BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_7f69de33-c13a-44a9-9883-531282ffb939

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    • XPLAN_BP_PLAN_7f69de33-c13a-44a9-9883-531282ffb939
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    • 6.0
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    • BP_Plan
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    • Ohlsdorf30
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    • Ohlsdorf30
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    • f94b9d66-8521-4056-8ad9-1051fdc3d273
    beschreibung
    • Erna-Stahl-Ring – Am Anzuchtgarten – Ostgrenze des Flurstücks 1860 (Am Anzuchtgarten), Nordgrenze des Flurstücks 65 (Große Horst), über das Flurstück 65, Südgrenzen der Flurstücke 65, 1860 und 3747, Westgrenze des Flurstücks 3747 der Gemarkung Ohlsdorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | (1) Der Bebauungsplan Ohlsdorf 30 für den Geltungsbereich zwischen dem Erna-Stahl-Ring und dem Friedhof Ohlsdorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nord- und Westgrenze des Flurstücks 1856 (Erna-Stahl-Ring), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1860 (Am Anzuchtgarten) der Gemarkung Ohlsdorf – Nordgrenze des Flurstücks 65 (Große Horst), über das Flurstück 65, Südgrenze des Flurstücks 65 der Gemarkung Klein Borstel – Südgrenzen der Flurstücke 1860 und 3747, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1855, über die Flurstücke 1855 und 1852, Nord- und Westgrenze des Flurstücks 1852, über das Flurstück 1856 der Gemarkung Ohlsdorf.][§1 Nr.2 | (2) Das maßgebliche Stück des Bebauungsplans und die ihm beigegebene Begründung werden beim Staatsarchiv zu kostenfreier Einsicht für jedermann niedergelegt.][§1 Nr.3 | (3) Es wird auf Folgendes hingewiesen: 1. Ein Abdruck des Plans und die Begründung können beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, können sie gegen Kostenerstattung erworben werden. 2. Wenn die in den §§ 39 bis 42 des Baugesetzbuchs bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, kann ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 3. Unbeachtlich werden a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a des Baugesetzbuchs beachtlich sind.][§2 Nr.1 | In den mit „(a)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind oberhalb der ausgewiesenen Geschossanzahl weitere Geschosse, zum Beispiel Staffelgeschosse, die bis zu zwei Drittel der Geschossfläche des darunterliegenden Geschosses aufweisen, unzulässig.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Balkone bis zu einer Tiefe von 1,8 m zulässig; sie dürfen insgesamt nicht mehr als die Hälfte der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers überschreiten.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Überschreitungen der südlichen Baugrenzen für Terrassen und Balkone bis zu einer Tiefe von 1,8 m und einer Breite bis zu 2 m zulässig.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind für die dreigeschossig ausgewiesenen Baukörper Überschreitungen der Baugrenzen zu den Blockinnenhofbereichen für Terrassen und Balkone bis zu einer Tiefe von 1,8 m und einer Breite bis zu 2 m zulässig.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet ist an der mit „(e)“ bezeichneten Fassade des dreigeschossig ausgewiesenen Baukörpers eine Überschreitung der Baugrenze für Balkone bis zu einer Tiefe von 1,8 m und einer Breite bis zu 2 m zulässig, wenn der Erschließungsweg nicht beeinträchtigt wird.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind an den mit „(f)“ bezeichneten Fassaden Überschreitungen der Baugrenze für Terrassen und Balkone bis zu einer Tiefe von 1,8 m und einer Breite bis zu 2 m zulässig.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet ist an der mit „(g)“ bezeichneten Fassade eine Überschreitung der Baugrenze für eine gemeinschaftlich genutzte Terrasse bis zu einer Tiefe von 4 m und für einen Balkon bis zu einer Tiefe von 1,8 m zulässig.][§2 Nr.8 | Das Oberflächenwasser der mit „(c)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiete ist in das Gewässer im Erna-Stahl- Ring zu leiten.][§2 Nr.9 | Das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser ist auf den gemeinschaftlichen Flächen bis zur Einleitung in die Regenrückhalteeinrichtung beziehungsweise bis zur Einleitung in den Graben am Erna-Stahl-Ring oberirdisch abzuleiten. Die Mulden müssen in der Nutzungsphase regelmäßig gewartet werden und jederzeit in vollem Umfang nutzbar sein.][§2 Nr.10 | In den mit „(b)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.11 | Im allgemeinen Wohngebiet sind nur zwei voneinander getrennte Tiefgaragen und zwei Tiefgaragenzufahrten zulässig: eine Tiefgaragenzufahrt im Nordwesten des Plangebiets am Erna-Stahl-Ring und eine Tiefgaragenzufahrt im Südosten des Plangebiets an der Großen Horst.][§2 Nr.12 | Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.13 | Im mit „(d)“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I. S. 3787) bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6 überschritten werden.][§2 Nr.14 | Tiefgaragen sind unter Erdgleiche herzustellen. Ihre Oberkante muss mindestens 50 cm unter Gelände liegen. Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Gehölzpflanzungen vorgesehen sind, muss die Bodenüberdeckung im Bereich der Gehölze mindestens 80 cm durchwurzelbaren Substrataufbau betragen. Im Bereich von Baumpflanzungen vüber Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m² der durchwurzelbare Substrataufbau mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.15 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige nicht überdachte Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.16 | Der vorhandene Baumbestand am Erna-Stahl-Ring ist zu erhalten und in die Vorgartengestaltung der privaten Gärten zu integrieren. Können diese Bäume dort aus zwingenden Gründen nicht erhalten werden, sind sie auf den privaten Grundstücken am Erna-Stahl-Ring mit derselben Art unter Berücksichtigung des Zuwachses zu ersetzen.][§2 Nr.17 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Dafür sind standortgerechte einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.18 | Um erhebliche Störungen nach § 44 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG oder eine indirekte Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach § 44 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG von Brutvögeln und Fledermäusen zu vermeiden, ist das unmittelbare Umfeld der alten Eiche und des südlich an das Plangebiet angrenzenden Großbaumbestands soweit möglich von intensiven baulichen Nutzungen und Baustellentätigkeiten freizuhalten.][§2 Nr.19 | Im allgemeinen Wohngebiet sind für die Beleuchtung der privaten und öffentlichen Außenflächen nur Beleuchtungsanlagen wie zum Beispiel Niederdrucklampen oder LED-Lampen zulässig, die ein für Insekten und Fledermäuse wirkungsarmes Spektrum entsprechend des Standes der Technik aufweisen. Die Lichtquellen sind zu den umgebenden Grünflächen und zum Baumbestand hin abzuschirmen.][§2 Nr.20 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind die ausgewiesenen Flachdächer als Flachdach oder flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 15 Grad auszubilden, wobei mindestens 80 vom Hundert mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen ist.][§2 Nr.21 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]
    satzungsbeschlussDatum
    • 2023-10-19
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Detail: Bekanntmachung vom 21.11.2017]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0126c575-ce54-4aeb-b2be-6a78b7a755dd]
    planArt
    • 10001
    planArtWert
    • Qualifizierter BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7f868d37-1589-4da0-8c32-4ae122baf618

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt12
    xpPlanDate
    • 1969-01-28
    name
    • Billstedt12
    internalId
    • 9010c008-d95e-4aba-9b99-a246a8066881
    technHerstellDatum
    • 2015-07-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Stellflächen für Kraftfahrzeuge auf den Flurstücken 969 und 970 der Gemarkung Kirchsteinbek an die Steinbeker Marktstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1237) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-01-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_90a40f7e-c74c-486a-9e70-cb4df217794c]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7f949d38-4bf5-4a01-a388-3bdede4a3750

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    • XPLAN_BP_PLAN_7f949d38-4bf5-4a01-a388-3bdede4a3750
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB21
    xpPlanDate
    • 1953-04-21
    name
    • TB21
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    • da8f222a-61bb-4f3f-911a-1545e4b0ff67
    technHerstellDatum
    • 2016-09-22
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 312]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1953-04-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_899f15e7-d36c-4e5d-9572-f73d0761074c]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7fae33ad-adef-417a-a8d6-35c4063da96c

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    • XPLAN_BP_PLAN_7fae33ad-adef-417a-a8d6-35c4063da96c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder31
    xpPlanDate
    • 2021-09-28
    name
    • Billwerder31
    internalId
    • a5a0dd98-9dd7-4264-b8d6-ab991c019782
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billwerder 31 für das Gebiet östlich der Bundesautobahn A1 und der Justizvollzugsanstalt Billwerder und nördlich der Bahnstrecke 6100 Hamburg – Berlin und des Umschlagbahnhofs Billwerder (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 611) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Über die Flurstücke 1256, 1232 und 1203 (Nördlicher Bahngraben), über die Flurstücke 5122 und 5136, Nordwestgrenzen der Flurstücke 4539 und 4398, über die Flurstücke 4398, 4406, 4398, 4402 und 4550, Nordostgrenzen der Flurstücke 4550, 4548, 5080, 5082, 5084 und 5086, Südostgrenzen der Flurstücke 5086, 5140, 5139 und 1256 der Gemarkung Billwerder.
    technHerstellDatum
    • 2021-01-20
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§ 2 Nr. 1 | Auf den Flächen für den Gemeinbedarf darf die festgesetzte Grundfläche für Nebenanlagen, Zufahrten und Zuwegungen sowie eine Anstaltsmauer auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche um eine Grundfläche von 17.000 m² und auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche um eine Grundfläche von 3.500 m² überschritten werden.][§ 2 Nr. 2 | Für die mit „(B)“ bezeichnete Fläche gilt: Hafthäuser sind unzulässig. Über die festgesetzte Grundfläche für bauliche Anlagen hinaus ist eine Grundfläche von 6.700 m² für Sport- oder andere Aktivflächen sowie eine Anstaltsmauer zulässig.][§ 2 Nr. 3 | Entlang der Nordost-, Südost- und Südwestgrenzen zur privaten Grünfläche ist auf den mit „(A)“, „(B)“ und „(D)“ bezeichneten Flächen eine Anstaltsmauer mit einer maximalen Höhe von 6 m über festgesetzter Geländehöhe über NHN zulässig.][§ 2 Nr. 4 | Im Plangebiet sind bauliche Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen, die sowohl Gas-ansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen als auch Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.][§ 2 Nr. 5 | Für alle Aufenthaltsräume muss ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Es ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen die Einhaltung eines mittleren Innenschallpegels von 30 dB(A) in Aufenthaltsräumen nachts (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) bei geschlossenen Außenbauteilen sicherzustellen, soweit eine im Nachtzeitraum schutzwürdige Nutzung, wie zum Beispiel ein Arrestraum mit Nutzung in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr, besteht.][§ 2 Nr. 6 | Die Dachflächen sind auf mindestens 8 vom Hundert mit Photovoltaikanlagen auszustatten. In Kombination mit Gründächern sind die Photovoltaikanlagen aufgeständert auszuführen.][§ 2 Nr. 7 | Das anfallende, nicht versickerbare Niederschlagswasser ist in den Ringgraben einzuleiten und von dort in den „Nördlichen Bahngraben“ abzugeben.][§ 2 Nr. 8 | Die Oberkante des Fertigfußbodens des ersten Obergeschosses (OKFFOG) ist auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche auf einer Höhe von mindestens 4,6 m über NHN herzustellen.][§ 2 Nr. 9 | Für die zu erhaltenden Bäume und festgesetzten Anpflanzungen sind bei Abgang gleichwertige Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§ 2 Nr. 10 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind Pflanzungen ausschließlich mit großkronigen Kopfbäumen herzustellen. Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche ist die Fläche zum Anpflanzen einreihig mit Sträuchern zu bepflanzen.][§ 2 Nr. 11 | Die private Grünfläche ist außerhalb der Schauwege und Gewässerböschungen mit Regiosaatgut einer artenreichen Kräuter-Grasflur zu begrü¬nen und extensiv zu pflegen.][§ 2 Nr. 12 | Innerhalb der Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Justizvollzugsanstalt Stellplatzanlage“ nordöstlich des Dweerlandwegs sind mindestens 8 großkronige Bäume räumlich verteilt zu pflanzen.][§ 2 Nr. 13 | Auf den Flächen für den Gemeinbedarf sind die Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Ausnahmen sind zulässig, soweit betriebliche und / oder vollzugliche Gründe dies erfordern.][§ 2 Nr. 14 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Für die festgesetzten Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der Gehölzpflanzungen erhalten bleiben. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Die Scheitelhöhe der Kopfbäume auf dem Wall darf dabei nicht höher als 2 m liegen. Für Gehölzpflanzungen sind mindestens zweifach verpflanzte Sträucher oder Heckenpflanzen, Pflanzengröße mindestens 100 cm, zu verwenden.][§ 2 Nr. 15 | Auf den mit „(A)“, „(B)“ und „(C)“ bezeichneten Flächen sind die Dachflächen auf mindestens 50 vom Hundert (v. H.) mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und flächendeckend extensiv und dauerhaft mit standortgerechten Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Zwischen den Paneelen der Photovoltaikanlagen ist eine Verringerung der Substratstärke auf mindestens 7 cm zulässig.][§ 2 Nr. 16 | Der Wall ist mit einer maximalen Gesamthöhe von 1,80 m über Geländeoberkante herzustellen und mit Mutterboden anzudecken.][§ 2 Nr. 17 | Der Ringgraben ist naturnah mit flachen Uferböschungen herzustellen.][§ 2 Nr. 18 | Im Bereich der privaten Grünfläche ist die Anlage von geschotterten Schauwegen zulässig. Im Bereich zwischen Anstaltsmauer und Ringgraben ist ein Schauweg aus nährstoffarmen Substrat (Kies-Sand-Gemisch) herzustellen und mit einem geeigneten Regiosaatgut für Trockenrasen zu begrünen.][§ 2 Nr. 19 | Auf den Flächen für den Gemeinbedarf sind Außenleuchten ausschließlich zur Her-stellung der verkehrssicheren Nutzung der Freiflächen sowie aus vollzugsfachlichen Gründen zulässig. Diese sind als monochromatisch abstrahlende Leuchten oder Lichtquellen mit möglichst geringen Strahlungsanteilen im ultravioletten Bereich mit Wellenlängen zwischen 380 und 700 Nanometern, maximal 4.000 Kelvin Farbtemperatur zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschimen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten Die Lichtquellen sind geschlossen auszuführen und nach oben und zur freien Landschaft abzuschirmen oder so auszurichten, dass direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen vermieden werden.][§ 2 Nr. 20 | Zum Schutz des oberflächennahen Grundwasserleiters gelten die folgenden Anforderungen: In den Gemeinbedarfsflächen sind Tiefgaragen und Kellergeschosse unzulässig, hiervon sind erforderliche Gründungsmaßnahmen ausgeschlossen. Drainagen oder sonstige bauliche und technische Maßnahmen, die zur dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers sowie Maßnahmen, die zu Staunässe führen, sind nicht zulässig. Kurzfristig erforderliche Grundwasserabsenkungen sind während der Vegetationsperiode (01.03. bis 30.09.) nur zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen Schäden der benachbarten Vegetation ausgeschlossen werden.][§ 2 Nr. 21 | Auf den mit „(A)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen ist die Anstaltsmauer entsprechend der bestehenden Anstaltsmauer herzustellen, sofern die Schaffung von Ersatzlebensräumen für Brutvögel und Fledermäuse nicht durch andere Maßnahmen erreicht werden kann.][§ 2 Nr. 22 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(A)“, „(B)“, „(C)“ und „Justizvollzugsanstalt Stellplatzanlage“ bezeichneten Flächen für den Gemeinbedarf und der Straßenverkehrsfläche die Flurstücke 17/6 und 17/8 (Gemeinde Jork, Gemarkung Borstel, Flur 12, Jugendanstalt Hahnöfersand) sowie 1/5, 17/1, 17/12 und 23 (Gemeinde Jork, Gemarkung Borstel, Flur 11, Jugendanstalt Hahnöfersand) jeweils teilweise zugeordnet.][§ 2 Nr. 23 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den mit „(A)“, „(B)“, „(C)“ und „Justizvollzugsanstalt Stellplatzanlage“ bezeichneten Flächen für den Gemeinbedarf und der Straßenverkehrsfläche folgende Flurstücke (innerhalb FHH) zugeordnet: Die Flurstücke 5079, 5081, 5083, 5085, 1272 und 5087 (jeweils teilweise) der Gemarkung Billwerder zur Herstellung des Ausgleichsgrabens. Die Flurstücke 5561 (teilweise) und 5564 (teilweise), Gemarkung Billwerder. Die Flurstücke 1299, 1300, 1301, 1315, 1316, Gemarkung Billwerder. Das Flurstück 1844, Gemarkung Boberg.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 611]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2019-12-09
    veraenderungssperre
    • false
    auslegungsStartDatum
    • 2020-10-19
    auslegungsEndDatum
    • 2020-11-20
    traegerbeteiligungsStartDatum
    • 2020-04-29
    traegerbeteiligungsEndDatum
    • 2020-05-29
    rechtsverordnungsDatum
    • 2021-09-28
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cd98e3bc-34e0-4274-bcb6-fab81fc3b180]
    versionBauNVOText
    • 21.11.2017
    versionBauGBDatum
    • 2017-11-03
    versionBauGBText
    • zuletzt geändert am 08.08.2020
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7fc33945-5826-4369-9563-717655831e71

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7fc33945-5826-4369-9563-717655831e71
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    • XPLAN_BP_PLAN_7fc33945-5826-4369-9563-717655831e71
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB573
    xpPlanDate
    • 1961-06-13
    name
    • TB573
    internalId
    • 64a74bc5-3158-49c7-a387-5b529129a37c
    technHerstellDatum
    • 2017-06-15
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_47145b40-f616-46f4-af6a-3707d88147d8]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7fd6ff7a-02bc-47d5-a68f-b1d9e06ff07b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7fd6ff7a-02bc-47d5-a68f-b1d9e06ff07b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7fd6ff7a-02bc-47d5-a68f-b1d9e06ff07b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hummelsbuettel8-Fuhlsbuettel12
    xpPlanDate
    • 1969-03-31
    name
    • Hummelsbuettel8-Fuhlsbuettel12
    internalId
    • 08f11695-d2be-4f9b-838c-debde895584b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 8/Fuhlsbüttel 12 für den Geltungsbereich Ohkamp — Südgrenze der Gemarkung Hummelsbüttel — über das Flurstück 3 der Gemarkung Fuhlsbüttel zum Ohkamp — Flughafenstraße — Westgrenze der Gemarkung Hummelsbüttel — Nordgrenze des Flurstückes 966, über die Flurstücke 966, 965 (Kleekampweg), 962, 963, 960 und 959 der Gemarkung Hummelsbüttel zum Kirchenredder — über die Flurstücke 959 und 958 der Gemarkung Hummelsbüttel zum Kirchenredder — Hummelsbütteler Kirchenweg (Bezirke Wandsbek und Hamburg- Nord, Ortsteile 520 und 431) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-25
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 520, 431]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-03-31
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_400cc68b-defd-4929-815d-a96b1bd487b6]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Hummelsbuettel7|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7ff56037-5505-4bbe-980b-376eb22ed6de

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7ff56037-5505-4bbe-980b-376eb22ed6de
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7ff56037-5505-4bbe-980b-376eb22ed6de
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg14
    xpPlanDate
    • 1974-04-16
    name
    • StGeorg14
    internalId
    • e6fbf718-1af4-41c9-83dd-4c6617466c92
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Georg 14 für den Geltungsbereich Lange Reihe - Nord-Ost-Grenze der Lohmühlenstraße - Lübeckertordamm - Steindamm - Süd-West-Grenzen der Flurstücke 1010 und 1011 der Gemarkung St. Georg-Nord - Brennerstraße Bülaustraße - Rostocker Straße - Bülaustraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-01-13
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlage und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]
    plangeber
    • [Name: 113]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1974-04-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6f1dc309-7f95-41f9-a53f-3ba0b5188651]
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8004927d-dc03-4371-b9bb-1dafa9d8384d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8004927d-dc03-4371-b9bb-1dafa9d8384d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8004927d-dc03-4371-b9bb-1dafa9d8384d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf50
    xpPlanDate
    • 1970-02-02
    name
    • Niendorf50
    internalId
    • 0d797b4e-1b79-43c6-bc24-086dcc872e09
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Niendorf 50 für den Geltungsbereich Garstedter Weg — Nordgrenzen der Flurstücke 4930 und 5358, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5364 der Gemarkung Niendorf — Quadenweg — Südgrenze des Flurstücks 1073 der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-07-09
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-02-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_75ece33f-6694-4c38-8da8-7cd32d747aef]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8008f424-83f3-4654-b1f5-4fdb86f97b95

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8008f424-83f3-4654-b1f5-4fdb86f97b95
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8008f424-83f3-4654-b1f5-4fdb86f97b95
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D69
    xpPlanDate
    • 1952-04-09
    name
    • D69
    internalId
    • 81e5e6b1-02ed-40d1-a1a8-35214c36a25c
    beschreibung
    • Sechslingspforte - Barcastraße - Ackermannstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-04-12
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 416]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1952-04-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_772b972c-c0d4-4929-ba3d-8be3d78dc916]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1949
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_801fe1ee-4368-42e2-8890-0a51a08da94e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_801fe1ee-4368-42e2-8890-0a51a08da94e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_801fe1ee-4368-42e2-8890-0a51a08da94e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne22
    xpPlanDate
    • 1977-07-12
    name
    • Farmsen-Berne22
    internalId
    • b85a0bd5-7f6a-4c1d-b8dd-687ad358a8a7
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Farmsen — Berne 22 für den Geltungsbereich Berner Heerweg — über das Flurstück 3072 der Gemarkung Farmsen — Rahlstedter Weg — Eggersweide (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-01
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 514]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-07-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b712f394-9c84-4012-a4bf-eff587c58201]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung