BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_76f5a70c-caca-4012-b037-0c047c10c654

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    • XPLAN_BP_PLAN_76f5a70c-caca-4012-b037-0c047c10c654
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D10
    xpPlanDate
    • 1952-03-18
    name
    • D10
    internalId
    • 5c40a7f0-14e1-462d-9a33-766a98296d7a
    technHerstellDatum
    • 2016-06-10
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 503]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1952-03-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_59ba59ac-b595-4091-9d3c-0d1e647a915b]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_774f8492-3d3e-4ba8-928d-5b25826c59ff

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    • XPLAN_BP_PLAN_774f8492-3d3e-4ba8-928d-5b25826c59ff
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf12
    xpPlanDate
    • 1969-12-01
    name
    • Eissendorf12
    internalId
    • 2c60830f-ea4f-4c48-aa0b-8b97c4ee6325
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eißendorf 12 für den Geltungsbereich In der Alten Forst — Hainholzweg — Strucksbarg einschließlich nördlich angrenzender Flurstücksteile — Am Hohen Knäbel — Strucksbarg — Beerentalweg — Südwestgrenzen der Flurstücke 2695 und 1605 der Gemarkung Eißendorf — Beerentaltrift — über das Flurstück 1601 der Gemarkung Eißendorf zum Wildrosenweg — Beerentaltrift (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-09-17
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig. Werbeanlagen sind oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-12-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6ad5f952-f773-41f6-9827-279c35d3ffff]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_77652da5-b7e5-4267-8421-f8c731126460

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_77652da5-b7e5-4267-8421-f8c731126460
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_77652da5-b7e5-4267-8421-f8c731126460
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge89
    xpPlanDate
    • 2016-02-29
    name
    • Lohbruegge89
    internalId
    • d30820c5-ea77-4d7b-8d95-330a26df4e84
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lohbrügge 89 für den Geltungsbereich nördlich des Reinbeker Redders zwischen der Hamburger Landesgrenze im Westen und Norden und dem Wohngebiet Haempten im Osten (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Reinbeker Redder - West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1, Nordgrenze des Flurstücks 11 (Haempten), über das Flurstück 11, über das Flurstück 2 (Haempten), Ostgrenze des Flurstücks 2 der Gemarkung Lohbrügge.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den mit „(A)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen muss die Geschossfläche des obersten Geschosses jeweils weniger als 80 vom Hundert (v.H.) der Geschossfläche des darunterliegenden Geschosses betragen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten, mit Ausnahme des mit „WA 3“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiets, kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.3 | Die festgesetzte Gebäudehöhe darf für technische Aufbauten (zum Beispiel Fahrstuhlschächte) auf einer Fläche von höchstens 30 v.H. der jeweiligen Dachflächen um bis zu 1 m überschritten werden.][§2 Nr.4 | Tiefgaragen einschließlich Zufahrten sowie Terrassen und Fluchttreppen sind außerhalb der Baugrenzen zulässig. Tiefgaragen außerhalb von Baugrenzen müssen einen Mindestabstand von 4 m zur Umgrenzung der Fläche für die Erhaltung von Knicks haben.][§2 Nr.5 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone und Zugangstreppen zu den Erdgeschosswohnungen bis zu 2,5 m ist außerhalb der Straßenverkehrsflächen und Flächen mit Gehrechten zulässig.][§2 Nr.6 | Auf den festgesetzten Kinderspiel- und Freizeitflächen sind oberirdische Gebäude sowie bauliche Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, unzulässig.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Grundstücksflächen und festgesetzten Grünflächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Rasengittersteine) herzustellen.][§2 Nr.9 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anlegen und unterhalten zu lassen.][§2 Nr.10 | Bis zur Herstellung eines mindestens 12 m über der Straßenverkehrsfläche hohen Lärmschutzes auf den mit „(B)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen ist in den übrigen Bereichen mit Ausnahme der zwei westlichen überbaubaren Grundstücksflächen in dem mit „WA 3“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet das Wohnen unzulässig.][§2 Nr.11 | In den mit „(F)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.12 | In den mit „(B)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen ist für einen Außenwohnbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen (wie zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch bauliche Maßnahmen insgesamt eine Schallminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenwohnbereich ein Tagespegel von weniger als 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.13 | Innerhalb der Umgrenzung der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist ein knickartiger Baumund Gehölzbestand zu entwickeln und zu erhalten.][§2 Nr.14 | Grundstückseinfriedigungen entlang von Wegen und Feuerwehrzufahrten und zu den öffentlichen Grünflächen sind als Hecken oder mit Sträuchern auszuführen. Die Anpflanzungen können für Zuwegungen im notwendigen Umfang unterbrochen werden. Zäune sind zulässig, wenn sie abgepflanzt werden.][§2 Nr.15 | Die Dachflächen jedes Gebäudes sind zu mindestens 60 v. H. mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Ausgenommen sind Terrassen, Wintergärten und Gewächshäuser.][§2 Nr.16 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege und Terrassen beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch oder als Spielplatzflächen anzulegen. Für Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus im Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.17 | Für festgesetzte Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern sowie für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm, jeweils gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.18 | Für den zu erhaltenden Einzelbaum und Knicks sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Bäumen und hochwachsenden Sträuchern so vorzunehmen, dass der Charakter erhalten bleibt. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.19 | Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist ein lichter Gehölzbestand mit Trockenrasen zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.20 | Auf der mit „(D)“bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist ein naturnahes Gehölz anzupflanzen und zu entwickeln.][§2 Nr.21 | Auf der mit „(E)“ bezeichneten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist ein naturnahes Gehölz mit Ruderalfluren zu entwickeln.][§2 Nr.22 | Das innerhalb der allgemeinen Wohngebiete anfallende Niederschlagswasser ist in die herzustellenden Regenrückhaltebecken im Süden des Geltungsbereiches mit Ableitung in den Bornmühlenbach nach Maßgabe der zuständigen Stelle einzuleiten, sofern es nicht versickert oder gesammelt und genutzt wird.][§2 Nr.23 | Bauliche und technische Maßnahmen, wie zum Beispiel Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels führen, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2016-02-29
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_72de7446-e5c8-469e-a2f5-2d6902bbfbe8]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_778e895b-0c8e-4730-a2ba-4fe6d6b06ce4

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_778e895b-0c8e-4730-a2ba-4fe6d6b06ce4
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB200
    xpPlanDate
    • 1961-06-27
    name
    • TB200
    internalId
    • 9430bfca-c456-4967-ae28-a9f18d8da836
    beschreibung
    • Grünanlagen am Schleemer Bach (1. Abschnitt)
    technHerstellDatum
    • 2016-10-14
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-27
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_99818622-222f-4eda-810f-2a16b33fa066]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_779d611f-b390-4710-b631-8e9ad20cd39b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_779d611f-b390-4710-b631-8e9ad20cd39b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_779d611f-b390-4710-b631-8e9ad20cd39b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld13
    xpPlanDate
    • 1975-05-27
    name
    • Jenfeld13
    internalId
    • 760b829b-3cda-4b16-ba4f-1192d6f7b83a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Jenfeld 13 für den Geltungsbereich Bekkampsweg — Bekkamp — über die Flurstücke 244 und 243, Nord- und Ostgrenzen des Flurstücks 243, Ostgrenzen der Flurstücke 244 und 245, Südgrenzen der Flurstücke 245, 1928 und 1927 der Gemarkung Jenfeld — Oppelner Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-13
    texte
    • [§2 | Außer den im Plan ausgewiesenen Garagen unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1975-05-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ce0d26d4-fe5e-4f3f-a40a-c74a85a451da]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_77c1956d-8503-4264-89c2-7f6e87a4f5ee

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_77c1956d-8503-4264-89c2-7f6e87a4f5ee
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_77c1956d-8503-4264-89c2-7f6e87a4f5ee
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt60
    xpPlanDate
    • 2017-03-23
    name
    • Altona-Altstadt60
    internalId
    • e5f5261a-f40b-43cb-b83d-f656866eb0c1
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 60 für den Geltungsbereich östlich der Max-Brauer-Allee zwischen Große Bergstraße und Neue Große Bergstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 203) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Max-Brauer-Allee – Große Bergstraße – Neue Große Bergstraße.
    technHerstellDatum
    • 2017-06-28
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Tankstellen nach § 7 Absatz 2 Nummer 5 und Vergnügungsstätten nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), insbesondere Wettbüros, Internetcafés, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), geändert am 20. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 323), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Mischgebiet sind Tankstellen nach § 6 Absatz 2 Nummer 7 und Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung, insbesondere Wettbüros, Internetcafés, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten mit Beurteilungspegeln von kleiner 54 dB(A) zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.4 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn- Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für den Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandte Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.5 | In den mit „(C)“ bezeichneten Bereichen sind Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.6 | In den Kern- und Mischgebieten sind im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss Wohnnutzungen unzulässig.][§2 Nr.7 | Es sind nur flachgeneigte Dächer bis zu 15 Grad zulässig.][§2 Nr.8 | Die bis zu 15 Grad geneigten Dachflächen von Gebäuden sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Von einer Dachbegrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die der Belichtung, Be- und Entlüftung, als Dachterrasse oder der Aufnahme technischer Anlagen dienen.][§2 Nr.9 | Für Werbeanlagen gilt:][§2 Nr.9.1 | Werbeanlagen sind zulässig, wenn sie durch Größe, Form und Farbgebung das Ortsbild und die Gestaltung der Baukörper nicht beeinträchtigen.][§2 Nr.9.2 | Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig.][§2 Nr.9.3 | Werbeanlagen sind nur in Form von als Einzelbuchstaben ausgebildete Schriftzüge mit einer Gesamthöhe von höchstens 1 m bis zur Oberkante des Erdgeschosses zulässig. In Ausnahmefällen sind Sonderelemente, wie zum Beispiel Firmenlogos, zulässig.][§2 Nr.9.4 | Oberhalb des Erdgeschosses sind Werbeanlagen nur ausnahmsweise zulässig; oberhalb der Dachtraufe sind sie ausgeschlossen.][§2 Nr.9.5 | Werbeanlagen mit grellem, wechselndem oder bewegtem Licht sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 203]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2017-03-23
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Name: Version vom 11.06.2013]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_855a4241-9ff2-4a2b-ab1d-3a58d308abd3]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_77c55fff-1cfa-4de0-b6ca-5d9964b00eeb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_77c55fff-1cfa-4de0-b6ca-5d9964b00eeb
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_77c55fff-1cfa-4de0-b6ca-5d9964b00eeb
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf40(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1988-12-20
    name
    • Bergedorf40(1Aend)
    internalId
    • df0396f0-ae67-4a29-a46c-b56f9ab5835c
    beschreibung
    • siehe Lagebeschreibung Bergedorf40
    technHerstellDatum
    • 2017-07-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_77c55fff-1cfa-4de0-b6ca-5d9964b00eeb&filename=Bergedorf40(1Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 | § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 40 vom 2. Januar 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 5) wird wie folgt geändert: 1. Die Einleitung erhält folgende Fassung: „Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:". 2. Die bisherige Vorschrift wird Nummer 1. 3. Es werden folgende Nummern 2 und 3 angefügt: „2. Im Kerngebiet zwischen den Straßen Sachsentor und Hinterm Graben sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 3. Das in Nummer 2 bezeichnete Kerngebiet, für das die Verordnung zum Schutze des Milieubereichs Sachsentor vom 13. Juni 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 202) gilt, wird als „Erhaltungsbereich" nach § 172 des Baugesetzbuchs festgelegt. In diesem Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beantragte bauliche Anlage beeinträchtigt wird."]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    plangeber
    • [Name: 602]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1988-12-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4ec560de-1dac-433e-b4a7-2839378d63b1]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Bergedorf40|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_77d9af82-4c7e-4a42-b50b-40ea858132b4

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    • XPLAN_BP_PLAN_77d9af82-4c7e-4a42-b50b-40ea858132b4
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf39
    xpPlanDate
    • 1990-09-13
    name
    • Osdorf39
    internalId
    • d97aa5c1-91fb-4493-903c-015182745e4a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Osdorf 39 für den Geltungsbereich Südlich Osdorfer Landstraße zwischen Langelohstraße und Julius-Brecht-Straße (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festge¬legt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Langelohstraße - Westgrenzen der Flurstücke 2086 und 3133, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1732 der Gemarkung Osdorf - Langelohstraße - Osdorfer Landstraße - Julius-Brecht-Straße - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2749 der Gemarkung Groß Flottbek - Ostgrenze des Flurstücks 3696, Südgrenzen der Flurstücke 2206 und 2185, über das Flurstück 2204 (Püttkuhl), Südgrenzen der Flurstücke 4233 und 4232 der Gemarkung Osdorf - Vogt-Groth-Weg - Südgrenzen der Flurstücke 2101 und 2548 bis 2550 der Gemarkung Osdorf - Tönninger Weg.
    technHerstellDatum
    • 2015-08-25
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen), Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.2 | Auf den mit „(1)" bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebietes südlich der Osdorfer Landstraße sind die Dächer von Gebäuden mit einer Neigung von 38 Grad auszubilden.][§2 Nr.3 | Stellplätze sind auf den mit „(1)" bezeichneten Flächen nur in Tiefgaragen anzuordnen.][§2 Nr.4 | Auf den mit „(2)" bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebietes beiderseits der Straße Püttkuhl sind nur Gartenbaubetriebe zulässig; außerdem dürfen auf den Flächen östlich der Straße Püttkuhl/nördlich der Parkanlage bis zu 500 m2 Geschoßfläche für Wohnungen verwendet werden.][§2 Nr.5 | Im Mischgebiet und im allgemeinen Wohngebiet entlang der Osdorfer Landstraße sowie auf den Flurstücken 1732 und 4965 der Gemarkung Osdorf sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH und der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.7 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen Gehölzen so vorzunehmen, daß der Charakter und Umfang einer geschlossenen Gehölzpflanzung erhalten bleibt. Im Kronenbereich dieser Bäume sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]
    plangeber
    • [Name: 220]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1990-09-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b400c54d-f0c6-467f-8c59-6fb0739f1b64]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSOsdorf-Nienstedten|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Osdorf2|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Osdorf3|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Osdorf4-Gross-Flottbek5|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Osdorf32|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1986-12-08
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_77f9a93a-4bd7-4676-b632-e8ea11c306b3

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    • XPLAN_BP_PLAN_77f9a93a-4bd7-4676-b632-e8ea11c306b3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord16
    xpPlanDate
    • 1992-09-22
    name
    • Barmbek-Nord16
    internalId
    • f1528b3e-2d68-4c69-9c4d-27de4268c80b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 16 für den Geltungsbereich östlich Steilshooper Straße/beiderseits Elligersweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 428) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Steilshooper Straße — Elligersweg — Westgrenzen der Flurstücke 5432 und 5156, Nordgrenzen der Flurstücke 5156 und 5528 der Gemarkung Barmbek — Seebek — Middendorfstraße — Dieselstraße — über das Flurstück 96 der Gemarkung Barmbek — Langenfort.
    technHerstellDatum
    • 2014-04-02
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den viergeschossigen Wohngebieten werden Staffelgeschosse ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 mit der Änderung vom 23. September 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133, II Seiten 885, 1124) ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den viergeschossigen Wohngebieten sind Stellplätze nur in einer Tiefgarage zulässig. Die auf der Tiefgarage gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten sind für jede 300 m² der nicht überbauten Grundstücksflächen mindestens ein großkroniger oder zwei kleinkronige standortgerechte einheimische Laubbäume zu pflanzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen. Mindestens 20 vom Hundert der nicht überbauten Grundstücksflächen sind mit Sträuchern und Stauden zu begrünen.][§2 Nr.5 | In den Wohngebieten sind Gehwege und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernden Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Die Hecke entlang der Steilshooper Straße und des Elligerswegs ist zu erhalten. Durchbrechungen der Hecke durch Zuwegungen und Zufahrten können zugelassen werden. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, daß der geschlossene Charakter und der Umfang der Hecke erhalten bleiben.][§2 Nr.7 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen durch einheimische Arten vorzunehmen. Dabei sind für Bäume großkronige Arten mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden zu verwenden. Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 428]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1992-09-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_dd288e1b-7249-4e2b-a16e-e8546bdf4381]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_782ab099-22ed-4b3f-ad22-55001796b68e

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    • XPLAN_BP_PLAN_782ab099-22ed-4b3f-ad22-55001796b68e
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB182
    xpPlanDate
    • 1955-05-27
    name
    • TB182
    internalId
    • c694c71c-8523-4808-beba-4513fb0bedab
    beschreibung
    • Bülaustraße - Schmilinskystraße - Knorrestraße
    technHerstellDatum
    • 2016-10-14
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-05-27
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9d677345-0a70-4e51-bafa-dd59e0ecc3ca]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {urn:xplan:BP_SonstPlanArt:}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung