BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_69fd53a7-a7c7-445d-877f-cdff1bf89fca

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    • XPLAN_BP_PLAN_69fd53a7-a7c7-445d-877f-cdff1bf89fca
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB376
    xpPlanDate
    • 1956-03-20
    name
    • TB376
    internalId
    • a8bc8e0b-b78b-467a-ae6f-59a79fed90e2
    technHerstellDatum
    • 2016-10-05
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 107]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-03-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2c7334bd-aca2-4f73-a55b-082754106440]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6a14d363-0f86-44ff-a806-4fe90c827740

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    • XPLAN_BP_PLAN_6a14d363-0f86-44ff-a806-4fe90c827740
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf6
    xpPlanDate
    • 1966-01-14
    name
    • Volksdorf6
    internalId
    • 18ee052f-a823-4d2c-8c69-8d2a049945b6
    technHerstellDatum
    • 2015-10-27
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. In den anderen Baugebieten sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem oder wenig geneigtem Dach auf der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Kerngebiet und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Soweit die Verpflichtungen nicht auf den Baugrundstücken oder ausgewiesenen Stellflächen erfüllt werden können, sind sie in der im Bebauungsplan Volksdorf 7 festgesetzten Hochgarage nachzuweisen.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Unberührt bleiben die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Duvenstedt, Wohldorf - Ohlstedt, Bergstedt, Lemsahl - Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt vom 19. Dezember 1950 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791-k) und Beschränkungen nach den §§9 und 10 des Denkmalschutzgesetzes vom 6. Dezember 1920 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 224-a) bei den im Plan rot umrandeten Gebäuden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 525]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-01-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f71741ba-336e-4944-b260-e4d95c7e628f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6a4c814d-1e7f-4d99-9515-2d596f71d6b9

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6a4c814d-1e7f-4d99-9515-2d596f71d6b9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSWinterhude(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    name
    • BSWinterhude(1Aend)
    internalId
    • 7d5a7f44-876e-4bab-a4cd-0c36893d2dfd
    technHerstellDatum
    • 2016-12-20
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 409]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-01-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7bf1ba4b-4af1-4b61-b289-dd81c0985dbd]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6a5bdf41-2a3c-4089-b82a-1022ccbc3010

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_6a5bdf41-2a3c-4089-b82a-1022ccbc3010
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6a5bdf41-2a3c-4089-b82a-1022ccbc3010
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg64
    xpPlanDate
    • 2005-11-15
    name
    • Harburg64
    internalId
    • 57cd9a8e-e280-4774-b367-b3e11f363018
    technHerstellDatum
    • 2016-03-21
    texte
    • [§2 Nr.1.1 | Für das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum" gilt: Im Sondergebiet Einkaufszentrum sind Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von zusammen maximal 26.500 m² zulässig. Der Anteil der Shop-Flächen bis 400 m² Verkaufsfläche darf insgesamt 8.800 m² Verkaufsfläche nicht übersteigen. Zusätzlich sind Dienstleistungs und Gastronomiebetriebe (wie zum Beispiel Reisebüros, Apotheken, Frisöre, Verzehrstände, Cafés) sowie Büronutzungen zulässig.][§2 Nr.1.2 | Für das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum" gilt: Im Untergeschoss sind Einzelhandelsbetriebe zulässig; ihre Flächen sind einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und Umfassungswände auf die zulässige Geschossfläche anzurechnen.][§2 Nr.1.3 | Für das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum" gilt: Im zweiten und dritten Obergeschoss sind nur Garagengeschosse, Büronutzungen und Technikräume sowie auf der Dachebene Stellplätze zulässig.][§2 Nr.1.4 | Für das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum" gilt: Auf die zulässige Geschossfläche werden Stellplätze in Garagengeschossen und auf der Dachebene nicht angerechnet.][§2 Nr.1.5 | Für das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum" gilt: Ausnahmsweise kann die Gebäudehöhe von 26 m als Höchstmaß für Technikräume, Oberlichter, Erschließungsflächen und Dachaufbauten bis zu 3 m überschritten werden.][§2 Nr.1.6 | Für das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum" gilt: Eine Überschreitung der südlichen Baugrenze auf dem Flurstück 4996 der Gemarkung Harburg für Treppenhausvorbauten bis zu einer Tiefe von 5 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.1.7 | Für das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum" gilt: Innerhalb der Auskragung an der Gebäudeecke Moorstraße / Seevekanal ist ein freistehender Pfeiler zulässig.][§2 Nr.1.8 | Für das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum" gilt: Einzelwerbeanlagen oberhalb des ersten Obergeschosses sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Entlang der Wilstorfer Straße und der Moorstraße sind die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der Aufenthaltsräume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutzdurch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-11-15
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b335f122-f81b-4ad3-9099-8d9c9e69cfc0]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Harburg64 1.Aenderung|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6a77153d-76df-4637-bcca-dd8098eadb6d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_6a77153d-76df-4637-bcca-dd8098eadb6d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6a77153d-76df-4637-bcca-dd8098eadb6d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D337
    xpPlanDate
    • 1957-03-11
    name
    • D337
    internalId
    • 98aec61c-4e4e-404b-b6e8-7105a81ce4d1
    beschreibung
    • Heitmannstraße - Imstedt - Weidestraße - Rönnhaidstraße - Diederichstraße - Desenießstraße - Beim alten Schützenhof
    technHerstellDatum
    • 2016-04-05
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 419, 420]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-03-11
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d4aaa56e-2460-44fb-953e-95d73270f694]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1949
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6a799931-dbce-4526-ab5b-75491de11fa4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_6a799931-dbce-4526-ab5b-75491de11fa4
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6a799931-dbce-4526-ab5b-75491de11fa4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eimsbuettel34
    xpPlanDate
    • 2006-06-21
    name
    • Eimsbuettel34
    internalId
    • 2e1954bc-7e9b-4799-b53b-c608376e70f7
    technHerstellDatum
    • 2014-07-02
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Die festgesetzte Grundfläche im reinen Wohngebiet von 3.590 m² darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung um bis zu 3.120 m² überschritten werden.][§2 Nr.3 | Die festgesetzte Grundfläche im allgemeinen Wohngebiet von 2.030 m² darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung um bis zu 770 m² überschritten werden. Darüber hinaus darf die festgesetzte Grundfläche für Stellplätze für gewerbliche Nutzungen um weitere 170 m² überschritten werden.][§2 Nr.4 | Auf den mit „(A)" bezeichneten überbaubaren Flächen sind oberhalb des fünften Vollgeschosses und auf den mit „(B)" bezeichneten überbaubaren Flächen oberhalb des vierten Vollgeschosses Staffelgeschosse unzulässig. Für die obersten Wohnungen ist auch oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse jeweils ein Dachausstieg mit einer Grundfläche von höchstens 13 m² zulässig. Zur Einhausung der Dachausstiege dürfen die festgesetzten Gebäudehöhen bis zu 2,5 m überschritten werden.][§2 Nr.5 | Entlang des Scheidewegs ist eine Überschreitung der Baulinien durch eine Zugangstreppe je Eingang zu den Erdgeschosswohnungen um bis zu 4 m auf einer Breite von jeweils höchstens 1,5 m zulässig. Außerdem ist eine Überschreitung der Baulinien durch vier Erker bis zu 2 m auf einer Breite von insgesamt höchstens 30 vom Hundert der gesamten Fassadenlänge zulässig; die Erker dürfen eine Höhe von 18,5 m über Normalnull nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Flächen ist ein Aufzug für die Tiefgarage mit Seitenlängen von jeweils höchstens 3 m zulässig.][§2 Nr.6 | Im Blockinnenbereich ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone bis zu 2 m zulässig. In den privaten Erschließungshöfen ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Zugangstreppen zu den Erdgeschosswohnungen um bis zu 1,5 m zulässig. Je Erschließungshof sind zweioffene Brücken zwischen den Terrassenhäusern in der Höhe des dritten Vollgeschosses mit einer Breite von bis zu 2 m zulässig.][§2 Nr.7 | Auf der mit „(C)" bezeichneten überbaubaren Fläche darf die nordwestliche Baugrenze für eine Fluchttreppe um bis zu 2 m überschritten werden. Alternativ darf auf der mit „(F)" bezeichneten überbaubaren Fläche die südöstliche Baugrenze für eine Fluchttreppe um bis zu 2 m überschritten werden.][§2 Nr.8 | Terrassen sind außerhalb der Baugrenzen zulässig.][§2 Nr.9 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise können auf der mit „(D)" bezeichneten Fläche Stellplätze für gewerbliche Nutzungen zugelassen werden. Solche Stellplätze sind durch die Anpflanzung von dicht wachsenden standortgerechten, einheimischen Laubgehölzen in einer Breite von einem Meter zur östlich benachbarten Wohnbebauung einzugrünen.][§2 Nr.10 | Außerhalb der überbaubaren Flächen sind aus dem Erdreich herausragende Tiefgaragen einschließlich ihrer Zufahrten und Zugänge und deren Überdachungen sowie aus dem Erdreich herausragende Keller zulässig. Zum Ausgleich von Höhenunterschieden im Gelände sind Treppen, Rampen und Podeste außerhalb der Baugrenzen zulässig.][§2 Nr.11 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind erforderliche Flächen für Wege, Terrassen, Freitreppen und Kleinkinderspielplätze. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von 6 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 80 cm betragen.][§2 Nr.12 | Bei Abgang der zu pflanzenden und zu erhaltenden Gehölze sind Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der Gehölzpflanzungen erhalten bleibt.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 308]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-06-21
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_35d3cee8-043f-4cf9-a869-48cb7a4160cf]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6a7d8ea0-f583-49ce-848b-a55e9cb900e4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_6a7d8ea0-f583-49ce-848b-a55e9cb900e4
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6a7d8ea0-f583-49ce-848b-a55e9cb900e4
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt5
    xpPlanDate
    • 1965-02-15
    name
    • Altona-Altstadt5
    nummer
    • 5
    internalId
    • dfa3edb4-d174-4b07-b3db-d4eb921a8b78
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 5 für das Plangebiet Palmaille — Ostgrenze des Flurstücks 1121 der Gemarkung Altona-Südwest — Südgrenze des Flurstücks 1115, von der Westgrenze des Flurstücks 1112 über das Flurstück 1115 zur Südspitze und Ostgrenze des F
    technHerstellDatum
    • 2014-04-24
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind im Wohngebiet unzulässig, im Kerngebiet bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Im Kerngebiet sind Flachdächer vorzusehen. Es ist nur Fernheizung zulässig.][§2 Nr.2 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen nicht durch Einfriedigungen getrennt werden; sie sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 7 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen. Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 203). Die Verordnung zur Gestaltung der Palmaille vom 9. September 1952 und die Verordnung zur Gestaltung von Neu-Altona vom 13. November 1956 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21301 - e und 21301 - h) treten im Plangebiet außer Kraft.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 202]
    plangeber
    • [Name: 202]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-02-15
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_896bdcd1-ddde-4cca-a401-500defd26fe8]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Altona-Altstadt21|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6a7ea471-892a-4fb6-bd70-310a9694b23b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_6a7ea471-892a-4fb6-bd70-310a9694b23b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6a7ea471-892a-4fb6-bd70-310a9694b23b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wohldorf-Ohlstedt13
    xpPlanDate
    • 2008-02-19
    name
    • Wohldorf-Ohlstedt13
    internalId
    • fd913c27-7696-4103-95cc-6b3eeaa55ced
    technHerstellDatum
    • 2015-09-30
    untergangsDatum
    • 2019-05-22
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_6a7ea471-892a-4fb6-bd70-310a9694b23b&filename=Wohldorf-Ohlstedt13.pdf | Informell]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 523]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2008-02-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ec083ddd-1a54-4752-a655-2fdfd1cd9e67]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6a8ae09d-6bae-4c17-a608-9c9b981794c4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_6a8ae09d-6bae-4c17-a608-9c9b981794c4
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6a8ae09d-6bae-4c17-a608-9c9b981794c4
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten18-Othmarschen39
    xpPlanDate
    • 2006-06-20
    name
    • Nienstedten18-Othmarschen39
    internalId
    • 9cd7f469-46f4-40b5-9147-9ec882608371
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Nienstedten 18 / Othmarschen 39 für den Geltungsbereich Kanzleistraße, Jürgensallee, Baron- Voght-Straße, Quellental und Am Internationalen Seegerichtshof (Bezirk Altona, Ortsteile 218 und 221) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kanzleistraße - Jürgensallee - Baron-Voght-Straße - Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 909 (alt: 823) der Gemarkung Klein Flottbek - Appuhnstraße - Quellental - über das Flurstück 359 der Gemarkung Klein Flottbek - Quellental - Ostgrenze des Flurstücks 768, über das Flurstück 768, Westgrenze des Flurstücks 768 der Gemarkung Nienstedten - Quellental - Am Internationalen Seegerichtshof - Georg-Bonne-Straße.
    technHerstellDatum
    • 2016-03-29
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche“ bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Die Gesamtanlage der „Hermkes-Siedlung“ (Karl-Jacob-Straße 1 bis 31) einschließlich der Parkanlage zwischen Kanzleistraße und Karl-Jacob-Straße (Flurstücke 418 bis 434, 816 und Teilflächen der Flurstücke 435, 646 und 911 (alt: 822) der Gemarkung Klein Flottbek sowie Teilflächen des Flurstücks 704 der Gemarkung Nienstedten ist nach § 6 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.][§2 Nr.3 | In dem mit „(A)“ bezeichneten reinen Wohngebiet ist über dem zweiten Vollgeschoss ein Dach- oder Staffelgeschoss nur auf den mit „(A 1)“ bezeichneten Flächen zulässig. Die Dach- und Staffelgeschosse werden auf die festgesetzte Geschossfläche angerechnet. Außerhalb der mit „(A 1)“ bezeichneten Flächen sind nur Flachdächer oder flachgeneigte Dächer zulässig.][§2 Nr.4 | Auf den mit „(B 2)“ bezeichneten Flächen des reinen Wohngebiets sind Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen im Bereich der seitlichen Grenzabstände unzulässig.][§2 Nr.5 | Die Geschossfläche der mit „(B 1)“ und „(B 2)“ bezeichneten Flächen des reinen Wohngebiets darf insgesamt 7.800 m² nicht überschreiten. Die Dachgeschosse sind auf die Geschossfläche anzurechnen.][§2 Nr.6 | Die mit „(B 1)“ und „(B 2)“ bezeichneten reinen Wohngebiete sind in Bezug auf Materialien und Farbgebung der Außenwände und Dächer so zu gestalten, dass insgesamt eine städtebaulich zusammenhängende Baugruppe entsteht.][§2 Nr.7 | Die Oberkante der Erdgeschossfußböden darf nicht höher als 1 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegen.][§2 Nr.8 | Auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets sind auf den Flurstücken 712, 726, 1195 und 1237 der Gemarkung Nienstedten nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig.][§2 Nr.9 | Die Dächer von Tiefgaragen sind flächendeckend zu begrünen.][§2 Nr.10 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein Baum zu pflanzen. Garagen und Stellplätze mit Schutzdächern sowie bauliche Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), sind mit Dachbegrünungen zu versehen und zu unterhalten. Garagen sollen zusätzliche Wandbegrünungen erhalten.][§2 Nr.11 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.12 | Auf der privaten Grünfläche nördlich des Landhauses Voght (Baron-Voght-Straße 63/63 a) sind in den eingeschossigen Gebäuden nur Stallungen und Einrichtungen für den Pferdesport sowie Wohnungen für Aufsichtsrats- und Bereitschaftspersonen, Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig. Bauliche Anlagen des Hochbaus außerhalb der überbaubaren Fläche sind unzulässig.][§2 Nr.13 | Auf der privaten Grünfläche „Reitturnierplatz“ ist als Abgrenzung zur öffentlichen Parkanlage nur ein Metallstaketzaun zulässig.][§2 Nr.14 | Soweit keine abweichenden Festsetzungen getroffen worden sind, sind Dächer von Gebäuden mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 50 Grad auszubilden.][§3 | Für Teilflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (HmbGVBl. S. 203), zuletzt geändert am 5. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 375, 376), aufgehoben.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218, 221]
    plangeber
    • [Name: 218, 221]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-06-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4e2e2ef6-3a14-41f9-9b13-6731b4b513ee]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSOsdorf-Nienstedten|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Fluchtlinienplan Klein-Flottbek1|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Fluchtlinienplan Klein-Flottbek3|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Fluchtlinienplan Nienstedten21|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Nienstedten9|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauGBDatum
    • 2004-09-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6ab1748f-1900-4f81-8ccf-4341edf6b201

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_6ab1748f-1900-4f81-8ccf-4341edf6b201
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6ab1748f-1900-4f81-8ccf-4341edf6b201
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld5
    xpPlanDate
    • 1967-11-13
    name
    • Jenfeld5
    internalId
    • bcf59351-a694-4dc4-91e6-6bb328159710
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Jenfeld 5 für den Geltungsbereich Öjendorfer Damm - Charlottenburger Straße - Waldenburger Straße - Bekkamp (Bezirk Wandsbek, Ortstei 512) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-14
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden zulässig][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-11-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d452eb31-a168-4f74-95a6-5c923e0b479b]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung