[§2 | Innerhalb des durch Baugrenzen gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils ist auf dem Flurstück 186 der Gemarkung Farmsen-Berne ein Klub- und Vereinshaus, auf dem Flurstück 27 der Gemarkung Oldenfelde ein Geräte- und Umkleidegebäude einschließlich einer Platzwartwohnung mit weiteren für die festgesetzte Nutzung — Sportanlage — notwendigen Räumen zulässig; die Gebäudehöhe darf nicht mehr als 6,0 m über Geländehöhe betragen. Im übrigen sind bauliche Anlagen des Hochbaus auf den als „Sportanlage" ausgewiesenen Flächen nicht zulässig.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 514, 526]