Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 12 für den Geltungsbereich nördlich der Straße Röötbergskamp, zwischen Bredenbekstraße und Bahndamm der U-Bahn (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 523) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 229, Nordgrenze des Flurstücks 232, West-, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 284, Südgrenze des Flurstücks 232 der Gemarkung Ohlstedt.
technHerstellDatum
2015-10-02
texte
[§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der Baugrenzen, mit Ausnahme der den Gewässern zugewandten Seiten, durch einzelne Architekturelemente wie Balkone, Loggien und Erker kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet werden Ausnahmen gemäß § 3 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.4 | Im reinen Wohngebiet sind mindestens 20 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit Sträuchern und Stauden zu begrünen. Für je 150 m der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.5 | Für Anpflanzungsgebote und festgesetzte Gehölzflächen sind standortgerechte, einheimische Bäume und Sträucher zu verwenden. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.6 | Garagenwände und Pergolen auf Stellplätzen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplätzen sind extensiv zu begrünen.][§2 Nr.7.1 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften:
Die mit "(Z1)" bezeichnete Fläche ist naturnah als Wiesenfläche und die mit "(Z2)" bezeichnete Fläche als Wald zu entwickeln.][§2 Nr.7.2 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften:
Westlich des neuanzulegenden Teichs ist ein Knick mit einheimischen Gehölzen, östlich davon entlang der Grundstücksgrenze eine Hecke anzulegen und zu unterhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 523]
Der Bebauungsplan Ohlsdorf 1 für den Geltungsbereich Röntgenstraße — Suhrenkamp — Westgrenze des Flurstücks 655, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1522 der Gemarkung Fuhlsbüttel (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-04-07
texte
[§2 | Für die zweigeschossige Bebauung südlich der Röntgenstraße können ein weiteres Vollgeschoß sowie für die dreigeschossige Bebauung auf den Flurstücken 2158 und 655 der Gemarkung Fuhlsbüttel weitere drei Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschoße keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten, obersten Geschosse dürfen keine weiteren Geschosse errichtet werden.][§2 Nr.3 | Die festgesetzte Grundfläche von 1950 m² kann durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundfläche von 2780 m² überschritten werden.][§2 Nr.4 | An den Fassaden zur Maxstraße und zur Schellingstraße sowie an den zum Innenhof ausgerichteten Fassaden sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone, Erker und Vorbauten um bis zu 2,5 m und durch Terrassen um bis zu 5 m zulässig. An den übrigen Fassaden sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone, Erker und Vorbauten um bis zu 1,5 m und durch Terrassen um bis zu 5 m zulässig.][§2 Nr.5 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.6 | Dachaufbauten sind, mit der Ausnahme von Zäunen für Dachgärten, in einer Höhe von maximal 1,50 m zulässig und müssen mindestens 3 m hinter den Gebäudekanten zurückbleiben.][§2 Nr.7 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen ist auf mindestens 12 m² ein 1 m starker durchwurzelbarer Substrataufbau herzustellen. Bei Ausfall der Begrünung ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen.][§2 Nr.8 | Für je 400 m² der zu begrünenden Grundstücksflächen, auch solcher, die durch Tiefgaragen unterbaut sind, ist mindestens ein Baum zu pflanzen. Für Baumpflanzungen sind standortgerechte, kleinkronige Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 14 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Die Baumanpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Dachflächen mit einer Neigung bis zu 20 Grad sind mit einem mindestens 13 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Bei Ausfall der Begrünung ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Ausnahmen von der Begrünung sind bei wohnungsbezogenen Terrassen und technischen Anlagen möglich.][§2 Nr.10 | Im Bereich der Grundstücksgrenze zwischen dem Flurstück 444 der Gemarkung Eilbek und den südlich im Plangebiet angrenzenden Flurstücken 842 und 442 sind geringfügige Überlagerungen der Abstandsflächen zwischen der Blockrandbebauung entlang der Maxstraße und dem Bestandsgebäude im rückwärtigen Grundstücksteil des Flurstückes 444 zulässig. Im Übrigen sind die Abstandsflächen des Vorhabens im Plangebiet nachzuweisen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 502]
Der Bebauungsplan Wellingsbüttel 4 für den Geltungsbereich Rolfinckstraße — Bahnanlagen — Rabenhorst (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 517) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-10-05
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 517]
[Nr. 2.8 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Die als unbebaubar gekennzeichneten Flächen werden innerhalb der Begrenzungslinien für Wassertransportleitungen bzw. für Sielleitungen beansprucht. Die Flächen dürfen nicht bebaut und zur Verhütung einer Untergrundverseuchung nicht als Abstellplätze für Kraftfahrzeuge genutzt werden. Die Flächen dürfen auch nicht mit tiefwurzelnden Bäumen oder Sträuchern bepflanzt werden.][Nr. 2.6 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Arkade auf öffentlichem Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten ist. Das gilt insbesondere für die lichte Höhe. Der überbaubare öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
2.31 für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m,
2.32 für das achtgeschossige Wohnhaus (W8) 25,0 m,
2.33 für das neungeschossige Wohnhaus (W9) 29,0 m.][Nr. 2.2 | Für die Baustufen W8 und W9 gelten die Vorschriften des § 35 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung,]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 133]
Der Bebauungsplan Francop 7/Neuenfelde 12 für den Geltungsbereich nördlich Hasselwerder Straße, der Straße Vierzigstücken, Hohenwischer Straße und der Straße Rosengarten sowie südlich Neß-Hauptdeich, Alte Süderelbe und Schlickdeponie Francop (Bezirk Harburg, Ortsteile 719 und 720) wird festgestellt.
Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt:
Rosengarten - über die Flurstücke 2722 und 2725 der Gemarkung Hasselwerder - Rosengarten - über das Flurstück 2722, Nordgrenze des Flurstücks 380, über das Flurstück 467 (Alte Süderelbe) der Gemarkung Hasselwerder - Bezirksgrenze (Alte Süderelbe) - Hakengraben - über die Flurstücke 2060, 2062, 2064, 2066 und 2068, Ostgrenzen der Flurstücke 2019 bis 2021, über das Flurstück 2046 (Francoper Außendeich) der Gemarkung Francop - Hohenwischer Straße - Achtern Brack - Vierzigstücken - Hasselwerder Straße - Süd-, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 674 der Gemarkung Hasselwerder - Hasselwerder Straße - Südost-, Nordost- und Nordwestgrenze des Flurstücks 712 der Gemarkung Hasselwerder - Hasselwerder Straße.
technHerstellDatum
2015-09-29
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, eine Zu- und Abfahrt zum Flurstück 2075 der Gemarkung Francop anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden der nördlichen Straßenverkehrsfläche (Umgehung Finkenwerder) die außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 225, 226, 227, 831, 834, 836, 1422, 1423, 1424, 1434, 1754, 1756, 1758 und 2683 der Gemarkung Neuland, die Flurstücke 95, 96, 197, 245 und 246 der Gemarkung Gut Moor und die Flurstücke 1973, 1974, 1977 (Teilfläche) und 2032 (Teilfläche) der Gemarkung Francop zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 719, 720]
Der Bebauungsplan Niendorf 36 für den Geltungsbereich Märkerweg — Sachsenweg — Swebenweg — Keltenweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Märkerweg — Swebenweg — Ostgrenzen der Flurstücke 5731 bis 5722 und 5718 der Gemarkung Niendorf — Keltenweg — Sachsenweg — Südgrenzen der Flurstücke 5732, 5734 bis 5737, 5761 und 5738 bis 5743 der Gemarkung Niendorf.
technHerstellDatum
2014-04-17
aendertPlan
[Verbundener Plan: Niendorf28]
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Für die unmittelbar an die Lärmschutzanlage angrenzende Bebauung kann eine Überschreitung der nördlichen Baugrenze um 1,5 m für Hauseingänge und untergeordnete Bauteile bis zu einer Breite von 3 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens von Neubauten darf nicht höher als 0,5 m über vorhandenem Gelände angeordnet werden.][§2 Nr.4 | Garagen dürfen in Vorgärten nicht errichtet werden. Stellplätze mit Schutzdächern sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.5 | Entlang des Swebenweges sind die Wohn- und Schlafräume über dem ersten Vollgeschoß durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen und die Nordseiten der Dächer geschlossen auszubilden. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Ohlsdorf 27 für den Geltungsbereich Beisserstraße, westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 732 der Gemarkung Ohlsdorf - Kerbelweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-04-25
texte
[§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | In dem reinen Wohngebiet sind ausschließlich Wohnnutzungen zulässig. Die festgesetzte Grundflächenzahl darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.3 | In dem reinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Breite von 5 m und einer Tiefe von 2 m zulässig.][§2 Nr.4 | In dem reinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.5 | Für festgesetzte Baum- und Heckenanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Bäume sind mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig. Als Heckenpflanzen sind mindestens zweimal verpflanzte Gehölze, Höhe 100 cm bis 150 cm, zu verwenden.][§2 Nr.6 | Im reinen Wohngebiet sind die Dachflächen der Hauptgebäude mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Gehwege und Terrassen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Die Tiefgarage muss einschließlich Erdauftrag vollständig unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.9 | In dem Vorhabengebiet sind Nichtvollgeschosse über die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse hinaus unzulässig. Technische Aufbauten (zum Beispiel Fahrstuhlüberfahrten oder Treppenaufgänge zu Dachterrassen) sind ausnahmsweise mit einer Höhe bis zu 3 m zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]
Der Bebauungsplan Bramfeld 35 für das Plangebiet Mützendorpsteed — Berner Chaussee — Im Soll — Bargackerdamm (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-02-19
wurdeGeaendertVonPlan
[Verbundener Plan: Bramfeld35 1.Aenderung]
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im Gebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21 302-n). § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]