Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 81 für den Geltungsbereich (2 Blätter) südlich der Rahmwerder Straße, östlich des Niedergeorgswerder Deichs und nördlich der Buschweide (Blatt 1) sowie an der Wilhelmsburger Dove-Elbe, Hövelpromenade (Blatt 2) (Bezirk Harburg, Ortsteil 713) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Blatt 1: Nordgrenzen der Flurstücke 976, 5152, 4889 der Gemarkung Wilhelmsburg - Niedergeorgswerder Deich - über die Flurstücke 9063, 1288, 1287, 1286, 8784, 1279, 9982, 9981 und 10865 (Langenhövel), Süd- und Westgrenze des Flurstücks 988,Westgrenzen der Flurstücke 9067, 9069 und 976 der Gemarkung Wilhelmsburg.
Blatt 2: Wilhelmsburger Dove-Elbe - über das Flurstück 1241, Westgrenze des Flurstücks 1795 (Hövelpromenade), über die Flurstücke 9099, 1254, 1257, 1258, 1260, 1261, 1262, 8682, 8684, 8686, 8688, 8690, 9070,9072, 9074,9076, 1821, 1820 und 1819, Nordgrenze des Flurstücks 9151, über das Flurstück 1795 (Hövelweg), Nordwestgrenze des Flurstücks 1825, Nordostgrenzen der Flurstücke 1825, 1826, 1827, 1829 und 1866, Ostgrenze des Flurstücks 1866 der Gemarkung Wilhelmsburg.
technHerstellDatum
2014-10-21
texte
[§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Loggien, Balkone und Sichtschutzwände bis zu 1,5 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten und im Mischgebiet ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z. B. Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass nachts in den Schlafräumen und Kinderzimmern ein Innenraumpegel bei gekipptem Fenster von 30 dB(A) nicht überschritten wird.][§2 Nr.3 | Im Mischgebiet sind Tankstellen und Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Gebiets unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in den übrigen Teilen des Gebiets werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Für die Erschließung der mit „A" bezeichneten Wohngebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.5 | Die Neubebauung ist an ein Blockheizkraftwerk-Fernwärmenetz anzuschließen. In den Bereichen, in denen ein Wärmeversorgungsnetz nicht besteht, sind Feuerstätten für leichtes Heizöl und gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zulässig.][§2 Nr.6 | Bei Putzbauten sind helle Farbtöne sowie bei Verblendung mit Vormauersteinen rote Ziegelsteine zu verwenden.][§2 Nr.7 | Kellerersatzräume und Garagen sind dem Hauptgebäude gestalterisch anzupassen.][§2 Nr.8 | Es sind nur Sattel- und Pultdächer mit einer Neigung von mindestens 15 Grad zulässig. Bei Dachpfannen sind nur rote oder anthrazitfarbene Farbtöne zulässig.][§2 Nr.9 | Die südlich der Rahmwerder Straße festgesetzte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft kann für notwendige Grundstückszufahrten im Bereich des nordwestlichen Baukörpers auf dem Flurstück 976 der Gemarkung Wilhelmsburg unterbrochen werden.][§2 Nr.10 | Mindestens 20 vom Hundert der Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für je 150 m der zu begrünenden Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Für festgesetzte An- und Ersatzpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.13 | Im Kronenbereich zu pflanzender Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleiben.][§2 Nr.15 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und Flächen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.16 | Die Dachflächen von Nebenanlagen, Garagen und überdachten Stellplatzanlagen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Pergolen und Stützen von Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.17 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.18 | Das anfallende Niederschlagswasser ist über Gräben oder Mulden in das vorgesehene offene Entwässerungssystem abzuleiten.][§2 Nr.19 | Kellergeschosse sowie bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels bzw. zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.20.1 | Für die Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt:
Die mit „GB" bezeichneten Flächen sind als artenreich gestufter Gehölzbestand aus einheimischen und standortgerechten Laubholzarten zu entwickeln bzw. zu erhalten.][§2 Nr.20.2 | Für die Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt:
Die mit ,„R" bezeichneten Flächen sind als feuchte Hochstaudenflur mit einem uferbegleitenden Röhrichtstreifen zu entwickeln und zu erhalten.][§2 Nr.20.3 | Für die Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt:
Die mit „EG" bezeichneten Flächen sind als extensives Grünland mit zweimaliger Mahd zu entwickeln. Der erste Schnitt ist nicht vor Juli vorzunehmen. Das Mähgut ist abzufahren.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713]