Der Bebauungsplan Langenhorn 62 für den Geltungsbereich zwischen Wulffsblöcken, Diekmoorweg und Timmerloh (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Wulffsblöcken — West- und Nordgrenze des Flurstücks 2916 der Gemarkung Langenhorn — Weg Nr. 360 — über das Flurstück 397, Nordgrenzen der Flurstücke 397 und 506, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1238 der Gemarkung Langenhorn — Timmerloh — Weg Nr. 360 — Südgrenze des Flurstücks 2918 der Gemarkung Langenhorn.
technHerstellDatum
2014-03-19
texte
[§2 Nr.1 | Für die Erschließung des Wohngebiets können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.2 | Für Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 80 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen, sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen, standortgerechten Arten vorzunehmen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
Der Bebauungsplan Bahrenfeld 37/Eidelstedt 64 für den Geltungsbereich zwischen Farnhornstieg und der Bundesautobahn A 7, westlich Schnackenburgsallee (Bezirk Altona Ortsteile 214 bis 216, Bezirk Eimsbüttel Ortsteil 320) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hellgrundweg – Westgrenze des Flurstücks 3432, über das Flurstück 3432, über das Flurstück 3436, Nordgrenze des Flurstücks 3436 der Gemarkung Bahrenfeld – Hellgrundweg – Farnhornstieg – Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 4462, Ostgrenzen der Flurstücke 5737, 5738, 5281 und 6561, Nordgrenze des Flurstücks 4406 (Sylvesterallee) der Gemarkung Eidelstedt – Schnackenburgallee – Ostgrenze des Flurstücks 4412, über das Flurstück 4412, Westgrenze des Flurstücks 4412, über die Flurstücke 2423 und 4409 der Gemarkung Ottensen – August-Kirch-Straße – über das Flurstück 4148 der Gemarkung Ottensen – Ostgrenzen der Flurstücke 2857 und 1767 (August-Kirch-Straße), über das Flurstück 1767 der Gemarkung Bahrenfeld – Stadionstraße – Luftbadweg.
technHerstellDatum
2015-04-01
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Das Sondergebiet „Sport-, Freizeit- und Veranstaltungszentrum“ dient der Unterbringung einer Mehrzweckhalle und eines Stadions mit überdachten Tribünen einschließlich damit in Zusammenhang stehender ergänzender Nutzungen.][§2 Nr.1.1 | Auf den mit „(A)“ und „(D)“ bezeichneten Flächen des Sondergebiets sind eine Mehrzweckhalle für Großveranstaltungen, ein Hotel mit maximal 22.000 m² Geschossfläche, Stellplatzanlagen, Schwimmbäder und Kinderspielflächen zulässig. Weiterhin sind Gesundheitseinrichtungen (wie Fitness-Center, Arzt-, Krankengymnastik und Massagepraxen), kulturelle Einrichtungen (wie Kino und Ausstellungsräume), Kinderspielund Freizeitanlagen, Vergnügungsstätten mit Ausnahme von Vorführ- und Geschäftsräumen, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie gastronomische Betriebe zulässig. Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche sind darüber hinaus Einzelhandelsbetriebe mit Sortimenten aus der Freizeitbranche wie Sportartikel, Merchandise-Artikel, Ton- und Bildträger zulässig. Die Geschossfläche aller Einrichtungen auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche außerhalb der Mehrzweckhalle darf 10.000 m² nicht überschreiten. Die Geschossfläche aller Einrichtungen nach den Sätzen 2 und 3 darf 59.000 m² nicht überschreiten.][§2 Nr.1.2 | Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche des Sondergebiets ist die Errichtung eines Stadions mit überdachten Tribünen und zugehörigen Restaurations- und Verwaltungseinrichtungen sowie Läden für Merchandise-Artikel zulässig.][§2 Nr.1.3 | Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche des Sondergebiets ist die Errichtung von Freiluftsportanlagen sowie mobilen Tribüneneinrichtungen zulässig.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der E.ON Hanse AG, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Leitungsrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Für die Erschließung des Sondergebiets sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.4 | Die Neubebauung ist an ein Fernwärmenetz anzuschließen. In Bereichen, in denen eine Fernwärmeversorgung nicht besteht, sind Feuerstätten für leichtes Heizöl sowie gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zulässig.][§2 Nr.5 | Mindestens 11 vom Hundert der Fläche für ebenerdige Stellplatzanlagen sind zu begrünen. Für je 12 m² der zu begrünenden Fläche ist ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Im Sondergebiet sind mindestens 22.000 m² der Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mit Sträuchern zu begrünen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.8 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.9 | Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 214,215,216,320]
Der Bebauungsplan Neustadt 12 für das Plangebiet Colonnaden — Esplanade — Neuer Jungfernstieg — Fehlandtstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 107) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-07-09
texte
[§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten; Ausnahmen können zugelassen werden, wenn die festgesetzten Grundflächen- und Geschoßflächenzahlen nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind oberhalb der Traufe unzulässig. Weitergehende Anforderungen nach der Binnenalster-Verordnung vom 3. Mai 1949 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21301 - c) sind zu erfüllen.][§2 Nr.2 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme, des § 7 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 107]
[Nr. 4.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 4.2 | Die zulässigen Traufhöhen für die eingeschossige Ladenbebauung betragen höchstens 4,5 m.][Nr. 4.3 | Der Durchführungsplan weist Arkaden auf öffentlichem Grund aus. Die bauliche Gestaltung dieser Arkaden, insbesondere auch die lichte Höhe, werden entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen im Baugenehmigungsverfahren festgelegt. Eine Unterkellerung ist nicht zulässig.][Nr. 4.4 | Die Beheizungsanlagen der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 4.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 4.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 421]
Der Bebauungsplan Ottensen 41 für den Geltungsbereich Hohenzollernring - Behringstraße - Große Brunnenstraße - Fischers Allee - Bleickenallee (Bezirk Altona, Ortsteil 211) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-02
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In dem eingeschossigen Baukörper westlich Fischers Allee auf Teilen der Flurstücke 1436 und 1439 der Gemarkung Ottensen sind nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Das auf den Flurstücken 1435 und 1436 der Gemarkung Ottensen festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Soweit vordere und rückwärtige Baugrenzen in einem Abstand bis zu 13,0 m festgesetzt sind, kann eine Überschreitung dieser Baugrenzen bis zu 2,0 m für Treppenhäuser, Erker, Loggien, Balkone und Sichtschutzwände sowie bis zu 5,0 m durch Terrassen, die Erdgeschoßwohnungen vorgelagert sind, zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Staffelgeschosse sind an den Vorder- und Rückseiten der Gebäude um mindestens zwei Drittel ihrer Geschoßhöhe zurückzusetzen. Statt der Zurücksetzung kann zugelassen werden, daß die Außenwände des Geschosses mit einer Neigung zwischen 60 Grad und 75 Grad ausgebildet werden; in diesem Fall darf die Grundfläche von Aufenthaltsräumen zwei Drittel der Geschoßfläche des darunterliegenden Geschosses nicht überschreiten. Wenn die Au ßenwände des Geschosses mit einer Neigung ausgebildet werden, können die aufgehenden Wände von Erkern senkrecht ausgebildet werden, sofern die Erker zusammen nicht mehr als ein Viertel der Länge der Gebäudefront breit sind.][§2 Nr.5 | Stellplätze dürfen nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.6 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig. Ausnahmen für Gasheizung oder elektrische Heizung können zugelassen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000
|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 211]
Der Bebauungsplan Sasel 6 für den Geltungsbereich Saseler Chaussee — über die Flurstücke 825, 3350 und 826 der Gemarkung Sasel — Saseler Chaussee — Nordostgrenzen der Flurstücke 598 und 4483, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 838, Nordgrenze des Flurstücks 4476 der Gemarkung Sasel — Stratenbarg — Saseler Markt — Nordwest- und Ostgrenze des Flurstücks 574, Ostgrenzen der Flurstücke 518 bis 515 der Gemarkung Sasel — Waldweg — Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5460 der Gemarkung Sasel — Berner Weg — Süd- und Westgrenze des Flurstücks 889, Westgrenze des Flurstücks 885, Südgrenze des Flurstücks 883 der Gemarkung Sasel — Dweerblöcken — Südgrenzen der Flurstücke 879, 877 und 876, Südwestgrenze des Flurstücks 876 der Gemarkung Sasel — Kunaustraße — Redder — über das Flurstück 962 der Gemarkung Sasel — Kunaustraße — Südwestgrenze des Flurstücks 870, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 871, Südwestgrenze des Flurstücks 858 der Gemarkung Sasel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 518) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-03
texte
[§2 Nr.1 | Für die an der Saseler Chaussee, an der Stadtbahnstraße und auf der Nordseite des Saseler Marktes zulässige Bebauung sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an den zu den Straßen gerichteten Außenwänden, Türen und Fenstern vorzusehen.][§2 Nr.2 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.3 | Auf dem Flurstück 838 der Gemarkung Sasel ist innerhalb des durch Baugrenzen gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils ein eingeschossiges Clubhaus mit den für die festgesetzte Nutzung „Sportplatz" notwendigen Räumen zulässig. Im übrigen sind bauliche Anlagen des Hochbaus auf der Sportplatzfläche nicht zulässig.][§2 Nr.4 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§3 Nr.1 | Für die Flurstücke 3862, 851, 878 bis 881, 883 bis 885, 515 bis 518, 835 und 4474 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die auf den Saseler Markt wirkenden Gebäudeseiten sind in Verblendmauerwerk auszuführen.][§3 Nr.2 | Für die Flurstücke 3862, 851, 878 bis 881, 883 bis 885, 515 bis 518, 835 und 4474 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Für die Dachdeckung sind mit Ausnahme der Bebauung auf den Flurstücken 835 und 4474 Dachziegel oder Dachpfannen zu verwenden.][§3 Nr.3 | Für die Flurstücke 3862, 851, 878 bis 881, 883 bis 885, 515 bis 518, 835 und 4474 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Alle Bauvorhaben sind so zu gestalten, daß sie mit den benachbarten Bauten im Farbton der verwendeten Baustoffe zusammengehörige Gruppen bilden.][§3 Nr.4 | Für die Flurstücke 3862, 851, 878 bis 881, 883 bis 885, 515 bis 518, 835 und 4474 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Traufhöhe und Dachneigung sind mit Ausnahme der Bebauung auf den Flurstücken 835 und 4474 den Nachbargrundstücken anzugleichen.][§3 Nr.5 | Für die Flurstücke 3862, 851, 878 bis 881, 883 bis 885, 515 bis 518, 835 und 4474 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Staffelgeschosse sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 518]
[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Auf die im Durchführungsplan ausgewiesene achtgeschossige Wohnhausbebauung (W8g) finden die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung Anwendung.][Nr. 2.3 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
4,50 m für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g);
7,00 m für die zweigeschossige Ladenbebauung (L2g);
24,0 m für die achtgeschossige Wohnhausbebauung (W8g).][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen der ein- und zweigeschossigen Ladenbebauung (L1g, L2g) und der Garagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Die bei der Garage unter Erdgleiche (GaK) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.][Nr. 2.8 | Die bauliche Gestaltung der Arkaden auf öffentlichem Grund und der Auskragung in den öffentlichen Grund, insbesondere auch die lichte Höhe, wird entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen im Baugenehmigungsverfahren festgelegt. Eine Unterkellerung ist nicht zulässig.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 310]