Der Bebauungsplan Bramfeld 37 / Steilshoop 4 für den Geltungsbereich Seebek — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 22 der Gemarkung Steilshoop — Nordgrenzen der Flurstücke 2692 und 2693 der Gemarkung Bramfeld — Olewischtwiet — Seebekring — Südgrenze des Flurstücks 2588 der Gemarkung Bramfeld — Südgrenze des Flurstücks 32 der Gemarkung Steilshoop (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 515 und 516) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-02-22
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Garten-anlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515, 516]