Der Bebauungsplan Bahrenfeld 7 für den Geltungsbereich Wichmannstraße - Ebertallee - Luruper Chaussee - Kielkamp - August-Kirch-Straße - Luruper Chaussee - Theodorstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 216) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-30
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten auf den Flurstücken 1019, 1080, 1081 und 2958 der Gemarkung Bahrenfeld sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe, Fuhrunter nehmen sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig; Läden können ausnahmsweise zugelassen werden. Außerdem sind auf den mit A gekennzeichneten Flächen des Gewerbegebietes Betriebe und Anlagen so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des BundesImmissionsschutzgesetzes für die umliegende Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.2 | Auf der mit B gekennzeichneten Fläche des Gewerbegebietes sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 1764) sowie Stellplätze außerhalb der dafür festgesetzten Fläche ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den mit C gekennzeichneten Abschnitten des Gewerbegebietes sind die den Wohngebieten zugeordneten Wandflächen zu begrünen. In den Baulücken dieser Abschnitte sind von den Grenzen des Gewerbegebietes in einer Tiefe von 5 m in das Gewerbegebiet hinein dicht wachsende Bäume und Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet südlich der Luruper Chaussee dürfen Veränderungen an den Gebäuden nur so vorgenommen werden, daß die historische Struktur der Fassaden und Dächer erhalten bleibt.][§2 Nr.5 | Auf den mit D gekennzeichneten Wohnbauflächen südlich der Luruper Chaussee darf für die Fassaden nur einheitlich heller Putz verwendet werden.][§2 Nr.6 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärme rückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten beiderseits der Luruper Chaussee sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn: und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlaf räumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 216]