• XPLAN_BP_PLAN_ff3f8a60-5116-470c-8f3e-b3db343c48cd

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn22
    xpPlanDate
    • 1965-10-12
    name
    • Horn22
    internalId
    • 9236f4ea-e4fd-45a6-a614-7b155b6c384b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Horn 22 für das Plangebiet Pagenfelder Platz — Rennbahnstraße — Washingtonallee — Sandkamp — Posteltsweg — Hasencleverstraße — Weddestraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-13
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet zwischen Pagenfelder Platz — Sandkamp — Posteltsweg — Hasencleverstraße und Weddestraße kann von der Zahl der Vollgeschosse im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Die auf den Flurstücken 826 und 822 der Gemarkung Horn-Geest festgesetzten Fahr- und Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Das auf dem Flurstück 822 der Gemarkung Horn-Geest außerdem festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburgischen Electricitätswerke AG, der Hamburgischen Gaswerke GmbH und der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet, und zwar in erster Linie für das Baugrundstück, auf dem sie ausgewiesen ist. Die Fläche darf für Einstellplätze und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-10-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2eb64afe-d5f1-4d78-9f9b-5be44c7236d5]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung