nördlichen Fahrbahnrand der Sieker Landstraße, durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Balkone, Loggien, Sichtschutzwände und Erker kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens darf nicht höher als 80 cm über Geländehöhe liegen.][§2 Nr.5 | Die Gebäudehöhe darf bei eingeschossigen Gebäuden 10 m und bei zweigeschossigen Gebäuden 12 m über öffentlichem Gehweg nicht überschreiten.][§2 Nr.6 | Einfriedigungen im Vorgartenbereich sind nur als Hecken zulässig.][§2 Nr.7 | Mindestens 35 vom Hundert der nicht überbauten Grundstücksflächen sind mit Sträuchern und Stauden zu bepflanzen. Für jede 150 m² der nicht überbauten Grundstücksflächen ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für jede 300 m² der nicht überbauten Grundstücksflächen ist mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.8 | Es sind standortgerechte einheimische Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Kronenbereich der zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² je Baum anzulegen und mit standortgerechten Pflanzen zu begrünen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.9 | Auf der Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind für Wallhecken (Knicks) bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, daß der Charakter und Aufbau einer intakten Wallhecke erhalten bleibt. Knicks sind unter Erhaltung von Einzelbäumen (sogenannte Überhälter) alle acht bis zehn Jahre auf den Stock zu setzen (zu knicken). Der Abstand der Einzelbäume soll 30 m bis 40 m betragen.][§2 Nr.10 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.11 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen unzulässig.][§2 Nr.12 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels fuhren, sind unzulässig.][§2 Nr.13 | Im Wohngebiet entlang der Straße Geidelberg sind Dächer mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 50 Grad auszubilden; Staffelgeschosse werden ausgeschlossen. Die Drempelhöhe von Gebäuden wird beidseitig auf je 50 cm begrenzt.][§2 Nr.14.1 | Für das Flurstück 1239 der Gemarkung Neu-Rahlstedt gilt: Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände von Wohngebäuden sind in rotem Ziegelmauerwerk oder als verputztes Mauerwerk in hellen Farbtönen auszuführen. Für einzelne Architekturteile der Außenwände wie Stürze, Gesimse, Brüstungen, Giebeldreiecke und Erker können andere Baustoffe zugelassen werden, wenn rotes Ziegelmauerwerk oder heller Putz vorherrschend bleibt.][§2 Nr.14.2 | Für das Flurstück 1239 der Gemarkung Neu-Rahlstedt gilt: Stellplätze und Garagen dürfen nur auf den festgesetzten Flächen für Gemeinschaftsanlagen angeordnet werden.][§2 Nr.14.3 | Für das Flurstück 1239 der Gemarkung Neu-Rahlstedt gilt: Garagen mit Dachstellplätzen sind um 1,3 m gegenüber der vorhandenen Gehweghöhe abzusenken und in bezug auf den Werkstoff sowie die Farbgebung den Wohngebäuden anzupassen.][§2 Nr.14.4 | Für das Flurstück 1239 der Gemarkung Neu-Rahlstedt gilt: Auf Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen; Stellplatzanlagen sind mit Sträuchern abzupflanzen.][§2 Nr.14.5 | Für das Flurstück 1239 der Gemarkung Neu-Rahlstedt gilt: Garagenwände, Garagen mit Dachstellplätzen und Pergolen auf Stellplatzanlagen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1994-08-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_96ca64e6-48ec-42ad-abf5-bbfdb4359ba6]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung