Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 50 für den Geltungsbereich Neugrabener Bahnhofstraße — über die Flurstücke 932 (Bahnanlagen) und 627 (Gleisstieg), Westgrenze des Flurstücks 637, über die Flurstücke 637, 647 und 4870, Ostgrenze des Flurstücks 4870, Nordgrenzen der Flurstücke 627 (Gleisstieg), 4503 und 4994, über das Flurstück 2431, Nordgrenze des Flurstücks 932 (Bahnanlagen), über das Flurstück 932 (Bahnanlagen) der Gemarkung Fischbek — Im Neugrabener Dorf — über die Flurstücke 4298, 788, 790, 791, 793, 806 (Dorflageweg), 804 bis 802, 3645, 801, 797 und 796 der Gemarkung Fischbek — Kleinfeld — Francoper Straße — Ostgrenze des Flurstücks 1010 (Francoper Straße) der Gemarkung Neugraben — Cuxhavener Straße einschließlich angrenzender Flurstücke und Flurstücksteile der Gemarkungen Neugraben und Fischbek — Ostgrenzen der Flurstücke 3664, 1480 und 2858, über das Flurstück 2858 der Gemarkung Fischbek (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-29
texte
[§2 | Im Ladengebiet sind nur Ladengeschäfte zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
[1.1 | Das reine Wohngebiet ist gemäss §10 Abs.4 der BPVO für die Hansestadt Hamburg v. 8.6.1938 besonders geschützt.
Gewerbliche und handwerkliche Betriebe, Läden und Werbeanlagen sind nicht zulässig. Für die Flächen am rot signierten Straßenrand der Wohngebiete gelten diese Einschränkungen nicht.][1.2 | Das reine Wohngebiet ist gemäss §10 Abs.4 der BPVO für die Hansestadt Hamburg v. 8.6.1938 besonders geschützt.
Die Mindestgrundstücksgröße bei der offenen Bebauung soll 1000 m², bei der geschlossenen Bebauung mit Sielanschlüssen 450 m², bei Reiheneinzelhäusern 200 m² sein. Bei einigen rot umrandetet Flächen soll die Mindestgrundstücksgröße 1500 m² bzw. 2500 m² groß sein.][2. | Zusatz für W2o und M2o - Gebiet
Je Grundstück werden bis zu 2 Wohnungen zugelassen unter der Voraussetzung, dass die Bestimmungen der Abwasserverordnung von 1940 eingehalten werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 525]
[§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Baustufenplan Heimfeld“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | Hinter § 1 wird folgender neuer § 2 eingefügt:
„§ 2
Für die in der Anlage dargestellten Teilbereiche „A“ bis „D“ gilt:][§1 Nr.2.1 | 1. Auf den mit „A“ bezeichneten Flächen wird „Reines Wohngebiet“ in offener Bauweise mit einer Grundflächenzahl von 0,2 als Höchstmaß
und einem Vollgeschoss als Höchstmaß festgesetzt. Zulässig sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je
Wohngebäude. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBI. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBI. I S. 466, 479).][§1 Nr.2.2 | Auf den mit „B“ bezeichneten Flächen sind nicht mehr als zwei, auf den mit „C“ bezeichneten Flächen sind nicht mehr als vier und auf der mit
„D“ bezeichneten Fläche sind nicht mehr als sechs Wohnungen in Wohngebäuden zulässig.“][§1 Nr.3 | Der bisherige § 2 wird § 3.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702, 711, 714]
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Winterhude 13 für den Geltungsbereich zwischen Barmbeker Straße und Geibelstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 412) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Geibelstraße - Nordgrenze der Flurstücke 3468 und 3467 der Gemarkung Winterhude - Barmbeker Straße - Südgrenze des Flurstücks 3467 - Ostgrenze des Flurstücks 1467 der Gemarkung Winterhude - Knickweg - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1467, Südgrenze des Flurstücks 3468 der Gemarkung Winterhude.
technHerstellDatum
2014-05-21
texte
[§2 Nr.1 | Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" sind im ersten Vollgeschoss nur Einzelhandelsbetriebe zulässig. Oberhalb des ersten Vollgeschosses sind nur Wohnungen, eine Kindertagesstätte und Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben im Sinne von § 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), zulässig. In dem mit „(I)" bezeichnetem Baukörper sind zudem Büros zulässig. In den Untergeschossen sind Stellplätze sowie Abstell- und Technikräume zulässig. Darüber hinaus sind im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO zulässig.][§2 Nr.2 | Außerhalb der Baugrenzen sind an der mit „(3)" gekennzeichneten Fassade Fassadenvorsprünge bis 0,5 m auf insgesamt einem Drittel der über alle Geschosse aufsummierten Fassadenlänge zulässig. Unterhalb der Fassadenvorsprünge ist eine lichte Höhe von mindestens 3,5 m einzuhalten.][§2 Nr.3 | In der mit „(II)" bezeichneten überbaubaren Fläche darf die nördliche Traufkante nur 16,5 m über Normalnull betragen. Es ist ein Flachdach oder ein Pultdach zu errichten.][§2 Nr.4 | In dem mit „(A)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.5 | Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" und dem mit „(A)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.6 | Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" und dem mit „(A)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet sind außerhalb der Baugrenzen an den mit „(1)" gekennzeichneten Fassaden Balkone bis zu einer Tiefe von 1,8 m und an den mit „(2)" gekennzeichneten Fassaden Balkone bis zu einer Tiefe von 1,5 m auf insgesamt einem Drittel der über alle Geschosse aufsummierten Fassadenlänge zulässig. Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" wird das Erdgeschoss (Sockelgeschoss mit einer zulässigen Gebäudehöhe von 14,2 m über Normalnull) nicht mitgerechnet. Terrassen sind außerhalb der Baugrenzen bis zu einer Tiefe von 4 m zulässig.][§2 Nr.7 | Die festgesetzten Gebäudehöhen können im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" und dem mit „(A)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet für Dachzugänge und technische Anlagen (wie zum Beispiel Aufzugsüberfahrten, Zu- und Abluftanlagen, Anlagen zur Gewinnung der Solarenergie) bis zu 2,5 m überschritten werden. Die Technischen Anlagen müssen entsprechend ihrer Höhe von der Traufkante abgerückt werden.][§2 Nr.8 | Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" sind Stellplätze nur im Erdgeschoss und in Tiefgaragen und in dem mit „(A)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind in dem mit „(A)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet mit Ausnahme der mit „(III)" bezeichneten Flächen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.9 | In dem mit „(B)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet sind außerhalb der Baugrenzen an den mit „(2)" gekennzeichneten Fassaden Balkone bis zu einer Tiefe von 1,5 m auf insgesamt einem Drittel der über alle Geschosse aufsummierten Fassadenlänge zulässig. Terrassen sind außerhalb der Baugrenzen bis zu einer Tiefe von 4 m zulässig.][§2 Nr.10 | Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" entlang der Barmbeker Straße sind vor den Fenstern der Wohn- und Schlafräume lärmgeschützte Außenbereiche durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie etwa verglaste Loggien, Wintergärten - mit einer Mindesttiefe von 1,5 m - oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen zwingend vorzusehen. In den lärmgeschützten Außenbereichen ist bei geöffneten Fenstern beziehungsweise Bauteilen sicherzustellen, dass ein Tagpegel von weniger als 65 dB(A) erreicht wird. Von der Mindesttiefe sind Ausnahmen möglich, wenn für Wohnungen Außenbereiche an lärmabgewandten Seiten mit einem Tagpegel von kleiner 65 dB(A) gegeben sind. Zusätzlich ist im Plangebiet in den Schlafräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass ein Innenraumpegel bei gekipptem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien oder Wintergärten muss dieser Innenraumpegel bei gekippten beziehungsweise teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn- und Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Gewerbliche Aufenthaltsräume in der mit „(I)" gekennzeichneten überbaubaren Fläche sind durch geeignete Grundrissgestaltung der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.11 | Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" und dem mit „(A)" bezeichneten Bereich des Allgemeinen Wohngebiets sind die Dachflächen von Gebäuden mit Ausnahme der Dachflächen der im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" befindlichen bebaubaren Bereiche mit einer als Höchstmaß zulässigen Gebäudehöhe von 14,2 m über Normalnull mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung, der Gewinnung von Sonnenenergie, der Sammlung von Regenwasser zur Einspeisung in eine Zisterne oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.][§2 Nr.12 | Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" und dem mit „(A)" bezeichneten Bereich des Allgemeinen Wohngebiets sind die nicht überbauten Flächen von Kellergeschossen und im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" die Dachfläche der nur eingeschossig bebaubaren Bereiche mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Für anzupflanzende Bäume muss auf einer Fläche von 12 m je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 100 cm betragen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Terrassen, Wege und Freitreppen, Kinderspielflächen sowie Bereiche, die der Belichtung, Be- und Entlüftung, der Gewinnung von Sonnenenergie oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.][§2 Nr.13 | Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" und dem mit „(A)" bezeichneten Bereich des Allgemeinen Wohngebiets sind bei Einfriedung privat nutzbarer Grundstücksflächen Hecken zu verwenden. Dabei sind Pflanzen aus der als Anlage beigefügten Liste zu verwenden.][§2 Nr.14 | Im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel" sind insgesamt 15 und in dem mit „(A)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiet sind insgesamt 16 standortgerechte Laubbäume zu pflanzen. Davon sind jeweils sieben Bäume in den mit „(III)" gekennzeichneten Bereichen des mit „(A)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiets anzupflanzen. Die in den mit „(III)" gekennzeichneten Bereichen des mit „(A)" bezeichneten Allgemeinen Wohngebiets anzupflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 25 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, alle übrigen Bäume einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Für die in den mit „(III)" gekennzeichneten Bereichen anzupflanzenden Bäume muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum ein Anschluss an den gewachsenen Boden sichergestellt sein. Es sind Pflanzen aus der als Anlage beigefügten Liste zu verwenden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 412]
[§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
begruendungsTexte
[ | ]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
Der Bebauungsplan Steilshoop 7 für den Geltungsbereich Steilshooper Straße — Nordgrenze des Flurstücks 31, über das Flurstück 31 der Gemarkung Steilshoop — Seebek — Südwestgrenze des Flurstücks 34 der Gemarkung Steilshoop (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 516) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-03
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind im Erdgeschoß nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 516]
Der Bebauungsplan Sinstorf 6 für den Geltungsbereich Rüsselkäferstieg — Marienkäferweg — über das Flurstück 66 der Gemarkung Sinstorf bis zur Gemarkungsgrenze Sinstorf/Marmstorf — Sinstorfer Weg — Moorlage — Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 143, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 142, Ostgrenzen der Flurstücke 143 und 155, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 161, über das Flurstück 162 zur Nordgrenze des Flurstücks 163 der Gemarkung Sinstorf — Sinstorfer Weg — Sinstorfer Kirchweg — Westgrenzen der Flurstücke 544, 524 und 134 der Gemarkung Sinstorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 708) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-17
texte
[§2 Nr.1 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das Staffeigschoß ist an der Nord-, Ost- und Südseite um mindestens 2,0 m und an der Westseite um mindestens 8,0 m zurückzusetzen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 708]