[Nr. 2.7 | Die bei der Garage unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen, werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.34 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Läden (L2g) 7,5 m.][Nr. 2.33 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m.][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die achtgeschossigen Wohnhäuser (W8) 25,0 m.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die sechsgeschossigen Wohnhäuser (W6) 19,0 m.][Nr. 2.2 | Für die Baustufen W6 und W8 gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]