https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7fae33ad-adef-417a-a8d6-35c4063da96c
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beschreibung
- Der Bebauungsplan Billwerder 31 für das Gebiet östlich
der Bundesautobahn A1 und der Justizvollzugsanstalt Billwerder
und nördlich der Bahnstrecke 6100 Hamburg – Berlin und
des Umschlagbahnhofs Billwerder (Bezirk Bergedorf, Ortsteil
611) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Über die Flurstücke 1256, 1232 und 1203 (Nördlicher Bahngraben),
über die Flurstücke 5122 und 5136, Nordwestgrenzen
der Flurstücke 4539 und 4398, über die Flurstücke 4398, 4406,
4398, 4402 und 4550, Nordostgrenzen der Flurstücke 4550,
4548, 5080, 5082, 5084 und 5086, Südostgrenzen der Flurstücke
5086, 5140, 5139 und 1256 der Gemarkung Billwerder.
texte
- [§ 2 Nr. 1 | Auf den Flächen für den Gemeinbedarf darf die festgesetzte Grundfläche für Nebenanlagen, Zufahrten und Zuwegungen sowie eine Anstaltsmauer auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche um eine Grundfläche von 17.000 m² und auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche um eine Grundfläche von 3.500 m² überschritten werden.][§ 2 Nr. 2 | Für die mit „(B)“ bezeichnete Fläche gilt: Hafthäuser sind unzulässig. Über die festgesetzte Grundfläche für bauliche Anlagen hinaus ist eine Grundfläche von 6.700 m² für Sport- oder andere Aktivflächen sowie eine Anstaltsmauer zulässig.][§ 2 Nr. 3 | Entlang der Nordost-, Südost- und Südwestgrenzen zur privaten Grünfläche ist auf den mit „(A)“, „(B)“ und „(D)“ bezeichneten Flächen eine Anstaltsmauer mit einer maximalen Höhe von 6 m über festgesetzter Geländehöhe über NHN zulässig.][§ 2 Nr. 4 | Im Plangebiet sind bauliche Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen, die sowohl Gas-ansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen als auch Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.][§ 2 Nr. 5 | Für alle Aufenthaltsräume muss ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Es ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung eines mittleren Innenschallpegels von 30 dB(A) in Aufenthaltsräumen nachts (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) bei geschlossenen Außenbauteilen sicherzustellen, soweit eine im Nachtzeitraum schutzwürdige Nutzung, wie zum Beispiel ein Arrestraum mit Nutzung in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr, besteht.][§ 2 Nr. 6 | Die Dachflächen sind auf mindestens 8 vom Hundert mit Photovoltaikanlagen auszustatten. In Kombination mit Gründächern sind die Photovoltaikanlagen aufgeständert auszuführen.][§ 2 Nr. 7 | Das anfallende, nicht versickerbare Niederschlagswasser ist in den Ringgraben einzuleiten und von dort in den „Nördlichen Bahngraben“ abzugeben.][§ 2 Nr. 8 | Die Oberkante des Fertigfußbodens des ersten Obergeschosses (OKFFOG) ist auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche auf einer Höhe von mindestens 4,6 m über NHN herzustellen.][§ 2 Nr. 9 | Für die zu erhaltenden Bäume und festgesetzten Anpflanzungen sind bei Abgang gleichwertige Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§ 2 Nr. 10 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind Pflanzungen ausschließlich mit großkronigen Kopfbäumen herzustellen. Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche ist die Fläche zum Anpflanzen einreihig mit Sträuchern zu bepflanzen.][§ 2 Nr. 11 | Die private Grünfläche ist außerhalb der Schauwege und Gewässerböschungen mit Regiosaatgut einer artenreichen Kräuter-Grasflur zu begrü¬nen und extensiv zu pflegen.][§ 2 Nr. 12 | Innerhalb der Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Justizvollzugsanstalt Stellplatzanlage“ nordöstlich des Dweerlandwegs sind mindestens 8 großkronige Bäume räumlich verteilt zu pflanzen.][§ 2 Nr. 13 | Auf den Flächen für den Gemeinbedarf sind die Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Ausnahmen sind zulässig, soweit betriebliche und / oder vollzugliche Gründe dies erfordern.][§ 2 Nr. 14 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Für die festgesetzten Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der Gehölzpflanzungen erhalten bleiben. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Die Scheitelhöhe der Kopfbäume auf dem Wall darf dabei nicht höher als 2 m liegen. Für Gehölzpflanzungen sind mindestens zweifach verpflanzte Sträucher oder Heckenpflanzen, Pflanzengröße mindestens 100 cm, zu verwenden.][§ 2 Nr. 15 | Auf den mit „(A)“, „(B)“ und „(C)“ bezeichneten Flächen sind die Dachflächen auf mindestens 50 vom Hundert (v. H.) mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und flächendeckend extensiv und dauerhaft mit standortgerechten Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Zwischen den Paneelen der Photovoltaikanlagen ist eine Verringerung der Substratstärke auf mindestens 7 cm zulässig.][§ 2 Nr. 16 | Der Wall ist mit einer maximalen Gesamthöhe von 1,80 m über Geländeoberkante herzustellen und mit Mutterboden anzudecken.][§ 2 Nr. 17 | Der Ringgraben ist naturnah mit flachen Uferböschungen herzustellen.][§ 2 Nr. 18 | Im Bereich der privaten Grünfläche ist die Anlage von geschotterten Schauwegen zulässig. Im Bereich zwischen Anstaltsmauer und Ringgraben ist ein Schauweg aus nährstoffarmen Substrat (Kies-Sand-Gemisch) herzustellen und mit einem geeigneten Regiosaatgut für Trockenrasen zu begrünen.][§ 2 Nr. 19 | Auf den Flächen für den Gemeinbedarf sind Außenleuchten ausschließlich zur Her-stellung der verkehrssicheren Nutzung der Freiflächen sowie aus vollzugsfachlichen Gründen zulässig. Diese sind als monochromatisch abstrahlende Leuchten oder Lichtquellen mit möglichst geringen Strahlungsanteilen im ultravioletten Bereich mit Wellenlängen zwischen 380 und 700 Nanometern, maximal 4.000 Kelvin Farbtemperatur zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschimen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten Die Lichtquellen sind geschlossen auszuführen und nach oben und zur freien Landschaft abzuschirmen oder so auszurichten, dass direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen vermieden werden.][§ 2 Nr. 20 | Zum Schutz des oberflächennahen Grundwasserleiters gelten die folgenden Anforderungen:
In den Gemeinbedarfsflächen sind Tiefgaragen und Kellergeschosse unzulässig, hiervon sind erforderliche Gründungsmaßnahmen ausgeschlossen.
Drainagen oder sonstige bauliche und technische Maßnahmen, die zur dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers sowie Maßnahmen, die zu Staunässe führen, sind nicht zulässig.
Kurzfristig erforderliche Grundwasserabsenkungen sind während der Vegetationsperiode (01.03. bis 30.09.) nur zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen Schäden der benachbarten Vegetation ausgeschlossen werden.][§ 2 Nr. 21 | Auf den mit „(A)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen ist die Anstaltsmauer entsprechend der bestehenden Anstaltsmauer herzustellen, sofern die Schaffung von Ersatzlebensräumen für Brutvögel und Fledermäuse nicht durch andere Maßnahmen erreicht werden kann.][§ 2 Nr. 22 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(A)“, „(B)“, „(C)“ und „Justizvollzugsanstalt Stellplatzanlage“ bezeichneten Flächen für den Gemeinbedarf und der Straßenverkehrsfläche die Flurstücke 17/6 und 17/8 (Gemeinde Jork, Gemarkung Borstel, Flur 12, Jugendanstalt Hahnöfersand) sowie 1/5, 17/1, 17/12 und 23 (Gemeinde Jork, Gemarkung Borstel, Flur 11, Jugendanstalt Hahnöfersand) jeweils teilweise zugeordnet.][§ 2 Nr. 23 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(A)“, „(B)“, „(C)“ und „Justizvollzugsanstalt Stellplatzanlage“ bezeichneten Flächen für den Gemeinbedarf und der Straßenverkehrsfläche folgende Flurstücke (innerhalb FHH) zugeordnet:
Die Flurstücke 5079, 5081, 5083, 5085, 1272 und 5087 (jeweils teilweise) der Gemarkung Billwerder zur Herstellung des Ausgleichsgrabens.
Die Flurstücke 5561 (teilweise) und 5564 (teilweise), Gemarkung Billwerder.
Die Flurstücke 1299, 1300, 1301, 1315, 1316, Gemarkung Billwerder.
Das Flurstück 1844, Gemarkung Boberg.]
gemeinde
- [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 611]
aufstellungsbeschlussDatum
traegerbeteiligungsStartDatum
traegerbeteiligungsEndDatum
bereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_cd98e3bc-34e0-4274-bcb6-fab81fc3b180]
versionBauGBText
- zuletzt geändert am 08.08.2020