BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_08e9709b-b720-49e0-b84a-e36887f67876

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_08e9709b-b720-49e0-b84a-e36887f67876
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    • XPLAN_BP_PLAN_08e9709b-b720-49e0-b84a-e36887f67876
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld50
    xpPlanDate
    • 2016-04-07
    name
    • Bahrenfeld50
    internalId
    • 1f54d219-4c43-4fd1-a2c2-f256cdcde0f5
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bahrenfeld 50 für den Geltungsbereich südlich der Stresemannstraße und östlich der Ruhrstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 215) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Stresemannstraße – Schützenstraße – Ruhrstraße.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als Erhaltungsbereich bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im Mischgebiet sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen unzulässig.][§2 Nr.4 | Im Mischgebiet sind in den Teilen des Gebietes, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind, Vergnügungsstätten im Sinne des § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), insbesondere Wettbüros, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Im Mischgebiet ist Einzelhandel nur zulässig als der Versorgung des Gebietes dienender Laden im Sinne von § 4 Absatz 2 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung; ausnahmsweise ist Einzelhandel zulässig, wenn er eine Verkaufsstätte Verkaufsstätte im Zusammenhang mit einem vorhandenen Handwerks- oder Gewerbebetrieb darstellt und diesem gegenüber untergeordnet ist. Die Verkaufsfläche einer Einzelhandelsstätte darf 150 m² nicht überschreiten.][§2 Nr.6 | Für die mit „(A)“ bezeichneten Bereiche wird festgesetzt: Durch geeignete Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn- und Schlafräume den jeweils straßenabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den straßenabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den straßenabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den straßenzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7 | Für die mit „(B)“ bezeichneten Bereiche wird festgesetzt: Schlafräume sind zur straßenabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.8 | Für die mit „(C)“ bezeichneten Bereiche wird festgesetzt: Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen ist sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.9 | Gewerbliche Aufenthaltsräume, insbesondere die Pausenund Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltung den straßenabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.10 | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch dessen Orientierung an straßenabgewandten Seiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.11 | Für die mit „(D)“ bezeichneten Bereiche wird festgesetzt: Es gilt ein erweiterter Bestandsschutz gemäß § 1 Absatz 10 der Baunutzungsverordnung. Erneuerungen und Änderungen der zum Zeitpunkt der Planaufstellung vorhandenen baulichen Anlagen sind auch oberhalb der festgesetzten Gebäudehöhe und Geschossigkeit sowie auch außerhalb der Baugrenzen zulässig, jedoch nur innerhalb der bestehenden Gebäudehöhen und Grundrisse. Ein geringfügiges Hervortreten vor die Baugrenzen im Rahmen von Fassadenerneuerungen ist zulässig.][§2 Nr.12 | Staffelgeschosse, Dachaufbauten und technische Anlagen auf Dächern müssen an der Vorder- und an der Rückseite des Gebäudes und an den freistehenden Giebeln um mindestens 1,80 m zurückgesetzt sein. Auf der straßenabgewandten Seite ist ein Hervortreten bis an die Fassadenkante des darunter liegenden Vollgeschosses ausnahmsweise zulässig, jedoch nur bis zu einer Gesamtbreite von maximal der Hälfte der Fassadenlänge des Staffelgeschosses.][§2 Nr.13 | Ein Hervortreten vor die straßenseitige Baugrenze durch Balkone, Loggien, Erker oder sonstige Gebäudeteile kann ausnahmsweise zugelassen werden, jedoch nur oberhalb einer lichten Höhe von 3,50 m, nur bis zu einer Tiefe von 1 m und nur bis zu einer Gesamtbreite von maximal der Hälfte der Fassadenlänge.][§2 Nr.14 | Ein Hervortreten vor die straßenabgewandte Baugrenze der blockrandbegleitenden Baustreifen durch Terrassen, Balkone oder Loggien kann ausnahmsweise zugelassen werden, jedoch nur bis zu einer Tiefe von 2 m. Die zulässige Grundflächenzahl darf dabei um höchstens 0,05 überschritten werden.][§2 Nr.15 | Die Flächen mit Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen sind zu begrünen. Notwendige Zufahrten und Zugänge sind zulässig. Fahrradstellplätze und Standplätze für Abfallbehälter können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie die Gestaltung des Vorgartens und das städtebauliche Ortsbild im Sinne des Erhaltungsbereiches nicht beeinträchtigen. Die Standorte für Abfallbehälter sind so einzugrünen, dass sie von den öffentlichen Wegen aus nicht einsehbar sind.][§2 Nr.16 | Tiefgaragen sind in den rückwärtigen Bereichen der Grundstücke auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Zu den zum Erhalt festgesetzten Bäumen ist jeweils ein Abstandsradius von 7 m einzuhalten.][§2 Nr.17 | Im allgemeinen Wohngebiet sind in den rückwärtigen Bereichen der Grundstücke Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.18 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 0,8 m starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss jeweils auf einer Fläche von 12 m² die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.19 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.20 | In den Baugebieten sind mindestens 10 vom Hundert der Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Je angefangene 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder je angefangene 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen und zu erhalten. Dabei sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, aufweisen.][§2 Nr.21 | Außerhalb des städtebaulichen Erhaltungsbereichs sind Flachdächer und Dächer mit einer Neigung von bis zu 20 Grad mit einem mindestens 12 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Von einer Dachbegrünung kann in den Dachbereichen abgesehen werden, die der Belichtung, der Beund Entlüftung, als Dachterrasse oder der notwendigen Aufnahme technischer Anlagen dienen.][§2 Nr.22 | Außerhalb des städtebaulichen Erhaltungsbereichs sind fensterlose Fassaden sowie Außenwände, deren horizontaler Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit standortgerechten Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je angefangene 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.23 | Vor Beginn von Gebäudeabrissarbeiten auf den Flurstücken 1855 und 1856 der Gemarkung Ottensen sind je betreffendem Flurstück im näheren Umfeld mindestens vier Nistkästen für Mauersegler, vier Nistkästen für Halbhöhlenbrüter sowie vier Flachkästen als Quartiere für Fledermäuse an Gebäuden oder Ersatzbauwerken in fachlich geeigneter Weise anzubringen und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.24 | An neu errichteten Gebäuden auf den Flurstücken 1855 und 1856 der Gemarkung Ottensen sind je Flurstück mindestens zwei Nistkästen für Mauersegler, zwei Nistkästen für Halbhöhlenbrüter sowie drei Flachkästen als Quartiere für Fledermäuse in fachlich geeigneter Weise anzubringen und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.25 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im Wurzelbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.26 | Auf den gekennzeichneten Flurstücken 1855, 4923 und 4924 der Gemarkung Ottensen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, sind bei Nutzungsänderungen beziehungsweise bei baulichen Änderungen Bodenaushub und dessen fachgerechte Entsorgung zu leisten. Vor Baubeginn ist diesbezüglich Kontakt mit dem Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt des Bezirksamtes Altona aufzunehmen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 215]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-04-07
    inkrafttretensDatum
    • 2016-04-16
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c632a763-814d-4827-ae94-a202aa34d7d1]
    aendert
    • [Verbundener Plan: TB84|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 3000
    verfahrenWert
    • Parag13a
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_08ebf39a-b8ff-45fa-a7a2-d12580789eac

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_08ebf39a-b8ff-45fa-a7a2-d12580789eac
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_08ebf39a-b8ff-45fa-a7a2-d12580789eac
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge36
    xpPlanDate
    • 1969-12-09
    name
    • Lohbruegge36
    internalId
    • 982c7b6a-0ffb-414c-8df8-835ac9e6cb98
    technHerstellDatum
    • 2017-03-29
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Laden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-12-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3ffcfe72-6c96-4190-b12b-17b7a57f5e8a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_09074841-ff8c-43ae-ab15-37d4499f4ef9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_09074841-ff8c-43ae-ab15-37d4499f4ef9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_09074841-ff8c-43ae-ab15-37d4499f4ef9
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSWilhelmsburg
    xpPlanDate
    • 1956-01-06
    name
    • BSWilhelmsburg
    internalId
    • 61dcae49-a81f-4eab-8562-320d58126bf4
    technHerstellDatum
    • 2017-02-20
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712, 713, 714]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-01-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ea9494f0-0711-48de-97e7-70f1ad58c15a]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11003
    sonstPlanArtWert
    • BaustufenPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_092ba036-42cb-4dae-ab7a-376b3595c6a4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_092ba036-42cb-4dae-ab7a-376b3595c6a4
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_092ba036-42cb-4dae-ab7a-376b3595c6a4
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB392
    xpPlanDate
    • 1957-03-26
    name
    • TB392
    internalId
    • 0498b8e6-87d3-4c3b-bd43-75045a9f22cd
    beschreibung
    • Bramfelder Chaussee
    technHerstellDatum
    • 2016-11-15
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-03-26
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_31c50f07-bbab-4811-85cd-346577c84d76]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_095772bb-2d4f-425a-bf08-34fa9bdd6a61

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_095772bb-2d4f-425a-bf08-34fa9bdd6a61
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_095772bb-2d4f-425a-bf08-34fa9bdd6a61
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D120-3
    xpPlanDate
    • 1961-05-30
    name
    • D120-3
    internalId
    • d30af929-f363-4008-894d-565434019daa
    technHerstellDatum
    • 2016-04-14
    texte
    • [Nr. 4.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 4.2 | Die zulässigen Traufhöhen für die eingeschossigen Läden (L1g) betragen höchstens 5,0 m.][Nr. 4.3 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 4.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 4.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 427]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-05-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ba420a4c-7e81-4ffb-83ef-3f8e4886a3fa]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_09586fcd-0f55-4d1d-a93c-17ae6e666640

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_09586fcd-0f55-4d1d-a93c-17ae6e666640
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_09586fcd-0f55-4d1d-a93c-17ae6e666640
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf77(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2015-11-27
    name
    • Bergedorf77(1Aend)
    internalId
    • d72880cf-5366-4aac-94e2-7168bc4e9ef3
    beschreibung
    • siehe Lagebeschreibung Bergedorf77
    technHerstellDatum
    • 2017-10-25
    aendertPlan
    • [Verbundener Plan: Bergedorf77]
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_09586fcd-0f55-4d1d-a93c-17ae6e666640&filename=Bergedorf77(1Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Bergedorf 77“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2.1 | Die Nummern 4, 5, 6 und 8 erhalten folgende Fassung: „4. Im Gewerbegebiet, mit Ausnahme der mit „(A)“ bezeichneten Flächen, sind mindestens 20 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksflächen als offene Vegetationsflächen anzulegen. Innerhalb dieser Flächen sind für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum und entlang der Straße Curslacker Neuer Deich je 15 m Grundstücksfront ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. 5. Für die festgesetzten Baum- und Strauchanpflanzungen sind heimische, standortgerechte Gehölze zu verwenden. Je Baum ist ein offener Vegetationsraum von mindestens 16 m² Fläche und 0,8 m Tiefe anzulegen. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Bei Abgang festgesetzter Bäume und Sträucher sind Ersatzpflanzungen gemäß Sätze 2 und 3 vorzunehmen und zu erhalten. 6. Beeinträchtigungen des Kronen- und Wurzelbereichs der nach Planzeichnung anzupflanzenden und zu erhaltenden Bäume (durch Ausschachtungen, Abgrabungen und Aufschüttungen) sind unzulässig.“ „8. Dächer von Gebäuden mit einer Neigung von weniger als 20 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Wintergärten und Gewächshäuser sind von der Begrünungsverpflichtung ausgenommen.“][§1 Nr.2.2 | Es werden folgende Nummern 13 bis 21 angefügt: „13. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden im Gewerbegebiet ausgeschlossen. Nichtkerngebietstypische Vergnügungsstätten sind nur auf der in der Anlage mit „(V)“ bezeichneten Fläche zulässig. 14. Die genehmigten Spielhallen auf dem Flurstück 5405 (alt: 5204) der Gemarkung Bergedorf bleiben weiterhin zulässig; sie dürfen ihre Geschossfläche unter Beachtung der übrigen baurechtlichen Vorschriften jeweils um bis zu 10 v. H. der genehmigten Geschossfläche erweitern. Der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden. Die genehmigten Flächen für Werbung dürfen nicht vergrößert werden. 15. Im Gewerbegebiet sind Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 16. Werbeanlagen sind nur für Betriebe zulässig, die in den Gewerbegebieten, auf den Versorgungsflächen, auf den Flächen für die Abwasserbeseitigung und den Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung ansässig sind. Werbeanlagen dürfen die auf den jeweiligen Baugrund stücken vorhandene maximale Traufhöhe nicht überschreiten. Werbeanlagen mit Wechsellicht sind unzulässig. 17. Für die Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung wird eine Grundflächenzahl von 0,95 festgesetzt. 18. In den Gewerbegebieten sind, mit Ausnahme der in der Anlage mit „(B)“ bezeichneten Flächen, Gebäude bis zu einer Höhe von 13 m über der Straßenverkehrsfläche zulässig; die in der zeichnerischen Darstellung des niedergelegten Bebauungsplans Bergedorf 77 für zwei Teilbereiche des Gewerbegebiets festgesetzte Gebäudehöhe „GH 15 über Gelände“ wird aufgehoben. Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzten Höhen baulicher Anlagen von 20,5 m und 21,5 m über Normalnull (NN) als Höchstmaß werden aufgehoben. Für die in der Anlage mit „(B)“ bezeichneten Flächen ist eine Höhe baulicher Anlagen von 7,5 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 9,5 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NN als Höchstmaß zulässig. Für die in der Anlage mit „(C)“ bezeichneten Flächen ist eine Höhe baulicher Anlagen von 17 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 19 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NN als Höchstmaß zulässig. Für die in der Anlage mit „(D)“ bezeichnete Fläche ist eine Höhe bau licher Anlagen von 20,5 m bei einer Dachneigung bis 15 Grad und von 22,5 m bei einer Dachneigung größer 15 Grad über NN als Höchstmaß zulässig. Für Dach aufbauten gilt das jeweils angegebene Höchstmaß für eine Dachneigung größer 15 Grad. 20. Innerhalb der in der Anlage mit „(V)“ bezeichneten Fläche sowie innerhalb der an die Versorgungsfläche angrenzenden Gewerbegebiete sind in einem Ab - stand von 50 m vom Lot des äußeren Leiters einer Hochspannungsfreileitung Einrichtungen für ge - sundheitliche Zwecke sowie für die Kinder- und Altenbetreuung unzulässig. 21. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551).“ 19. Die in der zeichnerischen Darstellung des niedergelegten Bebauungsplans Bergedorf 77 innerhalb der]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2015-11-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d53dcb75-5933-47cd-a6fd-7171fa693159]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_096ba196-de4f-479f-a203-eed87ab3a8a0

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    • XPLAN_BP_PLAN_096ba196-de4f-479f-a203-eed87ab3a8a0
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen52
    xpPlanDate
    • 1984-01-26
    name
    • Stellingen52
    internalId
    • 0fffe083-abde-4919-a25c-554e4d9a32fa
    technHerstellDatum
    • 2015-04-10
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind nur Einrichtungen für die industrielle Forschung, technologische Entwicklung und chemisch-physikalische Anwendungsuntersuchung sowie zugehörige Werkstätten, Lagergebäude, Lagerplätze und Verwaltungsgebäude zulässig. Betriebsgebundene Wohnungen nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) sind allgemein zulässig. Ausgeschlossen sind luftbelastende sowie lärm- und geruchsbelästigende Anlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ausgehen.][§2 Nr.2 | Für die viergeschossige Bebauung auf dem Flurstück 2051 der Gemarkung Stellingen können zwei weitere Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.3 | Auf den Flurstücken 426, 466 und 2880 der Gemarkung Stellingen sind innerhalb der durch Baugrenzen gekennzeichneten überbaubaren Flächen nur Betriebsgebäude, die dem Zweck des zoologischen Gartens dienen sowie Gebäude mit Wohnungen für die Betriebsinhaber zulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1984-01-26
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bdc147c7-d8e6-4dc7-b4d7-66e74ce4335b]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_09c133ea-dc32-4673-b1b4-af885d678421

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    • XPLAN_BP_PLAN_09c133ea-dc32-4673-b1b4-af885d678421
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf16
    xpPlanDate
    • 1967-06-19
    name
    • Niendorf16
    internalId
    • e528e26a-8a1f-4699-bee8-63f05db5fdda
    technHerstellDatum
    • 2015-09-24
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Garagenfläche dient zur Erfüllung der Verflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 -n). Unberührt bleiben die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Schnelsen, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen vom 26. November 1957 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791-r) und Beschränkungen nach den §§9 und 10 des Denkmalschutzgesetzes vom 6. Dezember 1920 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 224-a) bei dem im Plan rot umrandeten Gebäude.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-06-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9c9fa646-59ae-492c-8078-9bc06649cdec]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_09f139cc-065a-41f5-9aeb-2453bb2ec564

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_09f139cc-065a-41f5-9aeb-2453bb2ec564
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    • XPLAN_BP_PLAN_09f139cc-065a-41f5-9aeb-2453bb2ec564
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Finkenwerder12
    xpPlanDate
    • 1970-01-06
    name
    • Finkenwerder12
    internalId
    • f8388a49-f66c-4223-8558-8950e124c479
    technHerstellDatum
    • 2015-02-06
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet zwischen Müggenloch und Kanalstack kann ausnahmsweise bei einer Mindestgrundstücksgröße von 1000 qm eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um ein Vollgeschoß im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahl zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind im Wohngebiet auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, zu den im Wohngebiet liegenden Flurstücken und Flurstücksteilen 387, 388, 389, 1091, 390, 402, 391, 392, 336, 335, 334, 333, 1348, 331, 988, 328, 319, 317, 316, 314, 311, 310, 240 und 306 der Gemarkung Finkenwerder-Nord Zufahrten anzulegen und zu unterhalten. Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 139]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-01-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_80446dda-01e6-482d-99b9-f95f8b632b39]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_09f60500-58bb-428e-9376-facfc816bb60

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_09f60500-58bb-428e-9376-facfc816bb60
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_09f60500-58bb-428e-9376-facfc816bb60
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt34
    xpPlanDate
    • 1982-10-05
    name
    • Altona-Altstadt34
    internalId
    • e31be455-eb89-4386-b4f9-6ba69c575ab5
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 34 für den Geltungsbereich Esmarchstraße — Thedestraße — Schomburgstraße — Hospitalstraße (Bezirk Altona, Ortsteile 204 und 205) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-27
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Verordnung zur Gestaltung von Neu-Altona vom 13. November 1956 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21301 —h), zuletzt geändert am 2. März 1977 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 38) tritt im Plangebiet außer Kraft.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 841 und 842 der Gemarkung Altona-Nordwest an die Virchowstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Im Blockinnern sind Dächer von Gebäuden oder Gebäudeteilen auf den eingeschossig überbaubaren Flächen im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet bis zu einer Tiefe von 5,0 m vor den aufgehenden Wänden der Blockrandbebauung als begehbare Terrassen und darüber hinaus als bekieste Flachdächer auszubilden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet südlich der Billrothstraße ist das fünfte Vollgeschoß nur als Dachgeschoß mit einer Dachneigung von maximal 60 Grad zulässig.][§2 Nr.5 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.6 | Stellplätze für Kraftfahrzeuge dürfen nur in Tiefgaragen angeordnet werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 204, 205]
    plangeber
    • [Name: 204, 205]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-10-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_91956cbc-5912-4754-9ff6-020470f21340]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSAltona-Altstadt|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: D209A|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1976-08-18
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung