BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_989b7269-5d1e-4fc8-afce-e378f2f95511

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_989b7269-5d1e-4fc8-afce-e378f2f95511
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    • XPLAN_BP_PLAN_989b7269-5d1e-4fc8-afce-e378f2f95511
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Allermoehe13-Billwerder13-Bergedorf58
    xpPlanDate
    • 1975-10-01
    name
    • Allermoehe13-Billwerder13-Bergedorf58
    internalId
    • bd5b8c83-ac3c-417b-af12-1c92fe69c511
    technHerstellDatum
    • 2017-06-08
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602, 610, 611]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1975-10-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c0bfd0b4-829d-4014-97ec-9c454adba369]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_98b688d3-c4ea-4b63-905f-07e60c073a93

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_98b688d3-c4ea-4b63-905f-07e60c073a93
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_98b688d3-c4ea-4b63-905f-07e60c073a93
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf45
    xpPlanDate
    • 2005-07-13
    name
    • Eissendorf45
    internalId
    • c5d5c58c-5aeb-473f-99c5-57b6fbd39d3b
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Eißendorf 45 für den Geltungsbereich östlich Vahrenwinkelweg und nördlich Ehestorfer Weg (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Vahrenwinkelweg (Flurstück 2) - über das Flurstück 3817, Ostgrenze des Flurstücks 3817 der Gemarkung Eißendorf - Ehestorfer Weg (Flurstück 666).
    technHerstellDatum
    • 2015-09-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Bei den Doppelhäusern entlang des Ehestorfer Weges sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind entweder Stellplätze mit begrüntem Schutzdach oder Stellplätze ohne Schutzdach mit Baumpflanzungen zulässig. Im Falle der Baumpflanzung ist nach jedem 4. Stellplatz ein kleinkroniger Baum mit einer offenen Vegetationsfläche von mindestens 6 m² zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.3 | Stellplätze sowie Stellplätze mit Schutzdächern sind nur auf den für Stellplätze festgesetzten Flächen zulässig.][§2 Nr.4 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze ohne Schutzdach in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.5 | Das von Dachflächen abfließende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken zur Versickerung zu bringen.][§2 Nr.6 | Das auf den privaten Grundstücksflächen überschüssige gesammelte Niederschlagswasser von Fahr- und Gehwegen sowie von Stellplätzen ohne Schutzdach ist über Versickerungsflächen oder -mulden mit belebter Bodenzone zu versickern.][§2 Nr.7 | Die Schutzdächer von Stellplätzen (Carports) sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | Für die zu erhaltende Hecke sind bei Beschädigung oder Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und der Umfang der Hecke erhalten bleiben.][§2 Nr.9 | Je Reihenhaus und je Doppelhaushälfte ist ein kleinkroniger Baum zu pflanzen und zu erhalten.][§2 Nr.10 | Für Baum- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Im Kronenbereich jedes kleinkronigen Baumes, mit Ausnahme der nach Nummer 2 festgesetzten Bäume, ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu erhalten. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-07-13
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Ja
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6ed4314d-be02-4a85-8834-1bee72fbcd85]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • Vorhabenbezogener BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_98bfac39-4b2a-4b72-9164-dd04b068fc02

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_98bfac39-4b2a-4b72-9164-dd04b068fc02
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_98bfac39-4b2a-4b72-9164-dd04b068fc02
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D171
    xpPlanDate
    • 1957-02-26
    name
    • D171
    internalId
    • 35da7055-ef6c-4b3e-b05f-e46e4c2e6f38
    technHerstellDatum
    • 2016-05-09
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 122, 121]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-02-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4dfea55c-d7cd-4a86-9ba7-4c77fdeb67de]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_98ceffc4-78a3-4f85-9e8f-dfad4153cf08

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_98ceffc4-78a3-4f85-9e8f-dfad4153cf08
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_98ceffc4-78a3-4f85-9e8f-dfad4153cf08
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt38
    xpPlanDate
    • 1968-10-15
    name
    • Rahlstedt38
    internalId
    • 3264234c-5dd9-4862-b37e-e2521a3b4c91
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 38 für den Geltungsbereich Aumühler Weg — Westgrenze des Flurstücks 2322, über das Flurstück 2323 der Gemarkung Altrahlstedt zur Liliencronstraße — Westgrenze des Flurstücks 3574, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2324 und Nordgrenze des Flurstücks 32/25 der Gemarkung Altrahlstedt — Kittelweg — Kielkoppelstraße — Ostgrenze des Flurstücks 2319 der Gemarkung Altrahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-11-30
    texte
    • [§2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-10-15
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_dc6622c6-f44e-4836-b47e-d6aed085b462]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_98d42f9c-8b88-42a3-b08a-40eece01a3d1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_98d42f9c-8b88-42a3-b08a-40eece01a3d1
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_98d42f9c-8b88-42a3-b08a-40eece01a3d1
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn68
    xpPlanDate
    • 2024-10-28
    name
    • Langenhorn68
    internalId
    • 7f9983d4-07bf-4e77-86ff-7f936df16340
    beschreibung
    • Langenhorner Chaussee – über die Flurstücke 11251 und 1296 – Westgrenze des Flurstücks 11185 der Gemarkung Langenhorn – über die Flurstücke 11105, 11110, 11111 und 11109 (Straße Bärenhof), über das Flurstück 697 (Schmuggelstieg) der Gemarkung Langenhorn - Langenhorner Chaussee - Landesgrenze – Querpfad – Stockflethweg – Ostgrenze des Flurstücks 2979, Nordgrenzen der Flurstücke 10905 und 4543 der Gemarkung Langenhorn – Foßberger Moor - Südgrenze des Flurstücks 11131 (U-Bahnanlage) – Ost- und Südgrenzen der Flurstücke 1226 und 1227, Ostgrenze des Flurstücks 526 der Gemarkung Langenhorn – und Fibigerstraße
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Kern- und Mischgebieten an der Langenhorner Chaussee sind die Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orien­tierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäu­deseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bau­teilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnah­men insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind für Fassaden zum Stock­flethweg durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn­und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlaf­räume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnah­men an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzim­mer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.3 | In Kern- und Mischgebieten sind die gewerblichen Auf­enthaltsräume, insbesondere die Pausen- und Ruheräume, durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Es sind nur Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Dachneigung bis zu 20 Grad zulässig. Die Dach­flächen sind mit einem mindestens 12 cm starken, durch­wurzelbaren Substrataufbau zu versehen und auf 80 vom Hundert (v. H.) der Dachfläche extensiv zu begrünen. Zur Starkregenvorsorge und hinsichtlich des Überflutungs­schutzes sind die Dachabflüsse durch Drosselabläufe zu begrenzen. Eine Kombination von aufgeständerten Anla­gen zur Nutzung der Solarenergie und einer flächigen Begrünung auch unter den Modulen ist möglich.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen werden ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausgenommen sind die der Versorgung des Gebiets die­nende Läden; diese sind in den Erdgeschossen zulässig. Tankstellen, Wettbüros, Spielhallen und ähnliche Unter­nehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), zuletzt geändert am 17. Februar 2021 (HmbGVBl.S. 75, 77), Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ­und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.][§2 Nr.7 | In den Kerngebieten sind Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Arti­keln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuel­lem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.8 | In dem mit ,,(B)" bezeichneten Kerngebiet an der Langen­horner Chaussee ist, mit Ausnahme von KFZ-Einzelhandel, ab dem dritten Vollgeschoss Einzelhandel unzulässig.][§2 Nr.9 | In dem mit ,,(C)" bezeichneten Kerngebiet am Stockflethweg ist, mit Ausnahme von KFZ-Einzelhandel, Einzelhandel unzulässig.][§2 Nr.10 | In den mit ,,(B)" und ,,(C)" bezeichneten Kerngebieten am Stockflethweg sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter und sonstige Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) unzulässig. Ausnahmen für Wohnungen nach§ 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.11 | In dem mit ,,(A)" bezeichneten Flächen des Kerngebiets sind Einkaufszentren, großflächige Einzelhandels- und sonstige großflächige Handelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 BauNVO unzulässig. Wohnungen sind nur oberhalb des ersten Vollgeschosses allgemein zulässig.][§2 Nr.12 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes sowie Wettbüros werden ausgeschlossen.][§2 Nr.13 | Der im Gewerbegebiet genehmigte und bestehende Kfz­Einzelhandelsbetrieb bleibt auch weiterhin zulässig. Er darf seine Verkaufsfläche um bis zu 10 v. H. der genehmigten Verkaufsfläche erweitern. Der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden.][§2 Nr.14 | Im Gewerbegebiet sind mit Ausnahme des bestehenden KFZ-Betriebes solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsimmission das Wohnen in den angrenzenden Gebieten wesentlichstören, wie regelhaft Lackierereien, Tischlereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in deren Wirkung vergleichbare Betriebe.][§2 Nr.15 | Im Gewerbegebiet sind Betriebe und Anlagen unzulässig, die einen Betriebsbereich im Sinne des § 3 Absatz Sa des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. 2013 I S. 1275, 2021 I S. 123), zuletzt geändert am 3. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 225 S. 1), bilden oder Bestandteil eines solchen Betriebsbereichs sind.][§2 Nr.16 | Die im Gewerbegebiet auf dem Flurstück 11456 der Gemarkung Langenhorn festgesetzte Schallschutzwand muss eine Mindesthöhe von 2 m über Geländeoberfläche haben und ist zur östlichen und nördlichen Nachbargrenze zu bepflanzen.][§2 Nr.17 | Im Kerngebiet und im Gewerbegebiet zwischen der Straße Stockflethweg im Norden und der U-Bahntrasse im Süden sowie auf den Flächen des Kerngebiets zwischen U-Bahntrasse und der Fibigerstraße im Süden ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 „Erschütterungen im Bauwesen", Teil 2 „Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden", Tabelle 1, Zeile 3 und Zeile 2 (Mischgebiete und Gewerbegebiet nach BauNVO) eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte gemäß Abschnitt 6.2 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5), nicht überschreitet. Die DIN 4150-2, Ausgabe 1999-06, ist zu kostenfreier Einsicht für jedermann im Staatsarchiv niedergelegt; Bezugsquelle für DINNormen: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.18 | Im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet sind zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile gemeinsame Überfahrten mit den vorderen Grundstücksteilen anzuordnen.][§2 Nr.19 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Nebenanlagen nach § 14 BauNVO sowie ebenerdige Stellplätze und Garagen auf den nicht überbaubaren Teilen von Grundstücken unzulässig. Tiefgaragen können außerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen werden, wenn Wohnruhe, Gartenanlagen, Kinderspiel- und Freizeitflächen nicht erheblich beeinträchtigt werden und ihre Oberkante mindestens 60 cm unter Gelände liegt.][§2 Nr.20 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Auf der mit ,,(C)" bezeichneten Fläche des Kerngebiets sind alternativ hierzu innerhalb der mit minus eins festgesetzten Baugrenzen eingeschossige Überdachungen mit einem begrünten Dach zulässig.][§2 Nr.22 | Das im Kerngebiet auf dem Flurstück 11433, im Gewerbegebiet auf dem Flurstück 11435 sowie auf der privaten Grünfläche auf den Flurstücken 11435 und 11457 der Gemarkung Langenhorn festgesetzte Fahrrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Hochbahn AG, eine Zu- und Abfahrt zu den Bahnanlagen auf dem Flurstück 11131 der Gemarkung Langenhorn anzulegen und zu unterhalten. Die Zufahrt muss eine Tragfähigkeit von 30 t aufweisen. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Geh- und Fahrrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.23 | In den Baugebieten ist das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte im Einzelfall eine Versickerung für die Grundstücke mit der Belegenheit Langenhorner Chaussee, zwischen Bärenhof und dem Flurstück 717 der Gemarkung Langenhorn, unmöglich sein, kann ausnahmsweise eine Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagswassers in das hier vorhandene Regenwassersiel nach Maßgabe der zuständigen Stelle zugelassen werden.][§2 Nr.24 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege, ebenerdige PKW- und Fahrradstellplatzflächen, Terrassen sowie Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.25 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.26 | Die Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern sind mit einheimischen Sträuchern als dreimal verschulte Solitärsträucher mit mindestens 150 cm Höhe in einem Abstand von 2 m zu bepflanzen.][§2 Nr.27 | Für zu pflanzende Bäume sind einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 mit mindestens 1 m durchwurzelbarer Bodentiefe anzulegen.][§2 Nr.28 | Die nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Gehölzanpflanzungen vorgenommen werden, muss der Substrataufbau für Sträucher und Hecken mindestens 80 cm und für Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m2 je Baum mindestens 100 cm betragen.][§2 Nr.29 | Gehwegüberfahrten sind auf der Ostseite der Langenhorner Chaussee zwischen dem Stockflethweg und der U-Bahnstation Ochsenzoll nicht zugelassen.][ | Das im Kerngebiet auf den Flurstücken 11685 und 11433, im Gewerbegebiet auf dem Flurstück 11435 sowie auf der privaten Grünfläche auf den Flurstücken 11435, 11457, 114 56 und 10929 der Gemarkung Langenhorn festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete private Fläche dem allgemeinen Fußgängerverkehr zur Verfügung gestellt wird. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.]
    begruendungsTexte
    • [§2 Nr.1 | In den Kern- und Mischgebieten an der Langenhorner Chaussee sind die Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orien­tierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäu­deseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bau­teilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnah­men insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2024-10-28
    inkrafttretensDatum
    • 2024-11-08
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f692da44-78fc-4b2a-8772-2a0eff577e32]
    planArt
    • 10001
    planArtWert
    • Qualifizierter BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_98d52643-266e-48d4-a58c-62e722a53ba8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_98d52643-266e-48d4-a58c-62e722a53ba8
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_98d52643-266e-48d4-a58c-62e722a53ba8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D309
    xpPlanDate
    • 1956-04-12
    name
    • D309
    internalId
    • 8e662cf5-cc14-405d-95e8-fc85a4d2c077
    technHerstellDatum
    • 2016-04-08
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-04-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c7a7560f-16a3-47b5-9f83-b75b99fab26f]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_98e185a2-5c08-41d9-aa31-2d8492dd128e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_98e185a2-5c08-41d9-aa31-2d8492dd128e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_98e185a2-5c08-41d9-aa31-2d8492dd128e
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB50
    xpPlanDate
    • 1954-03-12
    name
    • TB50
    internalId
    • 9a06e04d-3d97-489f-8c2c-2ff1193c0aa4
    beschreibung
    • Kaiser-Wilhelm-Straße
    technHerstellDatum
    • 2016-11-02
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 106, 107]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1954-03-12
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0adec4d3-6587-44c8-886f-aa0bde3534af]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_990f51f7-c645-4bb1-83e1-c5a4c05eaaa7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_990f51f7-c645-4bb1-83e1-c5a4c05eaaa7
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_990f51f7-c645-4bb1-83e1-c5a4c05eaaa7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSStGeorg
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    name
    • BSStGeorg
    internalId
    • 2801829b-f963-47e1-b40c-df6c613562d2
    technHerstellDatum
    • 2017-02-21
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 101, 113, 114, 115, 117, 119, 120]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-01-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e635fef3-132b-4a4a-9317-111a6723d46c]
    versionBauNVOText
    • BauregelungsVO 1936
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_991cf385-3ce6-4450-ab24-9030753e9336

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_991cf385-3ce6-4450-ab24-9030753e9336
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_991cf385-3ce6-4450-ab24-9030753e9336
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB71
    xpPlanDate
    • 1952-10-23
    name
    • TB71
    internalId
    • dd0ba971-7511-4db1-b7b3-438817c2ec77
    beschreibung
    • Wandsbeker Marktstraße, anzulegende Straßen u. Änderungen der einmündenden Straßen
    technHerstellDatum
    • 2016-11-16
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 505, 507, 510]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1952-10-23
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_df30f50b-d0fd-4722-8417-af5724e69283]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9922f312-42a9-4881-9e0e-8bd21100c451

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9922f312-42a9-4881-9e0e-8bd21100c451
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9922f312-42a9-4881-9e0e-8bd21100c451
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge22
    xpPlanDate
    • 1967-06-13
    name
    • Lohbruegge22
    internalId
    • f9135cc6-d5e3-406c-ab22-52e20d2be3b8
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lohbrügge 22 für den Geltungsbereich Höperfeld — Riehlstraße — Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1243 sowie Westgrenze des Flurstücks 1324 der Gemarkung Lohbrügge — Richard-Linde-Weg — Lohbrügger Landstraße — Lohbrügger Kirchstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-03-29
    texte
    • [§2 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-06-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9fb35f09-10b2-429a-bd41-105c8da67e8d]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung