BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_8e2c13fe-ce32-489a-8794-dae338990c91

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    • XPLAN_BP_PLAN_8e2c13fe-ce32-489a-8794-dae338990c91
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen4
    xpPlanDate
    • 1963-07-01
    name
    • Othmarschen4
    internalId
    • 3215d924-0ac0-4049-b988-68826243b4f7
    technHerstellDatum
    • 2016-06-20
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die festgesetzten Baugrenzen dürfen mit keinem Bauteil überschritten werden. Die baulichen Anlagen brauchen nicht an diesen Grenzen errichtet zu werden.][§2 Nr.2 | In dem orange umrandeten Wohngebiet müssen die Baugrundstücke zwischen der Elbchaussee und der hintersten Baugrenze mindestens 30,0 m breit sein. Die Frontlänge der Wohngebäude darf 20,0 m und 40 vom Hundert der Frontlänge des Baugrundstücks nicht überschreiten. Es sind Bauwiche von mindestens 5,0 m und zwischen mehreren Wohngebäuden auf einem Baugrundstück Abstände von mindestens 20,0 m einzuhalten. Reihenhäuser sowie Garagen und Einstellplätze für Kraftfahrzeuge in Vorgärten und Bauwichen sind unzulässig. Kellergaragen sind beiderseits der Elbchaussee nur zulässig, soweit zwischen der Straßenlinie und der Rampe eine mindestens 10,0 m lange, ebene Anfahrt möglich ist.­][§2 Nr.3 | Gewerbebetriebe jeglicher Art und Werbeanlagen sind unzulässig. Dies gilt nicht für eine Gaststätte auf dem im Plan bezeichneten Baugrundstück.][§2 Nr.4 | Bei zweigeschossigen Gebäuden dürfen die Dächer höchstens 35 Grad geneigt sein. Feuerungsanlagen sind so ein­ zurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.5 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der er forderlichen Fahr- und Gehwege. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind.][§2 Nr.6 | Einfriedigungen an der Wegegrenze dürfen nicht höher als 0,75 m sein. In dem orange umrandeten Wohngebiet sind nur Hecken bis zur Höhe von 0,75 m und Zäune bis zur Höhe von 0,60 m zulässig, wenn diese durch Hecken verdeckt werden. Andere Einfriedigungen können ausnahms­weise zugelassen werden, sofern sie einem beonders gepflegten Landschafts- und Straßenbild entsprechen.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n), insbesondere die §§ 10 bis 15. Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 203).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-07-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b3483637-5512-40f6-b620-9a7f13d7d0b0]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8e36e35b-f0e5-4579-8290-cf2b52843cba

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    • XPLAN_BP_PLAN_8e36e35b-f0e5-4579-8290-cf2b52843cba
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eilbek3(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2010-02-12
    name
    • Eilbek3(1Aend)
    internalId
    • fea14251-8294-410c-97cc-9b5de56bd91a
    beschreibung
    • siehe Eilbek3
    technHerstellDatum
    • 2016-10-31
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eilbek 3“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 Nummer 2 werden folgende Sätze angefügt: „Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben sind unzulässig. Ausnahmsweise zulässig ist Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 504]
    plangeber
    • [Name: 504]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2010-02-12
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a7ccd53a-178e-4358-9278-32540a815450]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Eilbek3|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_8e36e35b-f0e5-4579-8290-cf2b52843cba&filename=Eilbek3(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8e3d8b24-1cae-4404-b91c-014fe6676e71

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8e3d8b24-1cae-4404-b91c-014fe6676e71
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHamm-Marsch
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    name
    • BSHamm-Marsch
    internalId
    • e1da1aa8-4db2-4cbc-b1a0-f02014f2e482
    technHerstellDatum
    • 2017-03-13
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 117, 118, 119, 124, 125, 126, 127,128, 132]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-01-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1d45aec7-acb1-44fe-aa5e-f84d460d938f]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8e5acae8-1f49-4618-9ab3-5ae75b3c13fc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8e5acae8-1f49-4618-9ab3-5ae75b3c13fc
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8e5acae8-1f49-4618-9ab3-5ae75b3c13fc
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB788
    xpPlanDate
    • 1961-06-13
    name
    • TB788
    internalId
    • c3422efa-cd1e-4067-8f91-5dd1ead3bbb7
    technHerstellDatum
    • 2016-11-11
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 511]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9b126a79-2df8-42f1-9e2f-e07c54e89a86]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8e8bf0f9-469e-4c10-82dd-c42f11da0422

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8e8bf0f9-469e-4c10-82dd-c42f11da0422
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8e8bf0f9-469e-4c10-82dd-c42f11da0422
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup52
    xpPlanDate
    • 1989-04-19
    name
    • Lurup52
    internalId
    • eaabdcef-e86d-4198-a7f2-b9838a5deac5
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 52 für den Geltungsbereich zwischen Luruper Hauptstraße und Hauptfriedhof Altona (Bezirk Altona Ortsteil 219) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Luruper Hauptstraße - Nordgrenze des Flurstücks 857 der Gemarkung Lurup - Gemarkungsgrenze.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-31
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, unzulässig. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Lagerbetriebe und Fuhrunternehmen können nur ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Entlang der Luruper Hautpstraße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Die Dächer sind mit einer Neigung von mindestens 20 Grad auszubilden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1989-04-19
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_43953881-dabc-4ce2-aa21-e50241aba34d]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Lurup15-Bahrenfeld8|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8e8c6d2a-a848-4682-b626-45d13ec755f9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8e8c6d2a-a848-4682-b626-45d13ec755f9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8e8c6d2a-a848-4682-b626-45d13ec755f9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland20-Harburg58
    xpPlanDate
    • 2000-06-28
    name
    • Neuland20-Harburg58
    internalId
    • 84213445-9d63-4537-b9bb-7dad38a6ed8d
    technHerstellDatum
    • 2015-04-30
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind die Büro- und Verwaltungsgebäude der Betriebe entlang den straßenseitigen Baugrenzen anzuordnen.][§2 Nr.2 | In dem Bereich der straßenseitigen Baugrenzen sind bis zu einer Tiefe von 20 m Lagerplätze und Produktionsbereiche außerhalb von Betriebsgebäuden unzulässig.][§2 Nr.3 | Auf den mit „C" bezeichneten Flächen des Gewerbegebiets sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. In diesen Bereichen sind, mit Ausnahme der Büro- und Verwaltungsgebäude nach Nummer 1, die nach Südosten gerichteten Außenwände der Gebäude geschlossen auszubilden. Zulässig sind hier nur Fenster und Türen von Büro-, Verwaltungs- und Sozialräumen sowie von Betriebswohnungen.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.5 | Im Gewerbegebiet sind Großwerbetafeln sowie Werbeanlagen oberhalb der Gebäudetraufen unzulässig.][§2 Nr.6 | Innerhalb der mit „A" bezeichneten Flächen des Gewerbegebiets sind die Außenwände von Gebäuden mit rotem Ziegelmauerwerk zu verblenden. Für einzelne Architekturteile der Außenwände können andere Baustoffe (wie Stahl und Glas) zugelassen werden, wenn das Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt.][§2 Nr.7 | Außerhalb der mit „A" bezeichneten Flächen des Gewer-begebiets sind bei der Verblendung der Fassaden rote Ziegelsteine zu verwenden, bei Verwendung von anderen Materialien sind helle Farbtöne vorzusehen. Außerdem ist eine vertikale Gliederung der Fassaden vorzunehmen.][§2 Nr.8 | Für die Erschließung der Gewerbegebietsflächen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.9 | Das auf Blatt 1 der Planzeichnung in Ost-West-Richtung festgesetzte, 5 m breite Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Das auf Blatt 1 der Planzeichnung in Nord-Süd-Richtung festgesetzte, 3 m breite Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Deutschen Telekom, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den vorgenannten Festsetzungen können zugelassen werden. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.10 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.11 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen mit Ausnahme von Maßnahmen für die Oberflächenentwässerung im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | In den Baugebieten sind mindestens 20 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksflächen als offene Vegetationsfläche herzurichten und mit Bäumen und hochwachsenden Sträuchern zu bepflanzen. Für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein Baum zu pflanzen. In der Planzeichnung festgesetzte Anpflanzungsflächen für Bäume und Sträucher können angerechnet werden.][§2 Nr.13 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Dachstellplätze sind mit Rankgerüsten zu überspannen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.14 | Flachdächer sowie flachgeneigte Dächer mit einer Dachneigung bis zu 25 Grad sind (mit Ausnahme von Leichtbauhallen, technischen Aufbauten, Verglasungen und begehbaren Terrassen) flächendeckend mit einer durch wurzelbaren Bodenschicht von mindestens 15 cm zu begrünen. Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplätzen sind mit einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.15 | Auf den festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie auf den im Blatt 1 der Planzeichnung festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind hochwachsende, einheimische Gehölze zu pflanzen. Davon sind 10 v. H. Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m zu pflanzen. Es ist ein Abstand der Pflanzen in der Reihe sowie ein Abstand zwischen den Reihen von 1 m einzuhalten.][§2 Nr.16 | Im Bereich der festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern können Grundstückszufahrten zugelassen werden.][§2 Nr.17 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Gewerbegebieten die in den Blättern 1 und 2 der Planzeichnung festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zugeordnet.][§2 Nr.18.1 | Die in Blatt 2 der Planzeichnung festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind wie folgt zu gestalten: Das Grünland ist ohne Düngung und ohne Anwendung chemischer Pflanzenbehandlungsmittel durch zweimalige jährliche Mahd oder durch Beweidung mit höchstens zwei Großvieheinheiten zu pflegen und zu erhalten.][§2 Nr.18.2 | Die in Blatt 2 der Planzeichnung festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind wie folgt zu gestalten: Entlang der Westgrenze sind im Randbereich Gehölzpflanzungen in einer Breite von 5 m und entlang der Ostgrenze in einer Breite von 3 m aus standortgerechten, einheimischen Gehölzen anzulegen. Der Baumanteil soll 10 v. H. betragen.][§2 Nr.18.3 | Die in Blatt 2 der Planzeichnung festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind wie folgt zu gestalten: Beetgräben sollen erhalten und wiederhergestellt und durch Flachgewässer ergänzt werden.][§2 Nr.18.4 | Die in Blatt 2 der Planzeichnung festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind wie folgt zu gestalten: Die Ufer des Bracks und der Neuländer Wettern sollen naturnah gestaltet werden.][§2 Nr.18.5 | Die in Blatt 2 der Planzeichnung festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind wie folgt zu gestalten: Im westlichen Randbereich ist ein Wanderweg zwischen Neuländer Weg und Neuländer Elbdeich zu bauen.][§2 Nr.19 | Auf den mit „B" bezeichneten Flächen des Gewerbegebiets ist auf ebenerdigen Stellplatzanlagen nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.20 | Außerhalb der mit „B" bezeichneten Flächen ist auf ebenerdigen Stellplatzanlagen je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.21 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen untersagt.][§2 Nr.22 | Das anfallende Niederschlagswasser von den Gewerbeflächen soll über offene Gräben abgeleitet und vor Einleitung in den Vorfluter in Absetzflächen vorgereinigt und, soweit die Bodenverhältnisse es zulassen, über belebte Bodenzonen zur Versickerung gebracht werden.][§2 Nr.23 | Die nördlich der in Ost-West-Richtung verlaufenden Parkanlage vorhandenen Geländehöhen dürfen innerhalb der gewerblichen Bauflächen maximal um 0,5 m aufgehöht werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 703, 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2000-06-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0362e86b-570b-40de-8544-144fcbf5628c]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8e8dd18a-d451-4c6b-8119-7ec7c309cd2b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8e8dd18a-d451-4c6b-8119-7ec7c309cd2b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8e8dd18a-d451-4c6b-8119-7ec7c309cd2b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHummelsbuettel
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    name
    • BSHummelsbuettel
    internalId
    • 1be69741-2757-4a2d-9d91-bcdd609eec20
    technHerstellDatum
    • 2017-02-01
    texte
    • [1.1 | Das reine Wohngebiet ist gemäss §10 Abs.4 der BPVO für die Hansestadt Hamburg v. 8.6.1938 besonders geschützt. Gewerbliche und handwerkliche Betriebe, Läden und Werbeanlagen sind nicht zulässig. Für die Flächen am rot signierten Straßenrand der Wohngebiete gelten diese Einschränkungen nicht.][1.2 | Das reine Wohngebiet ist gemäss §10 Abs.4 der BPVO für die Hansestadt Hamburg v. 8.6.1938 besonders geschützt. Die Mindestgrundstücksgröße bei der offenen Bebauung soll 1000 qm, bei Gruppenhausbebauung mit Sielanschlüssen 450 qm, bei Reiheneinzelhäusern 200 qm nicht unterschreiten. Bei einigen am Alsterufer belegenen rot umrandeten Flächen soll die Mindestgrundstücksgröße 5000 qm betragen.][2. | Zusatz für W2o und M2o - Gebiet Je Grundstück werden bis zu 2 Wohnungen zugelassen unter der Voraussetzung, dass die Bestimmungen der Abwasserverordnung von 1940 eingehalten werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 520]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-01-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ee2f54c5-f967-475e-8593-48a683aca60b]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8ed5b9d8-27b4-4c4d-9370-4f5820117785

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8ed5b9d8-27b4-4c4d-9370-4f5820117785
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8ed5b9d8-27b4-4c4d-9370-4f5820117785
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen67
    xpPlanDate
    • 2017-06-27
    name
    • Stellingen67
    internalId
    • fbda8e5d-d015-45a2-aded-609b5aeff445
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Stellingen 67 für den Geltungsbereich zwischen Kieler Straße, Alte Volksparkstraße, Volksparkstraße, Binsbarg und der Bundesautobahn A7 (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Volksparkstraße – Binsbarg – Rohlfsweg – Bundesautobahn A7 – Kieler Straße – Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 4336 der Gemarkung Stellingen – Alte Volksparkstraße.
    kommentar
    • Das Plangebiet liegt gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Hamburg - Airport Das Plangebiet liegt gemäß dem Senatsbeschluss zur Siedlungsplanung im fluglärmbelasteten Bereich des Flughafens Hamburg im Siedlungsbeschränk
    technHerstellDatum
    • 2017-07-17
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise können Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die mit Kraftfahrzeugen einschließlich Zubehör handeln. Ausnahmsweise können Tankstellenshops bis zu einer Geschossfläche von 150 m² zugelassen werden. Ausnahmsweise können Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert (v. H.) der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als 150 m² Geschossfläche aufweisen.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemissionen das Wohnen in den angrenzenden Baugebieten wesentlich stören, wie regelhaft Lackierereien, Tischlereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn im Genehmigungsverfahren eine immis sionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit den dem Wohnen dienenden angrenzenden Baugebieten nachgewiesen wird.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten und Wohnungen gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, 1062), werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den mit „(A)“ bezeichneten Gewerbegebieten sind Lagerhäuser unzulässig.][§2 Nr.5 | In den Gewerbegebieten dürfen Werbeanlagen die festgesetzte Gebäudehöhe nicht überschreiten.][§2 Nr.6 | Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK,i,k (bezogen auf 1 m²) nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ vom Dezember 2006 (Bezugsquelle: Beuth-Verlag GmbH, Berlin; Auslegestelle: Bezirksamt Eimsbüttel) weder am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten: Gebiet k Emissionskontingente LEK LEK,i,k tags LEK,i,k nachts Teilfläche i dB (A) dB (A) GE 1 60 45 GE 2 60 45 GE 3 58 43 Für die in der Nebenzeichnung zur Planzeichnung dargestellten Richtungssektoren erhöhen sich die Emissionskontingente LEK,i,k um die in der folgenden Tabelle aufgeführten Zusatzkontingente LEK,zus: Gebiet k Bezugspunkt: RW 560981 / HW 5938554; 0° im Norden, rechtsdrehend LEK,zus Sektor A (0° bis 79°) LEK,zus Sektor B (79° bis 157,5°) LEK,zus Sektor C (157,5° bis 247,5°) LEK,zus Sektor D (247,5° bis 360°) tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts Teilfläche i dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) dB (A) GE 1 - 8 - - - 7 - 10 GE 2 - 8 - - - 2 - 7 GE 3 2 2 - - 2 9 2 12 Für die Dauer des Bestandes der Wohnbebauung innerhalb des Plangebiets östlich der Straße Kamerbalken sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche in Richtung der in der Nebenzeichnung zur Planzeichnung dargestellten Immissionspunkte IO 31 bis 36 und IO 31.1 bis 36.1 die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK,i,k (bezogen auf 1 m²) nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ weder am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten: Gebiet k Emissionskontingente LEK in Richtung der Immissionspunkte IO 31 bis 36, IO 31.1 bis 36.1 LEK,i,k tags LEK,i,k nachts Teilfläche i dB (A) dB (A) GE 1 60 45 GE 2 60 45 GE 3 60 45 Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt in Anlehnung an DIN 45691:2006-12 Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) LEK,i durch LEK,i,k zu ersetzen ist. Die Immissionsprognosen sind abweichend von der DIN 45691:2006-12 wie folgt durchzuführen: 1. Ableitung der maximal zulässigen Beurteilungsanteile für den jeweiligen Betrieb aus den festgesetzten maximal zulässigen Emissionskontingenten mit Hilfe einer Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 „Akustik – Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien – Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2:1996)“ vom Oktober 1999 (Bezugsquelle: Beuth- Verlag GmbH, Berlin; Auslegestelle: Bezirks amt Eimsbüttel) (Berechnung in A-Pegeln, Berücksichtigung der Bodendämpfung, ohne Berücksichtigung der Meteorologiekorrektur, weiterer Abschirmungen sowie Re - flexionen im Plangeltungsbereich, Lärmquellenhöhe 1 m über Gelände); 2. Durchführung einer betriebsbezogenen Lärmimmissionsprognose auf Grundlage der TA Lärm mit dem Ziel, die unter Nummer 1 ermittelten maximal zulässigen Beurteilungspegelanteile für den betrachteten Betrieb zu unterschreiten. Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 dB(A) unterschreitet (Relevanzgrenze).][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.8 | Für die entlang der Kieler Straße anzupflanzenden Bäume sind großkronige Bäume zu verwenden. Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Bäumen vorzunehmen. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Baumstandorten sind zulässig.][§2 Nr.9 | In den Gewerbegebieten muss der Durchgrünungsanteil auf den jeweiligen Grundstücken mindestens 20 v. H. betragen. Mindestens 10 v. H. der Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.10 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je sechs Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich großkroniger Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume sind unzulässig.][§2 Nr.12 | In den Gewerbegebieten sind die Dachflächen von Gebäuden, die eine Dachneigung bis zu 20 Grad aufweisen und größer als 100 m² sind, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausgenommen sind Flächen für technische Dachaufbauten bis maximal 30 v. H. der Dachfläche.][§2 Nr.13 | Bauliche und technische Maßnahmen, wie zum Beispiel Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers führen, sind unzulässig.][§2 Nr.14 | Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    plangeber
    • [Name: 321]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2014-07-15
    auslegungsStartDatum
    • 2017-02-28
    auslegungsEndDatum
    • 2017-01-30
    traegerbeteiligungsStartDatum
    • 2016-03-29
    traegerbeteiligungsEndDatum
    • 2016-02-26
    rechtsverordnungsDatum
    • 2017-06-27
    inkrafttretensDatum
    • 2017-07-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9474a522-5e5e-4cbf-9a92-7155b8daded0]
    veraenderungssperreDatum
    • 2015-07-14
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8ee24caa-1bdb-4c59-9cbb-f1fb21049235

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8ee24caa-1bdb-4c59-9cbb-f1fb21049235
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB476
    xpPlanDate
    • 1956-06-29
    name
    • TB476
    internalId
    • d851821c-5982-467d-8fcd-de6e43e41824
    technHerstellDatum
    • 2016-09-19
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 301, 321]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-06-29
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_aaa27d76-1a56-4552-87f6-b893618ffec3]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8f003f55-96ff-4c2c-aac6-af7954ec439b

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord12
    xpPlanDate
    • 2009-07-21
    name
    • Barmbek-Nord12
    internalId
    • 3a1534ed-92f6-413a-ac78-6ea2c357bfde
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 12 für den Geltungsbereich zwischen Saarlandstraße - Wiesendamm (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 427) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Saarlandstraße - Wiesendamm - über die Flurstücke 6058 und 5641 - Süd-, Ost- und Nordgrenzen des Flurstücks 6058, über das Flurstück 6058, Ost- und Nordgrenzen des Flurstücks 6058, über das Flurstück 6058 der Gemarkung Barmbek.
    technHerstellDatum
    • 2014-05-12
    texte
    • [§2 Nr.1 | Durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn- und Schlafräume in den Wohngebieten und die Aufenthaltsräume im Kerngebiet den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Im Allgemeinen Wohngebiet sind oberhalb des zwingend festgesetzten Vollgeschosses Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Allgemeinen Wohngebiet ist oberhalb der festgesetzten, III, IV V und VII Vollgeschosse jeweils nur ein Staffelgeschoss zulässig. Entlang der Saarlandstraße sind Staffelgeschosse auf der Ostseite der Gebäude zurückzusetzen.][§2 Nr.4 | In den Allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Auf den acht- und siebengeschossigen Baukörpern sind technische Aufbauten ausnahmsweise zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers nicht beeinträchtig wird.][§2 Nr.6 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der Straßenverkehrsfläche wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.7 | Die festgesetzte Durchfahrt ist als zwei Vollgeschosse anzurechnen.][§2 Nr.8 | Auf den Flächen mit einem Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen sind nach § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), nur Tiefgaragen, Kinderspielplätze, Stellplätze für Fahrräder und Abfallbehälter zulässig.][§2 Nr.9 | Die festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluss der vorhandenen Wohnbebauung am Barmbeker Stichkanal an die Saarlandstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten, den vorhandenen Wohnweg in Norden an die neu ausgewiesene Stichstraße anzuschließen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.10 | Im Kerngebiet sind großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe sowie Einkaufszentren nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für sonstige Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.11 | In den Baugebieten sind außerhalb der festgesetzten Stellplätze weitere Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.12 | Im Wohngebiet entlang der Saarlandstraße und im Kerngebiet sind Tiefgaragen auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Tiefgaragen außerhalb der überbaubaren Flächen müssen inklusive Überdeckung unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.13 | Im Wohngebiet am Wiesendamm kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch einzelne Gebäudeteile wie Erker, Loggien und Balkone bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.14 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen; soweit notwendige Baumpflanzungen vorgenommen werden, ist ein durch- wurzelbarer Substrataufbau von mindestens 60 cm Stärke herzustellen.][§2 Nr.16 | Im Kerngebiet sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.17 | Im Kerngebiet sind mindestens 10 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksflächen und in den Wohngebieten mindestens 15 v. H. der Grundstücksflächen mit Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.18 | Für anzupflanzende Bäume und Sträucher sind einheimische standortgerechte Laubholzarten zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.19 | Neubauten mit zentraler Warmwasserversorgung sind durch thermische Solaranlagen zu versorgen, die mindestens 30 vom Hundert (v. H.) des zu erwartenden Jahres-Warmwasserbedarfs decken. Im begründeten Einzelfall können Abweichungen aus gestalterischen, funktionalen oder technischen Gründen zugelassen werden.][§2 Nr.20 | Für die Beheizung und die Bereitstellung des übrigen Warmwasserbedarfs ist die Neubebauung an ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung anzuschließen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 427]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2009-07-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bd3a8b6a-0427-4018-9ae6-f487d20c7859]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung