• XPLAN_BP_PLAN_fe2844a5-23f1-4d91-9f2f-6f0971574509

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_fe2844a5-23f1-4d91-9f2f-6f0971574509
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt129
    xpPlanDate
    • 2016-06-21
    name
    • Rahlstedt129
    internalId
    • d11d1303-c4a6-4b02-aee0-320417c667d3
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rahlstedt 129 für das Gebiet südlich Schierenberg, westlich Saseler Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Schierenberg – Saseler Straße – Südostgrenze des Flurstücks 129, über das Flur-stück 5687, Südgrenzen der Flurstücke 5687 und 5684, Ostgrenzen der Flurstücke 4402 und 4403, über die Flurstücke 4403 und 4401 und Westgrenzen der Flurstücke 4401 und 4400 der Gemarkung Meiendorf.
    technHerstellDatum
    • 2016-07-21
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind innerhalb des Vorhabengebiets nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen unzulässig.][§2 Nr.4 | In den gewerblich geprägten Teilen der Mischgebiete sind Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen und Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. In den übrigen Teilen der Mischgebiete werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche des Mischgebiets ist der dort vorhandene Tischlereibetrieb zulässig. Änderungen und Erneuerungen der betrieblichen Anlagen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch geeignete Maßnahmen und bauliche Vorkehrungen, wie zum Beispiel Einhausungen, sichergestellt wird, dass sich die vom Betrieb ausgehenden Emissionen nicht erhöhen.][§2 Nr.6 | In den allgemeinen Wohngebieten und in dem mit „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet sind Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. Für Tiefgaragen und deren Zufahrten kann die festgesetzte Grundflächenzahl bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 in dem mit „WA 1“ und bis zu einer Grundflächenzahl von 0,7 in dem mit „WA 2“ bezeichneten Wohngebiet überschritten werden.][§2 Nr.8 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone um bis zu 1,5 m, durch Wintergärten um bis zu 1,75 m sowie durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3 m, kann zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 4402 der Gemarkung Meiendorf umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete Fläche dem allgemeinen Fußgängerverkehr als Gehweg zur Verfügung gestellt wird.][§2 Nr.10 | Einseitig zu den mit „(B)“ gekennzeichneten Gebäudeseiten ausgerichtete Wohnungen sind unzulässig. Zu den mit „(C)“ gekennzeichneten Gebäudeseiten ausgerichtete offene Außenwohnbereiche (zum Beispiel Balkone, Loggien, Terrassen) sind unzulässig. An den mit „(C)“ gekennzeichneten Gebäudeseiten sind entweder vor den Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen oder in den Aufenthaltsräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Aufenthaltsräumen ein lnnenraumpegel von 40 dB(A) während der Tagzeit und 30 dB(A) während der Nachtzeit bei teilgeöffneten Fenstern nicht überschritten wird.][§2 Nr.11 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sowie Ablagerungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | Für festgesetzte Anpflanzungen und für Ersatzpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind standortgerechte, einheimische Laubgehölzarten zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Ausnahmen können zugelassen werden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Sträucher und Heckenpflanzen müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: Zweimal verpflanzt, Höhe mindestens 60 cm.][§2 Nr.13 | Auf der mit „(D)“ bezeichneten Fläche für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind Lücken mit Bäumen und Sträuchern so zu schließen, dass der Charakter und Aufbau des dichtwachsenden, gestuften Schutzgrüns wieder hergestellt und dauerhaft erhalten wird.][§2 Nr.14 | Auf der mit „(E)“ bezeichneten Fläche für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind Lücken mit Bäumen und Sträuchern so zu schließen sowie Wall-Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau eines Knicks erhalten bleibt.][§2 Nr.15 | Für festgesetzte Einzelbäume sowie auf den Flächen für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind bei Abgang gleichwertige Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.16 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den Mischgebieten ist für je angefangene 250 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche, einschließlich der zu begrünenden unterbauten Flächen, ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 500 m² mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.17 | In den Baugebieten sind an Straßenverkehrsflächen angrenzende Einfriedigungen nur in Form von Hecken oder durchbrochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken zulässig.][§2 Nr.18 | In den allgemeinen Wohngebieten und in dem mit „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet sind Standplätze für Abfallbehälter außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen.][§2 Nr.19 | In den allgemeinen Wohngebieten und in dem mit „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet sind die Dachflächen von Gebäuden und Carports mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen für erforderliche befestigte Flächen und anderweitige Nutzungen können zugelassen werden.][§2 Nr.20 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Ausnahmen für erforderliche befestigte Flächen können zugelassen werden. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen. Tiefgaragenzufahrten sind baulich einzufassen oder mit Rankgerüsten oder Pergolen zu überstellen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.21 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind ebenerdige, nicht überdachte Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (Schotterrasen) herzustellen.][§2 Nr.22 | Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise von Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.23 | Auf der mit „(F)“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist eine mindestens 250 m² große Hochstaudenflur herzustellen. Die Fläche ist allseitig einzuzäunen und zu dem mit „MI 1“ bezeichneten Mischgebiet zusätzlich mit einer vorgelagerten, dichtwachsenden zweireihigen Strauchhecke abzupflanzen.][§2 Nr.24 | Auf den mit „(G)“ bezeichneten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist jeweils eine dichtwachsende zweireihige Strauchhecke aus dornenbewehrten Arten anzupflanzen und auf der Südseite einzuzäunen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-06-21
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_613a5c85-4b26-4c26-9b50-773c6d663ecc]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
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    • Satzung