BP_Plan



Filter
  • XPLAN_BP_PLAN_5e79d45f-d460-4bb1-b9fe-c8f754aaa6af

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    • XPLAN_BP_PLAN_5e79d45f-d460-4bb1-b9fe-c8f754aaa6af
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB109
    xpPlanDate
    • 1954-10-01
    name
    • TB109
    internalId
    • 528a902c-c88a-4921-8770-4e3cf22aefd3
    technHerstellDatum
    • 2016-11-09
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1954-10-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ab3feebc-7e6c-454d-9177-7beab7655e5c]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_5e90b9d9-ee4b-47a0-8c80-c6ffaee5ea54

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    • XPLAN_BP_PLAN_5e90b9d9-ee4b-47a0-8c80-c6ffaee5ea54
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D394
    xpPlanDate
    • 1959-05-18
    name
    • D394
    internalId
    • 0ffb281c-50f4-4375-ae27-92dc54120a21
    beschreibung
    • Billwerder Neuer Deich - Billhorner Röhrendamm - Reginenstraße - Billhorner Brückenstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-04-29
    texte
    • [Nr. 2.4 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die viergeschossigen Geschäftshäuser (G4g) 13,0 m.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 134]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-05-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_41d12b5d-183f-417f-8320-80766eaef135]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_5e976754-5ce6-4ccf-a2d0-34ef4b6ba0b9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_5e976754-5ce6-4ccf-a2d0-34ef4b6ba0b9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_5e976754-5ce6-4ccf-a2d0-34ef4b6ba0b9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek15
    xpPlanDate
    • 1997-05-28
    name
    • Neugraben-Fischbek15
    internalId
    • f519427d-3874-472a-8c9e-efe8bc098ad4
    technHerstellDatum
    • 2015-05-18
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Gesamtanlage Im Neugrabener Dorf 45, bestehend aus der Hofanlage und dem nördlichen Sandweg auf den Flurstücken 662, 4576, 4578 und 4160 der Gemarkung Fischbek ist nach § 7 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes vom 3. Dezember 1973 mit der Änderung vom 12. März 1984 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1973 Seite 466,1984 Seiten 61, 63) dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten westlich des Süderelbebogens sind außer auf der mit „F" bezeichneten Fläche im Erdgeschoß nur die der Versorgung dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Auf der mit „F" bezeichneten Fläche des allgemeinen Wohngebiets sind nur Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke zulässig.][§2 Nr.4 | Im Dorfgebiet sind Betriebe zur Be- und Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, Gartenbaubetriebe, Tankstellen sowie Betriebe ausschließlich mit Massentierhaltung unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten im Sinne des § 4 a Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), werden ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Auf der mit „K" bezeichneten Fläche des Kerngebiets werden Tankstellen, Vergnügungsstätten sowie Nutzungen nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen. Auf den mit „A" bezeichneten Flächen des Kerngebiets sind nur Nutzungen nach § 7 Absatz 2 Nummer 4 der Baunutzungsverordnung zulässig.][§2 Nr.6 | In den Gewerbegebieten sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash-, Tennishallen und Bowlingbahnen) unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Geschäfts-, Büro und Verwaltungsgebäude sowie Wohnungen für Betriebsangehörige sind in einer Tiefe von maximal 15 m, gemessen von der Baugrenze entlang der Straße Am Aschenland, vorzusehen.][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind auf den mit „C" bezeichneten Flächen luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmer!, Lagerhäuser und Lagerplätze) unzulässig. Auf den mit „D" bezeichneten Flächen des Gewerbegebiets werden Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen. Auf der mit „E" bezeichneten Fläche sind Handels- und Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, Artikel ausstellen oder lagern.][§2 Nr.8 | Für die Erschließung des Gewerbegebiets sowie für die mit „B" bezeichnete Kerngebietsfläche sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22, Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 11. April 1995 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 85) festgesetzt oder für Teilbereiche nach $ 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.9 | Für die Reihenhausbebauung wird eine Mindestbreite der Baugrundstücke von 5,5 m festgesetzt.][§2 Nr.10 | Kellerersatzräume für die festgesetzte Reihen-, Einzel- und Doppeihausbebauung westlich des Süderelbebogens / verlängerten Süderelbebogens sind nur im Anschluß an das Hauptgebäude zulässig.][§2 Nr.11 | Für die festgesetzten Reihen-, Einzel- und Doppelhausgrundstücke sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen, sofern keine Gemeinscbaftsanlagen für Stellplätze ausgewiesen werden.][§2 Nr.12 | Von der Lage der innerhalb der Baugrenzen festgesetzten Durchgänge kann bis zu 5 m abgewichen werden, wenn es die Grundrißgestaltung erforderlich macht.][§2 Nr.13 | Tiefgaragen und Kellergeschosse sind nur südlich der gekennzeichneten 2,5 m-Flurabstandslinie zulässig; Ausnahmen können zugelassen werden, wenn eine Gefährdung des Grundwassers ausgeschlossen ist. Die Deckenoberkante der Tiefgaragen und Kellergeschosse darf im Mittel 1,25 m über Geländeroberfläche hinausragen. Tiefgaragen sind nur auf den überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig. Überschreitungen der Baugrenzen können für Keller und Tiefgaragen bis zu 5 m zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartengestaltung nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.14 | Außer auf den festgesetzten Flächen für Stellplätze und Gemeinschaftsstellplätze sind in den drei- bis fünfgeschossigen Wohngebieten westlich des Süderelbebogens / verlängerten Süderelbebogens keine weiteren ebenerdigen Stellplätze zulässig. Auf den Flächen für Gemeinschaftsstellplätze sind Garagen unzulässig. In den ein- und zweigeschossigen Wohngebieten sind in den Vorgärten Stellplätze mit Schutzdächern zulässig, sofern keine Gemeinschaftsstellplätze zugeordnet werden.][§2 Nr.15 | Auf den mit „G" bezeichneten Stellplatzanlagen sind Einfriedungen sowie die Errichtung von Schutzdächern für Stellplätze und Garagen unzulässig.][§2 Nr.16 | Die Dächer der Gebäude westlich des Süderelbebogens / verlängerten Süderelbebogens sind flächendeckend zu begrünen. In den Gemeinbedarft- und Gewerbegebieten sind Ausnahmen für technische Aufbauten und Oberlichter zulässig. In den drei- bis fünfgeschossigen Wohngebieten sind Dachgauben und Dachfläcbenfenster unzulässig.][§2 Nr.17 | Die Dächer in Wohngebieten und auf den Versorgungsflächen westlich des Süderelbebogens /verlängerten Süderelbebogens sind mit Ausnahme der eingeschossigen Gebäudeteile mit einer Dachneigung von 15 Grad bis 25 Grad auszubilden. Aufenthaltsräume oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse sind außer in den ein- und zweigeschossigen Wohngebieten unzulässig. Höchstens 20 vom Hundert (v. H.) der Dächer können als begrüntes Flachdach vorgesehen werden. Die Dächer der eingeschossigen Gebäudeteile im Geschoßwohnungsbau sind im allgemeinen Wohngebiet als begehbare Terrassen auszubilden; mindestens 30 v.H. dieser Dachflächen sind zu begrünen. In den Baugebieten östlich des Süderelbebogens /verlängerten Süderelbebogens sind die Dächer mit einer Neigung von 30 Grad bis 45 Grad auszubilden.][§2 Nr.18 | In den Kern-, Gemeinbedarfs- und Gewerbegebieten westlich des Süderelbebogens / verlängerten Süderelbebogens darf die Dachneigung maximal 25 Grad betragen.][§2 Nr.19 | Fensterlose Gebäudefassaden und Außenwände, deren Tür-und / oder Fensterabstand mindestens 2 m beträgt, sind zu begrünen.][§2 Nr.20 | Dächer von Nebengebäuden (z.B. für Abstellzwecke), Tiefgaragen sowie Schutzdächer von Stellplatzanlagen sind zu begrünen. Dachstellplätze sind mit Rankgerüsten oder Schutzdächern zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.21 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.22 | Entlang der Parkanlagen sind in den reinen und allgemeinen Wohngebieten in einer Tiefe von 3 m, gemessen von den Grundstücksgrenzen, Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen unzulässig.][§2 Nr.23 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Geh-und Fahrrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie die Zu- und Abfahrt für die nördlich des Sportplatzes gelegenen landwirtschaftlich genutzten Flächen sicherzustellen. Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den vorgenannten Festsetzungen können zugelassen werden. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.24 | Beiderseits der Wohnsammelstraßen 1 und 2, entlang Süderelbebogen, Neuwiedenthaler Straße und nördlich Am Aschenland sowie auf den mit ,H" bezeichneten Flächen der Wohngebiete sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen, an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.25 | Die Neubebauung ist an ein Blockheizkraftwerk- Fernwärme netz anzuschließen. In Bereichen, in denen ein Wärmeversorgungsnetz nicht besteht, sind Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zulässig,][§2 Nr.26 | Im Bereich der festgesetzten Flächen für den Ausschluß von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen können Grundstückszufahrten zugelassen werden.][§2 Nr.27 | Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden den Flächen von Wohn-, Gewerbe- und Kerngebieten sowie Gemeinbedarfsflächen die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zugeordnet. Ausgenommen von der Zuordnung sind die Baugebiete entlang der Straße Im Neugrabener Dorf, der Gebäudebestand des P+R-Gebändes südlich der Straße Ackerweg auf den Flurstacken 6566, 7726 und 7727, der Gebäudebestand des Eisenbahnstellwerks auf dem Flurstück 6376, das Gewerbegebiet westlich des "Langen Torfgrabens" auf den Flurstücken 6117, 6356, 6361 und 6364 sowie das Gewerbegebiet östlich der Straße Am Aschenland auf den Flurstücken 6515 und 6529.][§3 Nr.1.1 | In den Wohngebieten sowie auf den Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen gelten nachstehende gestalterische Festsetzungen: Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände von Gebäuden sind mit roten bis blauroten Ziegelsteinen zu ver-blenden; untergeordnete Bauteile können in anderen Materialien ausgeführt werden, wenn Verblendmauerwerk vorherrschend bleibt. Kellerersatzräume und Garagen sind dem Hauptgebäude in Material und Farbgebung gestalterisch anzupassen.][§3 Nr.1.2 | In den Wohngebieten sowie auf den Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen gelten nachstehende gestalterische Festsetzungen: Die Fenster sind zu gliedern und in weißem Farbton vorzusehen.][§3 Nr.1.3 | In den Wohngebieten sowie auf den Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen gelten nachstehende gestalterische Festsetzungen: Erforderliche Aufhöhungen sind auf den Baugrundstücken mit Mauern abzufangen. Mauern sind zu begrünen. Mauern von mehr als 75 cm Höhe sind in ihren sichtbaren Teilen in roten bis blauroten Ziegelsteinen auszuführen.][§3 Nr.1.4 | In den Wohngebieten sowie auf den Gemeinbedarfs- und Versorgungsflächen gelten nachstehende gestalterische Festsetzungen: Für Einfriedungen zum öffentlichen Grund und zur freien Landschaft sind — außer die in Nummer 1.3 genannten Mauern — Hecken oder Hecken in Kombination mit Drahtzäunen zu verwenden.][§3 Nr.2 | Für die in den Gewerbegebieten nach § 2 Nummer 6 Satz 2 anzuordnenden Gebäude sowie für die Gebäude in den Kerngebieten sind die von außen sichtbaren Teile der Außenwände mit roten bis blauroten Ziegelsteinen zu verblenden. Für einzelne Architekturteile können andere Baustoffe — wie Stahl und Glas - zugelassen werden, wenn Verblendmauerwerk vorherrschend bleibt.][§3 Nr.3 | Außerhalb des in § 2 Nummer 6 Satz 2 festgelegten Bereichs sind für die Gebäude bei Verblendung mit Ziegelsteinen rote bis blaurote Ziegelsteine zu verwenden. Bei Verwendung von anderen Fassadenmaterialien sind helle Farbtöne vorzusehen. Außerdem ist durch konstruktive Architekturelemente eine vertikale Gliederung der Fassade vorzunehmen.][§3 Nr.4 | In den Gewerbegebieten sind Großwerbetafeln unzulässig. Oberhalb der Gebäudetraufen sind Werbeanlagen unzulässig. Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage auf die benachbarten Wohngebiete und Gemeinbedarfsflächen einwirken, sind unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ][ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1997-05-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a2707dd1-d31f-4baf-b12c-eedce7926612]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_5ec86b13-77d8-4e9a-a9b5-507586ca3c40

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_5ec86b13-77d8-4e9a-a9b5-507586ca3c40
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D300
    xpPlanDate
    • 1956-12-06
    name
    • D300
    internalId
    • c18ed7d3-b694-4ec0-ab05-2283bc5792c0
    beschreibung
    • Friedrichsberger Straße - Pfennigsbusch - Kraepelinweg - Pinelsweg - Dehnhaide
    technHerstellDatum
    • 2016-04-07
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-12-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bac9090a-b027-4613-ada6-08d7f7dde90f]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1949
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_5eca7d76-f7ce-4ac5-a8c4-96bbd018ade9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_5eca7d76-f7ce-4ac5-a8c4-96bbd018ade9
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    • XPLAN_BP_PLAN_5eca7d76-f7ce-4ac5-a8c4-96bbd018ade9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek56
    xpPlanDate
    • 1989-04-19
    name
    • Wandsbek56
    internalId
    • e1bf16a7-2d85-4c09-8732-fe96721f2106
    technHerstellDatum
    • 2015-10-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 mit der Änderung vom 19. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I 1977 Seite 1764, 1986 Seite 2665) unzulässig.][§2 Nr.2 | In dem mit „(A)" bezeichneten Kerngebiet sowie in den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die benachbarte Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet entlang der Wandsbeker Zollstraße muß für die zur Straße gerichteten Aufenthaltsräume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind innerhalb der Abstandsflächen ebenerdige Stellplätze unzulässig.][§2 Nr.6 | In den Kern- und Gewerbegebieten sind Außenwände, deren Fensterabstand mehr als 5 m Breite beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.7 | Auf Stellplatzflächen ist je vier Stellplätze ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen.][§2 Nr.8 | Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind im Kronenbereich der nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume unzulässig. Abweichungen von Satz 1 sind im Bereich der Straßenverkehrsflächen zulässig, sofern die Notwendigkeit besteht, Leitungen und Siele zu verlegen und zu unterhalten. Im Fall von Abweichungen von Satz 1 ist der Erhalt der Bäume durch fachgerechten Kronenschnitt und/oder fachgerechte Wurzelbehandlung zu sichern.][§2 Nr.9 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind einheimische Arten zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.10 | Die Durchlässigkeit gewachsenen Bodens ist nach baubedingter Verdichtung wieder herzustellen.][§2 Nr.11 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.12 | Im Gewerbegebiet an der Neumann-Reichardt-Straße sowie in den Kerngebieten sind die den Straßenverkehrsflächen zugewandten Außenwände von Gebäuden architektonisch zu gliedern, insbesondere durch Anordnung von Vor- und Rücksprüngen.][§2 Nr.13 | Die entlang der Morewoodstraße festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern kann für die Erschließung der Flurstücke 2220, 2218, 2228, 1825 und 2216 unterbrochen werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1989-04-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e4ae0171-ba79-4e89-87f2-f301db3d3363]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_5ed01292-fd37-44a8-896e-0c992b468622

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_5ed01292-fd37-44a8-896e-0c992b468622
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_5ed01292-fd37-44a8-896e-0c992b468622
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup47
    xpPlanDate
    • 1982-03-08
    name
    • Lurup47
    internalId
    • 552d5f04-985a-4378-bc51-72c21eb88a02
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 47 für den Geltungsbereich Jevenstedter Straße - Sprützwiese - Sprützmoor - Lüttkamp (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-31
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Für die eingeschossige Bebauung ist eine Beheizung nur durch ein Sammelheizwerk zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe oder Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie verwendet werden.][§2 Nr.3 | Geringfügige Abweichungen von der Lage und Größe der Gemeinschaftsstandplätze für Müllgefäße können zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-03-08
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_52ff8929-d14f-4ff4-874b-240216e26eea]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Lurup5|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_5ee89256-2703-4e19-8770-d4a1b58fb18f

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    • XPLAN_BP_PLAN_5ee89256-2703-4e19-8770-d4a1b58fb18f
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marmstorf20
    xpPlanDate
    • 1971-07-13
    name
    • Marmstorf20
    internalId
    • d12ad616-ef28-4d64-8ab3-74526ed88f0a
    technHerstellDatum
    • 2015-05-26
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 709]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1971-07-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_be70c3a5-55a6-4c30-a239-7c71b4b2b21f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_5ef33e47-b453-4131-866d-939ebb5ebe09

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    • XPLAN_BP_PLAN_5ef33e47-b453-4131-866d-939ebb5ebe09
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Borgfelde9
    xpPlanDate
    • 1980-12-23
    name
    • Borgfelde9
    internalId
    • b798a2cb-2e86-4cd6-b28e-ab5c81638f76
    technHerstellDatum
    • 2015-02-13
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den Flurstücken 936 und 937 der Gemarkung Borgfelde wird eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz festgesetzt.][§3 | Für das Plangebiet werden die bisher bestehenden Bebauungspläne aufgehoben.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 121]
    plangeber
    • [Name: 121]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1980-12-23
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_541406cd-b4ed-4aa0-9475-b106c00f27d8]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_5f0a6873-2459-4427-9c85-1d8e73c41bc0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_5f0a6873-2459-4427-9c85-1d8e73c41bc0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_5f0a6873-2459-4427-9c85-1d8e73c41bc0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf6-Iserbrook10
    xpPlanDate
    • 1964-06-26
    name
    • Osdorf6-Iserbrook10
    internalId
    • 4c31a7d8-ca8f-4c04-9657-d532bb53c4f5
    beschreibung
    • (1) Der Bebauungsplan Osdorf 6/Iserbrook 10 für das Plangebiet Osdorfer Landstraße - Isfeldkamp - Am Isfeld - Bockhorst - Feldweg 50 - Südgrenze des Flurstücks 1787, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1786 sowie Westgrenzen der Flurstücke 1785, 1784 und 1774 der Gemarkung Osdorf (Bezirk Altona, Ortsteile 220 und 224) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-16
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind im Wohngebiet allgemein, im Sondergebiet Läden oberhalb der Traufe unzulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke [in XPlan als WR] sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen im Wohngebiet geschlossener Bauweise [in XPlan als WR] dürfen nicht durch Einfriedigungen voneinander getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen.][§2 Nr.5 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, für die Reihenhäuser und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg und der von ihr Beauftragten, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Für den Bau und die Unterhaltung dürfen vorübergehend auch benachbarte unbebaute Flächen benutzt werden. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220, 224]
    plangeber
    • [Name: 220, 224]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-06-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7dc4e234-529a-4507-b46a-52c5f527f233]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_5f2d4bd5-28f7-4159-a506-62bb48724a49

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_5f2d4bd5-28f7-4159-a506-62bb48724a49
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_5f2d4bd5-28f7-4159-a506-62bb48724a49
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D254
    xpPlanDate
    • 1960-03-29
    name
    • D254
    internalId
    • 71c940e5-40ff-43e2-8aba-e8e71f6448d7
    technHerstellDatum
    • 2016-04-18
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Für die Baustufe G6g gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.3 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: 2.31 für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m, 2.32 für die zweigeschossigen Läden (L2g) 7,5 m, 2.33 für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1,G1g) 5,0 m, 2.34 für die zweigeschossigen Geschäftshäuser(G2,G2g) 7,5 m, 2.35 für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m, 2.36 für die viergeschossigen Geschäftshäuser (G4g) 13,0 m, 2.37 für die sechsgeschossigen Geschäftshäuser(G6g) 19,0 m.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Arkade auf öffentlichem Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten ist. Das gilt insbesondere auch für die lichte Höhe. Der überbaute öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][Nr. 2.7 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.8 | Die bei der Garage unter Erdgleiche (GaK) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 401]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-03-29
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_feb5919f-4acd-473a-b2b9-9800ca3717a1]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung