Der Bebauungsplan Rahlstedt 91 für den Geltungsbereich südlich Rahlstedter Straße/Brockdorffstraße bis Schöneberger Straße zwischen Wilmersdorfer Straße /Ellerneck und Liliencronstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Rahlstedter Straße — Brockdorffstraße — Liliencronstraße — Poggfreedweg — Ostgrenzen der Flurstücke 1259, 1257 bis 1253, 5387, 5388 und 1251 bis 1247, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1246, über das Flurstück 1245, Ostgrenze des Flurstücks 2927 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Schöneberger Straße — West- und Nordgrenze des Flurstücks 1351, Nordgrenzen der Flurstücke 1352,4928, 1354, 1355, 2698 und 4512 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Reinickendorfer Straße — Friedrichshainstraße — über das Flurstück 4288, Westgrenzen der Flurstücke 1372 bis 1374, 1376, 1377, 1379, 1381 bis 1383 und 1386, Südgrenzen der Flurstücke 1388 bis 1390, 5206, 5207, 5794, 5793 und 1393 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Pogwischrund — Südgrenzen der Flurstücke 1394 bis 1401 und 3492 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Wilmersdorfer Straße — Ellerneck.
technHerstellDatum
2015-11-17
texte
[§2 Nr.1 | Die Firsthöhe darf in Gebieten mit eingeschossiger Ausweisung 9 m, in Gebieten mit zweigeschossiger Ausweisung 11 m jeweils über Gehweg nicht überschreiten.][§2 Nr.2 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens darf nicht höher als 80 cm über Gehweg liegen.][§2 Nr.3 | Die Dachneigung darf nicht weniger als 30 Grad betragen; Staffelgeschosse sind ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind auf den Flurstücken 1288 bis 1291, 1592 und 5020 der Gemarkung Alt-Rahlstedt nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig; auf dem Flurstück 3510 ist eine Tankstelle zulässig.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.6 | Entlang der Schöneberger Straße, der Rahlstedter Straße und der Brockdorffstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]