BP_Plan



Filter
  • XPLAN_BP_PLAN_a210f496-c006-4abb-a581-048ba8397712

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_a210f496-c006-4abb-a581-048ba8397712
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_a210f496-c006-4abb-a581-048ba8397712
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt66
    xpPlanDate
    • 2018-04-30
    name
    • Lokstedt66
    internalId
    • f6ba547c-7783-4e95-bbbd-a216eb1c73eb
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Lokstedt 66 für den Geltungsbereich zwischen Julius-Vosseler-Straße und Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festge- stellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Julius-Vosseler-Straße – Lenzweg – Westgrenzen der Flurstü- cke 5242, 5241, 5240 und 5239, Nordgrenzen der Flurstücke 5239 und 5236 der Gemarkung Lokstedt.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind im Rahmen der fest- gesetzten Nutzungen innerhalb des Vorhabengebiets nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Aufbauten für Haustech- nik und Fahrstuhlüberfahrten zulässig. Die festgesetzten Gebäudehöhen dürfen durch Aufbauten für Haustechnik um bis zu 1,4 m und durch Fahrstuhlüberfahrten um bis zu 0,4 m überschritten werden. Aufbauten für Haustechnik sind in einem Abstand von mindestens 2 m von der Außen- fassade zurückzusetzen.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Geschoss- fläche (GF) von 17.100 m² für Wärmedämmung und Fassa- denverkleidungen ausnahmsweise um 300 m² bis zu einer GF von 17.400 m² überschritten werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind ausnahmsweise Über- schreitungen der Baugrenzen durch Balkone bis zu einer Tiefe von 2 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tief- garagen zulässig. Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grund- flächenzahl (GRZ) von 0,4 für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer GRZ von 0,8 über- schritten werden.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Standplätze für Abfall- und Sammelbehälter vom öffentlichen Straßenraum abzu- schirmen und mit Gehölzen in einer Mindestbreite von 1 m einzugrünen.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäude- seiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzu- ordnen. Ist eine Orientierung der Schlafräume zur lärmab- gewandten Gebäudeseite nicht möglich, so ist durch geeig- nete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel ver- glaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkon- struktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnah- men sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnah- men insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbau- ten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bau- teilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmer- wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.9 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich des allgemeinen Wohngebiets ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäu- deseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außen- bereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.10 | In dem mit „(B)“ bezeichneten Bereich des allgemeinen Wohngebiets ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Bei- spiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzu- stellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütte- rungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 4 (Wohngebiete nach Baunut- zungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787)) eingehalten werden (ausgelegt zur Ein- sichtnahme beim Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung; Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth-Verlag GmbH, Berlin). Zusätzlich ist durch die bau- lichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (GMBl 26/1998 S. 503), Abschnitt 6.2, nicht überschreitet.][§2 Nr.11 | Im allgemeinen Wohngebiet sind je angefangene 500 m² Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 1.000 m² Grundstücksfläche ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 60 vom Hundert (v. H.) der Vorgartenflächen der jeweiligen Grundstücke zu begrünen.][§2 Nr.13 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausgenommen sind Flächen für Dachterrassen, für Belichtung oder für die Aufnahme technischer Anlagen bis maximal 10 v. H. der Dachfläche auf dem mit „(C)“ bezeichneten Baukörper und bis maximal 40 v. H. der Dachflächen der übrigen Baukörper.][§2 Nr.14 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substratauf- bau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Sub- strataufbaus im Bereich der Bäume auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.15 | Für die festgesetzten Baum- und Gehölzanpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Der Stammumfang muss bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm, jeweils gemes- sen in 1 m Höhe über dem Erdboden, betragen. Im Kro- nenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.16 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feu- erwehrzufahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (zum Beispiel Schotterrasen, Rasengittersteine) herzustellen.][§2 Nr.17 | Bauliche und technische Anlagen, wie zum Beispiel Drai- nagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegeta- tionsverfügbaren Grundwassers führen, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2018-04-30
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6988ab01-d296-4c99-a3de-9d23611e9f72]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_a210f73e-f4b3-4f83-8b20-c2588d767cfa

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_a210f73e-f4b3-4f83-8b20-c2588d767cfa
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_a210f73e-f4b3-4f83-8b20-c2588d767cfa
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek7
    xpPlanDate
    • 1965-03-12
    name
    • Neugraben-Fischbek7
    internalId
    • d32d0c97-cd99-425a-8486-ef9070f80ea1
    technHerstellDatum
    • 2015-08-10
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten; Ausnahmen sind zulässig, wenn die festgesetzten Grundflächen- und Geschoßflächenzahlen nicht überschritten werden. Die Dächer der Wohngebäude sollen höchstens 30 Grad und die Dächer der Ladengebäude höchstens 6 Grad geneigt sein. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet und die als private Grünflächen festgesetzten Teile anderer Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet geschlossener Bauweise nicht durch Einfriedigungen getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen. Die gemeinschaftliche Zu- und Abfahrt ist für die Nutzung der Flurstücke 1127, 987 , 986, 3296, 985, 984 und 983 der Gemarkung Fischbek bestimmt. Bei Errichtung oder wesentlicher Veränderung baulicher Anlagen kann gefordert werden, daß die Gemeinschaftsanlage zu schaffen ist. Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung werden im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.5 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Die als Wirtschaftswege gekennzeichneten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis der Bauern in Neugraben-Fischbek, für die Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich und nördlich des Plangebiets Wirtschaftswege anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-03-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4d50f6b2-1f2c-4b40-9380-56f66c82cb0f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_a27562ca-e8b8-426d-99da-5259eb936f71

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_a27562ca-e8b8-426d-99da-5259eb936f71
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_a27562ca-e8b8-426d-99da-5259eb936f71
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf47
    xpPlanDate
    • 1983-05-24
    name
    • Niendorf47
    internalId
    • aac00a1a-7d22-44d0-9d8b-2556c7a34bcc
    technHerstellDatum
    • 2014-07-07
    texte
    • [§2 | Für die Neubauten auf den Flurstücken 3565 und 4034 der Gemarkung Niendorf ist eine Beheizung nur durch ein Sammelheizwerk zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie oder Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§3 Nr.1 | Für die Bebauung auf der Gemeinbedarfsfläche gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die mit überwiegend braunen bis rotbraunen Mauerziegeln zu verkleidenden Außenwände der drei- bis fünfgeschossigen Gebäudeteile sind durch senkrechte Vor- und Rücksprünge so zu gliedern, daß maximal 20 m lange Wandabschnitte entstehen. Die nach Süden und Osten ausgerichteten Gebäudeseiten sind mit Rankgerüsten für Kletterpflanzen zu versehen.][§3 Nr.2 | Für die Bebauung auf der Gemeinbedarfsfläche gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Dächer der eingeschossigen An- und Vorbauten sind, soweit sie nicht geneigt sind, zu begrünen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1983-05-24
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_161f9306-2ecb-496e-8ea7-b5f68ed1d2dc]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_a2f55e8a-1e52-4d78-95a5-3f3448498a1c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_a2f55e8a-1e52-4d78-95a5-3f3448498a1c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_a2f55e8a-1e52-4d78-95a5-3f3448498a1c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB727
    xpPlanDate
    • 1958-10-24
    name
    • TB727
    internalId
    • 96d9c5e3-2a2c-49ab-93b3-943bfaaaf94e
    technHerstellDatum
    • 2016-06-14
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 401]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-10-24
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cb84e123-7ccb-47df-bb78-98faf3578bf3]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_a3069eb0-1de9-4935-a58f-6f3556fa3276

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_a3069eb0-1de9-4935-a58f-6f3556fa3276
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_a3069eb0-1de9-4935-a58f-6f3556fa3276
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Tonndorf8
    xpPlanDate
    • 1969-06-10
    name
    • Tonndorf8
    internalId
    • d460e751-81aa-4c47-b25d-3f076c675712
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Tonndorf 8 für den Geltungsbereich Singelmannsweg — Tonndorfer Hauptstraße — Schiffbeker Weg — Rahlau (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 513) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-29
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das Staffelgeschoß ist in Angleichung an die vorhandene Bebauung auf den Flurstücken 1442 und 1445 der Gemarkung Tonndorf um 1,0 m an der Vorderseite zurückzusetzen.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das auf dem Flurstück 1443 der Gemarkung Tonndorf festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des auf dem Flurstück 1442 der Gemarkung Tonndorf ausgewiesenen Stellplatzes an den Schiffbeker Weg eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 513]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-06-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d8e95fa0-7455-4c62-a866-866fa3b5bae0]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_a311fb96-b4fa-4436-86d2-ce0f22d1be0e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_a311fb96-b4fa-4436-86d2-ce0f22d1be0e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_a311fb96-b4fa-4436-86d2-ce0f22d1be0e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord21
    xpPlanDate
    • 1966-03-14
    name
    • Barmbek-Nord21
    internalId
    • 917bca86-b51d-416e-9280-77674cecebcc
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 21 für das Plangebiet Bramfelder Straße — Wachtelstraße — Geierstraße — Pestalozzistraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 426) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-29
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind oberhalb der Traufe unzulässig. Die Dächer sollen höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 426]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-03-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e7712d9e-e869-4072-b87d-3cf4b527060f]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_a314fb0d-1331-48cb-b101-d7901d69e63b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_a314fb0d-1331-48cb-b101-d7901d69e63b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_a314fb0d-1331-48cb-b101-d7901d69e63b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge71
    xpPlanDate
    • 1980-08-12
    name
    • Lohbruegge71
    internalId
    • 59062355-4447-4d4f-af8d-6e587fc2b9cb
    technHerstellDatum
    • 2016-03-08
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1980-08-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f276b93d-0dc2-4e5c-81bf-c78fa4637d02]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_a359d729-5a9b-4711-8ecf-b6efc5965d35

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_a359d729-5a9b-4711-8ecf-b6efc5965d35
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_a359d729-5a9b-4711-8ecf-b6efc5965d35
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese52
    xpPlanDate
    • 2023-03-16
    name
    • Blankenese52
    internalId
    • 0facc4ad-ec52-4f1b-956e-aeeb840c5c3e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Blankenese 52 für den Geltungsbereich westlich Björnsonweg und nördlich Notenbarg (Bezirk Altona, Ortsteil 223) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Südwestgrenze des Flurstücks 1609 – über das Flurstück 60, Björnsonweg – über das Flurstück 1287, Notenbarg – über das Flurstück 1289, Waldfläche des Waldparks Marienhöhe, der Gemarkung Blankenese.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden die Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 bis 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), zuletzt geändert am 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6 S. 1, 3), für Beherbergungsgewerbe, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind bei der Berechnung der Geschossfläche die Flächen von Aufenthaltsräumen in Geschossen, die keine Vollgeschosse sind, einschließlich ihrer Umfassungswände und der zugehörigen Treppenräume mitzurechnen.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet können Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone bis zu einer Tiefe von 1,5m auf insgesamt 50 vom Hundert der jeweiligen Fassadenlänge und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu einer Tiefe von 3m ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh- und Fahrrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind nur Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis maximal 15 Grad zulässig. Diese Dächer sind mit einem mindestens 12 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die als Dachterrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen, mit Ausnahme der Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie. Die zu begrünende Fläche muss mindestens 50 vom Hundert der Dachfläche betragen.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Außenwände von Gebäuden zu mindestens 30 vom Hundert der Wandflächen mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 1m Wandlänge der zu begrünenden Wandfläche ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Die Pflanzen sind in den anstehenden Boden zu pflanzen, zu pflegen und zu erhalten.][§2 Nr.7 | Standplätze für Abfall- und Sammelbehälter sind mit Hecken oder dicht wachsenden Gehölzen in mindestens gleicher Höhe wie die Behälter einzufassen.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet und auf den privaten Grünflächen sind für die an den Björnsonweg und die Wege Brinkstücken und Notenbarg angrenzenden Einfriedungen nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit außenseitig zugeordneten Hecken zulässig. Notwendige Unterbrechungen für Zuwegungen sind zulässig.][§2 Nr.9 | Im allgemeinen Wohngebiet und auf den privaten Grünflächen sind Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehraufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind im vegetationsfähigen Aufbau herzustellen.][§2 Nr.10 | Das auf den privaten Grundflächen anfallende Niederschlagswasser ist, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird, auf den jeweiligen Grundstücken über die belebte Bodenzone zu versickern.][§2 Nr.11 | Auf der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Gartenland ist je Gartenparzelle nur eine Laube in einfacher Ausführung aus Holz, ohne Heizungen oder Feuerstätten, mit höchstens 24m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz und nur eine befestigte Terrasse mit höchstens 16m² sowie befestigte Wege nur bis zu 20m² Grundfläche zulässig. Die Gebäudehöhe der Laube darf 3,2m nicht überschreiten. Ein Dauerbewohnen der Laube ist unzulässig][§2 Nr.12 | Auf der Fläche für die Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind die bestehenden einheimischen Gehölze zu erhalten und durch die Anpflanzung von Gehölzen zu ergänzen. Je 50m² Fläche ist mindestens ein großkroniger Baum und je 4m² Fläche mindestens ein Strauch oder kleinkroniger Baum zu pflanzen und zu erhalten.][§2 Nr.13 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens vier großkronige Bäume zu pflanzen und zu erhalten.][§2 Nr.14 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sowie Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Gehölze zu verwenden. Der Stammumfang der zu pflanzenden Bäume muss im allgemeinen Wohngebiet mindestens 18 cm, jeweils gemessen in 1m Höhe über dem Erdboden, betragen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12m² anzulegen.][§2 Nr.15 | Für festgesetzte Bäume, Sträucher und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass das Erscheinungsbild und der Umfang der Pflanzung erhalten bleiben. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Wurzelbereich zu erhaltener Bäume und Sträucher sind unzulässig.][§2 Nr.16 | Im allgemeinen Wohngebiet und auf den privaten Grünflächen sind die Leuchtmittel von Außenleuchten mit einer Wellenlänge zwischen 540 und 700 Nanometern und einer korrelierten Farbtemperatur bis maximal 3000 Kelvin auszustatten. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschirmen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten. Lichtquellen sind nach oben sowie seitlich abzuschirmen.][§2 Nr.17 | Im allgemeinen Wohngebiet sind an den Außenfassaden der Gebäude oder an den Bäumen mindestens fünf Nistkästen für Halbhöhlenbrüter, fünf Nistkästen für Höhlenbrüter und zehn Quartiere für Fledermäuse an artenschutzfachlich geeigneten Stellen fachgerecht anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.][§2 Nr.18 | Zum Ausgleich des zu erwartenden Eingriffs in Natur und Landschaft werden der mit „Z 1“ bezeichneten Fläche die ebenfalls mit „Z 1“ bezeichneten Teilflächen des Flurstücks 3/10 der Flur 20 in der Gemarkung Wedel sowie der Flurstücke 5851 und 6288 in der Gemarkung Rissen außerhalb des Bebauungsplangebiets zugeordnet.][§2 Nr.19 | Die mit „(A)“ bezeichnete Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als Gehölzfläche mit Bäumen und Sträuchern dicht zu bepflanzen, zu pflegen und dauerhaft in ihrer Gesamtstruktur als Waldrand zu erhalten: Je 100m² Fläche ist ein großkroniger Baum mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils gemessen in 1m Höhe über den Erdboden, und je 4m² Fläche ein Strauch oder kleinkroniger Baum zu pflanzen. Die Fläche ist mit einem 1,2m hohen Stabgitterzaun zu den Gartenparzellen hin abzugrenzen.][§2 Nr.20 | Die mit „(B)“ bezeichnete Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als extensives Grünland mit einer Heckeneinfassung zum Björnsonweg und zum Notenbarg zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie ein Umbruch der Grasnarbe sind unzulässig. Die Fläche ist mindestens einmal jährlich zwischen August und Oktober zu mähen und das Schnittgut ist von der Fläche zu entfernen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 223]
    veraenderungssperre
    • true
    rechtsverordnungsDatum
    • 2023-03-16
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5ec07a96-862d-4251-92fa-245b6e4e638e]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSBlankenese|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_a35d5de2-31ad-47e1-9a21-a8a4a799b1ee

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_a35d5de2-31ad-47e1-9a21-a8a4a799b1ee
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_a35d5de2-31ad-47e1-9a21-a8a4a799b1ee
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D282
    xpPlanDate
    • 1955-07-05
    name
    • D282
    internalId
    • 293eb09b-1886-4a0e-a8f8-9e37fe65e2fa
    technHerstellDatum
    • 2016-04-07
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-07-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bfe0e389-8aad-46a5-917b-ea34239cf4b6]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_a374b8d2-50cf-4ebb-a655-8e820378b348

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_a374b8d2-50cf-4ebb-a655-8e820378b348
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_a374b8d2-50cf-4ebb-a655-8e820378b348
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt63
    xpPlanDate
    • 1969-11-04
    name
    • Rahlstedt63
    internalId
    • 5b92243d-f516-4f11-baf5-f6170426834b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 63 für den Geltungsbereich Am Hegen — Westgrenze des Flurstücks 2378, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2640, über die Flurstücke 2640, 2377, 2376, 2373, 2372 und 2367, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2699 der Gemarkung Alt Rahlstedt — Poppenspälerweg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-11-25
    texte
    • [§2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-11-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ec4062fa-e6a5-4a4b-8b68-31b075e67e21]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung