Der Bebauungsplan Bergstedt 10 für den Geltungsbereich Lottbekkoppeln — Nord- und Westgrenze des Flurstücks 143, über das Flurstück 27 (Lottbek) der Gemarkung Bergstedt — Gemarkungsgrenze — über die Flurstücke 147 und 148 der Gemarkung Bergstedt — Rügelsbarg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 524) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-02-29
texte
[§2 Nr.1 | Für das Neubaugebiet ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe oder Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie verwendet werden. Kamine sind zulässig, sofern sie mit Holz oder Gas befeuert werden oder elektrische Energie verwendet wird.][§2 Nr.2 | Soweit bei zweigeschossigen Gebäuden die Dachneigung auf 30 Grad begrenzt ist, wird ein Staffelgeschoß über das zweite Geschoß hinaus ausgeschlossen. Wenn eine eingeschossige Bauweise gewählt wird, gilt die Dachneigungsbeschränkung nicht.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 524]